Sitzung: 26.09.2019 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD2/2019/138
Beschluss:
- Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH für das Geschäftsjahr 2018 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 34.151,55 € wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 100.000 € gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
- Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.
Ratsherr Willi
Ahrens erläutert den Sachverhalt. Die Gesellschaft habe ihren Zweck erfüllt.
Die Finanzmittel seien aufgebraucht. Die Gesellschaft werde aufgelöst.
Ratsherr Strebe
bestätigt, dass die Gemeinde Bad Essen mit der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH
Gutes erreicht habe. Man werde sie in guter Erinnerung behalten.
Ratsfrau Eilers
stellt fest, dass durch die Gesellschaft Geld in Schönheit und Anlagevermögen
der Gemeinde transferiert worden sei. Das werde erhalten bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |