Sitzung: 10.12.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD1/2019/169
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat
wählt Herrn Bürgermeister Timo Natemeyer als Vertreter der Gemeinde Bad Essen
in die Gesellschafterversammlung der noch zu gründenden Tourismusgesellschaft
Osnabrücker Land GmbH. Der Rat wählt Herrn Ersten Gemeinderat Carsten Meyer als
stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der noch zu
gründenden Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH.
2.
Hiermit
wird der Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Mitgliederversammlung des TOL,
Herr Bürgermeister Timo Natemeyer, sowie in der Gesellschafterversammlung der
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH, Herr Bürgermeister Timo Natemeyer,
ermächtigt, die in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Beschlüsse zu
fassen.
3. Der Rat der Gemeinde Bad Essen betraut die
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH nach deren Gründung für die Dauer
von längstens 10 Jahren befristet nach Maßgabe
des als Anlage 1 beigefügten
Betrauungsaktes.
4. Der Rat der Gemeinde Bad Essen verpflichtet
den jeweiligen Vertreter des Rates der der Gemeinde Bad Essen in der
Gesellschafterversammlung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH
a)
auf die
Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 des Betrauungsaktes und
b)
auf die
Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes aufgeführten Dienstleistungen
hinzuwirken.
5. Der Rat der Gemeinde Bad Essen weist die in
die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung
mit dem Beschluss des Betrauungsaktes erforderlichen Regelungen zu treffen,
insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen
Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit
dem Betrauungsakt erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.
6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den
Betrauungsakt als Verwaltungsakt an die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land
mbH zu erlassen und bekannt zu geben.
7.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch
die Urkundsbeamten, die
Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus
sonstigen Gründen Änderungen an dem Betrauungsakt und/oder am
Gesellschaftsvertrag als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der
Rat der Gemeinde Bad Essen mit diesen Änderungen einverstanden, sofern
hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage sowie der
Gesellschaftsvertrag der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH nicht
verändert werden. Der Bürgermeister wird außerdem ermächtigt, den in der Anlage 1 beigefügten Betrauungsakt
während seiner Laufzeit im Rahmen der künftigen Rechtsentwicklung den jeweiligen
Erfordernissen anzupassen.
8. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt,
dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden
Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad
Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt
Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde
Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde
Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde
Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.
Herr Meyer erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass sich die politischen Gremien bereits seit rund zwei Jahren mit der Umstrukturierung des TOL befasst hätten. Abschließend sei nunmehr der Abschluss eines neuen Betrauungsaktes erforderlich, da sich der TOL jetzt zum 01.04.2020 in der Form einer GmbH organisiere.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |