Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2018 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2018 in Höhe von 2.129.541,95 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
  3. Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2018 in Höhe von -247.947,99 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0