Sitzung: 26.09.2019 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2019/146
Beschluss:
Der Rat
beschließt:
1.
den Bebauungsplan Nr. 85 „Nördlich
Brüchenweg" ,Rabber, aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes
ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die
weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Ratsherr Helms
erläutert den Sachverhalt. In der Vergangenheit seien zahlreiche Anfragen zur
Bebauung im Außenbereich abgelehnt worden. In dem vorliegenden Fall handele es
sich um die Arrondierung der Innenentwicklung, für die das vereinfachte
Aufstellungsverfahren nach § 13 b BauGB Anwendung finden könne. Die dadurch
mögliche Entwicklungsperspektive für die Ortschaft Rabber sei sehr zu begrüßen.
Ratsfrau
Kretschmer-Wurps begrüßt ebenfalls die mit der geplanten Maßnahme verbundene
Förderung der Entwicklung der Ortschaft Rabber.
Ratsfrau Eilers
teilt mit, dass sie sich bei Abwägung der vorhandenen Situation zu Gunsten
einer Zustimmung zur geplanten Bebauung entschieden habe.
Gleichstellungsbeauftragte
Bruns dankt in ihrer Funktion als Ortsbürgermeisterin dem Rat für die
Entscheidung. Die Ortschaft Rabber habe lange auf die Neuausweisung von
Bauflächen auf ihrem Gebiet warten müssen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |