Sitzung: 05.09.2019 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2019/145
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 „Westlich Lange Straße“, Harpenfeld, in der
vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Auch hier
geht das Wort an Herrn Grunwald. Er betont, dass es sich in diesem Fall um ein
Verfahren nach § 13 b BauGB handelt. Der Bebauungsplanvorschlag wurde
entsprechend der Beratungen angepasst. Die Anregung vom Einbau von Zisternen
wurde geprüft und als nicht sinnvoll bewertet. Es wird bei einem
Regenrückhaltebecken bleiben. Er zeigt den Bereich auf, der von voll
zweigeschossigen Gebäuden bebaut werden kann (nördlicher Bereich). Erläutert
werden auch die veränderten textlichen Festsetzungen sowie der Ausschluss von
Steingärten.
In der
Aussprache stellt der Vorsitzende fest, dass es natürlich jedem Bauherrn
überlassen bleibt, eine Zisterne zur Gartenbewässerung, zur Nutzung für
Toilettenspülungen und für Waschmaschinen einzubauen.
Die Regenwassernutzung findet die Unterstützung der Ausschussmitglieder und soll in den Fraktionen weiter beraten werden. Der Vorsitzende betont, dass der dritte Entwurf deutlich an Reife gewonnen hat. Ausschussmitglied Kleine-Heitmeyer bittet bei zukünftigen Veräußerungen darauf zu achten, dass es nicht zu Spekulationskäufen kommt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |