Sitzung: 10.12.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Vorlage: BV/FD2/2019/164
Der Ausschuss begrüßt die Planungen des Wasserverbandes Wittlage zum Anschluss der Ortschaft Heithöfen an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und bittet den Verband, die Planungen zu konkretisieren und zeitnah umzusetzen.
Ausschussvorsitzender
Ahrens erläutert kurz den Sachverhalt und bittet Herrn Bühning, das Thema aus
Sicht des Wasserverbandes vorzustellen.
Herr Bühning
berichtet, dass Heithöfen als einzige Ortschaft in der Gemeinde Bad Essen
bislang nicht an die zentrale Schmutzwasserentsorgung angeschlossen sei.
Ausgelöst durch die geplante Ausweisung eines neuen Baugebietes in der
Ortschaft sei das Thema nunmehr erneut aufgegriffen worden. Der Verband habe
die technischen Möglichkeiten geprüft, den Anschluss der Ortschaft Heithöfen
durch eine entsprechende Leitung aus Richtung Wimmer zu ermöglichen. Dies sei
aus Sicht des Verbandes durchaus darstellbar. Für die rd. 2,5 km lange
Druckrohrleitung würde mit Baukosten von ca. 250.000 € gerechnet. Aufgrund der
geringen Anzahl potentieller Nutzer würden sich die Bau- und Betriebskosten der
Leitung nicht refinanzieren lassen. Das Projekt sei deshalb definitiv nicht
wirtschaftlich. Andererseits obliege dem Verband grundsätzlich auch die Aufgabe
der Daseinsfürsorge, die nicht immer nur unter wirtschaftlichen Aspekten
bewertet werden dürfe. Der Betrieb der Entwässerungsanlage sei technisch
anspruchsvoll, da die anfallende Entwässerungsmenge insgesamt sehr gering sei.
Er sei aber durchaus umsetzbar. Im Zusammenhang mit Kleinkläranlagen sei
allgemein festzustellen, dass deren Betrieb vor dem Hintergrund der im
Vergleich zu Großkläranlagen eingeschränkten Leistungsfähigkeit zunehmend
kritischer betrachtet würden.
Ratsherr Strebe
erkundigt sich danach, ob der mögliche Bau der Druckrohrleitung noch
rechtzeitig fertiggestellt werden könne, um den Bauwilligen im neuen Baugebiet
einen Anschluss zu ermöglichen. Herr Bühning bestätigt, dass dies der Fall sei.
Die Maßnahme sei im Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2020 enthalten
und könne im ersten Halbjahr 2020 umgesetzt werden.
Ratsherr Haasis
fragt nach, ob die zukünftigen Grundstückseigentümer im neuen Baugebiet sich dann
an die zentrale Entwässerung anschließen lassen müssen. Herr Bühning bejaht
dies, da der Neubau von Kleinkläranlagen in diesem Fall keinen Sinn mehr machen
würde. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass für die bereits
vorhandenen Kleinkläranlagen in Heithöfen Bestandschutz bestehe. Es werde kein
Grundstückseigentümer zum Anschluss an die zentrale Schmutzwasserentwässerung
gezwungen. Ein Anschluss- und Benutzungszwang bestehe nicht.
Ausschussvorsitzender Ahrens bedankt sich bei Herrn Bühning für dessen Ausführungen. Herr Bühning verlässt den Sitzungsraum.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |