Sitzung: 26.09.2019 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD2/2019/127
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bad Essen in der vorliegenden Fassung.
Ratsherr Willi
Ahrens erläutert den Sachverhalt und stellt fest, dass die rechtliche und
inhaltliche Anpassung der Satzung notwendig sei. Steuern könnten für
vielfältige Vergnügungen erhoben werden. Die Reduzierung auf eine
Steuererhebung für Spielgeräte sei aber sinnvoll.
Ratsfrau Eilers
unterstützt die Herausnahme der Besteuerung von Tanz- und
Unterhaltungsveranstaltungen aus der Satzung. Gleichzeitig sei die Besteuerung
von Spielgeräten wichtig, um die Gefahren der Spielsucht einzugrenzen. Dies
stehe der Gemeinde Bad Essen als Standort mehrerer Suchtkliniken gut zu
Gesicht.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |