Beschluss:

Der Rat beschließt:

 

1.         den Bebauungsplan Nr. 85 „Nördlich Brüchenweg" ,Rabber, aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. In der Vergangenheit seien zahlreiche Anfragen zur Bebauung im Außenbereich abgelehnt worden. In dem vorliegenden Fall handele es sich um die Arrondierung der Innenentwicklung, für die das vereinfachte Aufstellungsverfahren nach § 13 b BauGB Anwendung finden könne. Die dadurch mögliche Entwicklungsperspektive für die Ortschaft Rabber sei sehr zu begrüßen.

 

Ratsfrau Kretschmer-Wurps begrüßt ebenfalls die mit der geplanten Maßnahme verbundene Förderung der Entwicklung der Ortschaft Rabber.

 

Ratsfrau Eilers teilt mit, dass sie sich bei Abwägung der vorhandenen Situation zu Gunsten einer Zustimmung zur geplanten Bebauung entschieden habe.

 

Gleichstellungsbeauftragte Bruns dankt in ihrer Funktion als Ortsbürgermeisterin dem Rat für die Entscheidung. Die Ortschaft Rabber habe lange auf die Neuausweisung von Bauflächen auf ihrem Gebiet warten müssen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0