Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Ausführungen zur Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren in der Gemeinde Bad Essen zur Kenntnis und befürwortet den Bau einer neuen Kindertagesstätte in der Gemeinde Bad Essen an dem vorgeschlagenen Standort.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages für das in der Anlage 2 markierte Grundstück (Gemarkung Harpenfeld Flur 17 Flurstück 72, groß 2.292 qm, sowie eine angrenzende, noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 71, groß 4.708 qm, Gesamtgröße 7.000 qm), ein Vergabeverfahren für die Architektenleistungen zum Neubau einer Kindertagesstätte durchzuführen, die Planungen zum Neubau einer Kindertagesstätte zu konkretisieren und anschließend den gemeindlichen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Die entsprechenden Haushaltsmittel für den Ankauf des Grundstücks und die Planungsleistungen sind im Haushaltsplan 2020 bereitzustellen.

 


Herr Meyer erläutert die Vorlage. Dort wird ausführlich auf die zahlreichen rechtlichen und nachfragebedingten Änderungen in den letzten Jahren, die Anzahl der in der Gemeinde Bad Essen zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze, die steigenden Kinderzahlen, die steigende Nachfrage sowohl im Kindergarten- als auch im Krippenbereich und die Auswirkungen der laufenden Ausweisung weiterer Baugebiete eingegangen.

 

Unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung im Krippen- und Kindertagesstättenbereich sei festzustellen, dass die Schaffung eines neuen Standortes im westlichen Teil der Gemeinde Bad Essen sinnvoll sei. Die Planungen sollten dabei zunächst auf zwei Kindergartengruppen (50 Plätze) sowie zwei Krippengruppen (30 Plätze) basieren.

 

Herr Meyer erläutert die Kriterien, die bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück zugrunde gelegt wurden. Eine aus Verwaltungssicht geeignete Fläche konnte nun südlich der Gartenstraße im Bereich „Langes Kreuz“ gefunden werden.

 

In der anschließenden Diskussion weist Herr Dr. Lücht darauf hin, dass aus seiner Sicht die Fläche nicht zentral liegen würde und nicht gut erschlossen sei. Er warne vor einem Verkehrschaos auf der Lindenstraße durch den zusätzlich durch die Eltern entstehenden Verkehr.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass eine Verfügbarkeit von alternativen Standorten nicht gegeben sei. Auch mit anderen Grundstückseigentümern seien lange Grundstücksverhandlungen geführt worden, die jedoch zu keinem Ergebnis geführt hätten. Zudem handele es sich bei der Gartenstraße um eine leistungsstarke Kreisstraße mit reduzierter Fahrgeschwindigkeit der Fahrzeuge.

 

Nach ausführlicher Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig