Der Ausschuss begrüßt die Planungen des Wasserverbandes Wittlage zum Anschluss der Ortschaft Heithöfen an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und bittet den Verband, die Planungen zu konkretisieren und zeitnah umzusetzen. 

 


Ausschussvorsitzender Ahrens erläutert kurz den Sachverhalt und bittet Herrn Bühning, das Thema aus Sicht des Wasserverbandes vorzustellen.

 

Herr Bühning berichtet, dass Heithöfen als einzige Ortschaft in der Gemeinde Bad Essen bislang nicht an die zentrale Schmutzwasserentsorgung angeschlossen sei. Ausgelöst durch die geplante Ausweisung eines neuen Baugebietes in der Ortschaft sei das Thema nunmehr erneut aufgegriffen worden. Der Verband habe die technischen Möglichkeiten geprüft, den Anschluss der Ortschaft Heithöfen durch eine entsprechende Leitung aus Richtung Wimmer zu ermöglichen. Dies sei aus Sicht des Verbandes durchaus darstellbar. Für die rd. 2,5 km lange Druckrohrleitung würde mit Baukosten von ca. 250.000 € gerechnet. Aufgrund der geringen Anzahl potentieller Nutzer würden sich die Bau- und Betriebskosten der Leitung nicht refinanzieren lassen. Das Projekt sei deshalb definitiv nicht wirtschaftlich. Andererseits obliege dem Verband grundsätzlich auch die Aufgabe der Daseinsfürsorge, die nicht immer nur unter wirtschaftlichen Aspekten bewertet werden dürfe. Der Betrieb der Entwässerungsanlage sei technisch anspruchsvoll, da die anfallende Entwässerungsmenge insgesamt sehr gering sei. Er sei aber durchaus umsetzbar. Im Zusammenhang mit Kleinkläranlagen sei allgemein festzustellen, dass deren Betrieb vor dem Hintergrund der im Vergleich zu Großkläranlagen eingeschränkten Leistungsfähigkeit zunehmend kritischer betrachtet würden.

 

Ratsherr Strebe erkundigt sich danach, ob der mögliche Bau der Druckrohrleitung noch rechtzeitig fertiggestellt werden könne, um den Bauwilligen im neuen Baugebiet einen Anschluss zu ermöglichen. Herr Bühning bestätigt, dass dies der Fall sei. Die Maßnahme sei im Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2020 enthalten und könne im ersten Halbjahr 2020 umgesetzt werden.

 

Ratsherr Haasis fragt nach, ob die zukünftigen Grundstückseigentümer im neuen Baugebiet sich dann an die zentrale Entwässerung anschließen lassen müssen. Herr Bühning bejaht dies, da der Neubau von Kleinkläranlagen in diesem Fall keinen Sinn mehr machen würde. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass für die bereits vorhandenen Kleinkläranlagen in Heithöfen Bestandschutz bestehe. Es werde kein Grundstückseigentümer zum Anschluss an die zentrale Schmutzwasserentwässerung gezwungen. Ein Anschluss- und Benutzungszwang bestehe nicht.

 

Ausschussvorsitzender Ahrens bedankt sich bei Herrn Bühning für dessen Ausführungen. Herr Bühning verlässt den Sitzungsraum.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0