Beschluss: ungeändert beschlossen

Die öffentlich- rechtliche Vereinbarung zur Durchführung des gemeinsamen Ordnungsaußendienstes der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln wurde besprochen.

Der Ordnungsaußendienst soll in Bad Essen angesiedelt werden.

Herr Wellmann teilt auf Anfrage nach weiteren Aufgaben des Ordnungsaußendienstes mit, dass der in § 5 der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung genannte Aufgabenkatalog nicht abschließend ist.

 

Es wurde noch einmal darauf Aufmerksam gemacht, dass die Einsatz-/Arbeitszeiten des Ordnungsaußendienstes flexibel gestaltet werden müssen. Die Zeiten müssen auch an Veranstaltungen oder Feste angepasst werden.

Der Ordnungsaußendienst soll durch Dienstkleidung klar erkennbar sein und muss sich klar von der Polizei abgrenzen. 

 

 

Beschluss:

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung des gemeinsamen Ordnungsaußendienstes der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0