Beschluss:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung für die Gemeinde Bad Essen. Die Neufassung soll insbesondere den Wechsel des Gebührenmaßstabes hin zum Grundflächen- bzw. Quadratwurzelmaßstab beinhalten. Die neugefasste Satzung soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.

 


Ratsherr Willi Ahrens erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass mit dem anstehenden Beschluss zunächst nur ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung erteilt werde.

 

Ratsherr Strebe stellt fest, dass die Straßenreinigungsgebührensatzung rechtssicher und gerecht sein müsse und dabei dem Wandel der Zeit entsprechend angepasst werden müsse. Deshalb sei eine regelmäßige Überprüfung der Satzung richtig und angemessen. Der mit dem Wechsel des Beitragsmaßstabes verbundene Arbeitsaufwand sei sehr groß und werde umfangreiche Kapazitäten der Verwaltung binden. Mit der Erteilung des Arbeitsauftrages an die Verwaltung sei aus seiner Sicht bereits eine Vorentscheidung zum Wechsel des Beitragsmaßstabes verbunden. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0