Sitzung: 22.08.2013 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den 2. Entwurf der
Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP) für den
Landkreis Osnabrück - Teilbereich Energie 2013 zur Kenntnis und verweist auf
die Stellungnahme der Gemeinde Bad Essen anlässlich des 1. Entwurfes.
Hinsichtlich der widersprüchlichen Aussagen - die Teilfläche 38 ist aufgrund
der avifaunistischen Untersuchung als ungeeignet eingestuft und trotzdem
unverändert im 2. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms enthalten - wird
um Erklärung gebeten.
Mit Datum vom 27.02.2012 hat der
Kreistag des Landkreises Osnabrück beschlossen, sein Regionales
Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004 für den sachlichen
Teilbereich Energie gemäß § 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) vom
01. September 2012 teilweise zu ändern und das Aufstellungsverfahren
einzuleiten.
Mit der öffentlichen Bekanntgabe der
allgemeinen Planungsabsichten wurde im April 2012 das Aufstellungsverfahren
förmlich eingeleitet. Mit einem 1. Entwurf vom Februar 2013 wurde auch eine
strategische Umweltprüfung durchgeführt. Die voraussichtlichen Auswirkungen,
die die Durchführung der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms auf die
Umwelt haben kann, wurden in einem Umweltbericht erfasst, beschrieben und
bewertet. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen am 04.
April 2013 sowie im Verwaltungsausschuss am 11. April 2013 wurde der Entwurf
beraten und eine Stellungnahme der Gemeinde Bad Essen abgegeben.
Der nun vorgelegte 2. Entwurf wurde
auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens, insbesondere
aufgrund noch hinzugekommener oder weggefallener Vorranggebiete für
Windenergienutzung insoweit geändert, dass ein erneutes Beteiligungsverfahren
erforderlich wird.
Für die Gemeinde Bad Essen haben sich
insbesondere zwei Punkte in Bezug auf die erste Auslegung verändert.
1. Für
die bereits bestehenden 4 Windkraftanlagen nördlich des „Heithöfer- und
Wimmerbachs" in den Gemarkungen Rabber und Wimmer ist eine Vorrangfläche
in das Regionale Raumordnungsprogramm aufgenommen worden.
2. Die
vorgesehene Ausweisungsfläche Nr. 53 „Rabber Bruch" ist aufgrund der
abgeschlossenen avifaunistischen Untersuchung komplett entfallen und soll nicht
mehr ausgewiesen werden.
Dementgegen ist die Fläche 38
„Osterwiehe" weiterhin unverändert im Entwurf des Regionalen
Raumordnungsprogramms enthalten.
Die Unterlagen liegen zwischen dem 09.
August 2013 und 10. September 2013 beim Landkreis Osnabrück im Fachdienst
Planen und Bauen aus. Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter der
Internetadresse www.landkreis-osnabrueck.de <http://www.landkreis-osnabrueck.de>
bereitgestellt.
Es kann festgehalten werden, dass die
Anregungen und Bedenken aus der Stellungnahme der Gemeinde Bad Essen in die
zweite Auslegung zur Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 -
Teilbereich Energie 2013 eingeflossen sind.
Gemäß § 3 Absatz 6 NROG besteht eine
sachlich auf die geänderten Teile beschränkte Stellungnahme-Möglichkeit, die
bis zum 24. September beim Landkreis Osnabrück eingereicht werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig