Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 „Westlich Lange Straße“, Harpenfeld, in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Auch hier geht das Wort an Herrn Grunwald. Er betont, dass es sich in diesem Fall um ein Verfahren nach § 13 b BauGB handelt. Der Bebauungsplanvorschlag wurde entsprechend der Beratungen angepasst. Die Anregung vom Einbau von Zisternen wurde geprüft und als nicht sinnvoll bewertet. Es wird bei einem Regenrückhaltebecken bleiben. Er zeigt den Bereich auf, der von voll zweigeschossigen Gebäuden bebaut werden kann (nördlicher Bereich). Erläutert werden auch die veränderten textlichen Festsetzungen sowie der Ausschluss von Steingärten.

 

In der Aussprache stellt der Vorsitzende fest, dass es natürlich jedem Bauherrn überlassen bleibt, eine Zisterne zur Gartenbewässerung, zur Nutzung für Toilettenspülungen und für Waschmaschinen einzubauen.

 

Die Regenwassernutzung findet die Unterstützung der Ausschussmitglieder und soll in den Fraktionen weiter beraten werden. Der Vorsitzende betont, dass der dritte Entwurf deutlich an Reife gewonnen hat. Ausschussmitglied Kleine-Heitmeyer bittet bei zukünftigen Veräußerungen darauf zu achten, dass es nicht zu Spekulationskäufen kommt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0