Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bad Essen in der vorliegenden Fassung.

 


Ratsherr Willi Ahrens erläutert den Sachverhalt und stellt fest, dass die rechtliche und inhaltliche Anpassung der Satzung notwendig sei. Steuern könnten für vielfältige Vergnügungen erhoben werden. Die Reduzierung auf eine Steuererhebung für Spielgeräte sei aber sinnvoll.  

 

Ratsfrau Eilers unterstützt die Herausnahme der Besteuerung von Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen aus der Satzung. Gleichzeitig sei die Besteuerung von Spielgeräten wichtig, um die Gefahren der Spielsucht einzugrenzen. Dies stehe der Gemeinde Bad Essen als Standort mehrerer Suchtkliniken gut zu Gesicht.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0