Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2018 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 238.947,94 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 


Herr Lüke teilt mit, dass die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück noch nicht abgeschlossen sei. Die Beschlüsse müssten deshalb unter dem Vorbehalt gefasst werden, dass es seitens des RPA zu keinen Beanstandungen komme.

 

Ratsfrau Eilers regt an, dass zukünftig bei der Beratung über den Jahresabschluss der KSG einer der Geschäftsführer zu den Aktivitäten der Gesellschaft im Ausschuss Rede und Antwort stehen solle. Herr Meyer weist darauf hin, dass die Gesellschaft drei Geschäftsführer habe, die jeweils für die Aktivitäten in den drei Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln verantwortlich seien. Das Jahresergebnis 2018 sei zu einem ganz überwiegenden Teil durch Aktivitäten in den Gemeinden Bohmte und Ostercappeln bestimmt worden. Dazu könne der Geschäftsführer der Gemeinde Bad Essen inhaltlich wenig Auskunft erteilen. Zudem würden die Aktivitäten der KSG in der Gemeinde Bad Essen im Vorfeld in den politischen Gremien beraten. Ratsfrau Eilers verweist darauf, dass durch einen Vortrag in öffentlicher Ausschusssitzung eine größere Öffentlichkeit hergestellt werde. Sie halte es deshalb für gut, wenn der Geschäftsführer über die Tätigkeiten der Gesellschaft in der Ausschusssitzung berichten würde. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0