Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den 2. Entwurf der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück - Teilbereich Energie 2013 zur Kenntnis und verweist auf die Stellungnahme der Gemeinde Bad Essen anlässlich des 1. Entwurfes. Hinsichtlich der widersprüchlichen Aussagen - die Teilfläche 38 ist aufgrund der avifaunistischen Untersuchung als ungeeignet eingestuft und trotzdem unverändert im 2. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms enthalten - wird um Erklärung gebeten.


Mit Datum vom 27.02.2012 hat der Kreistag des Landkreises Osnabrück beschlossen, sein Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004 für den sachlichen Teilbereich Energie gemäß § 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) vom 01. September 2012 teilweise zu ändern und das Aufstellungsverfahren einzuleiten.

 

Mit der öffentlichen Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten wurde im April 2012 das Aufstellungsverfahren förmlich eingeleitet. Mit einem 1. Entwurf vom Februar 2013 wurde auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Die voraussichtlichen Auswirkungen, die die Durchführung der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms auf die Umwelt haben kann, wurden in einem Umweltbericht erfasst, beschrieben und bewertet. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen am 04. April 2013 sowie im Verwaltungsausschuss am 11. April 2013 wurde der Entwurf beraten und eine Stellungnahme der Gemeinde Bad Essen abgegeben.

 

Der nun vorgelegte 2. Entwurf wurde auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens, insbesondere aufgrund noch hinzugekommener oder weggefallener Vorranggebiete für Windenergienutzung insoweit geändert, dass ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich wird.

 

Für die Gemeinde Bad Essen haben sich insbesondere zwei Punkte in Bezug auf die erste Auslegung verändert.

 

1.   Für die bereits bestehenden 4 Windkraftanlagen nördlich des „Heithöfer- und Wimmerbachs" in den Gemarkungen Rabber und Wimmer ist eine Vorrangfläche in das Regionale Raumordnungsprogramm aufgenommen worden.

 

2.   Die vorgesehene Ausweisungsfläche Nr. 53 „Rabber Bruch" ist aufgrund der abgeschlossenen avifaunistischen Untersuchung komplett entfallen und soll nicht mehr ausgewiesen werden.

 

Dementgegen ist die Fläche 38 „Osterwiehe" weiterhin unverändert im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms enthalten.

 

Die Unterlagen liegen zwischen dem 09. August 2013 und 10. September 2013 beim Landkreis Osnabrück im Fachdienst Planen und Bauen aus. Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter der Internetadresse www.landkreis-osnabrueck.de <http://www.landkreis-osnabrueck.de> bereitgestellt.

 

Es kann festgehalten werden, dass die Anregungen und Bedenken aus der Stellungnahme der Gemeinde Bad Essen in die zweite Auslegung zur Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 - Teilbereich Energie 2013 eingeflossen sind.

 

Gemäß § 3 Absatz 6 NROG besteht eine sachlich auf die geänderten Teile beschränkte Stellungnahme-Möglichkeit, die bis zum 24. September beim Landkreis Osnabrück eingereicht werden kann.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig