Sitzung: 12.12.2019 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2019/156
Beschluss:
Der
Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken,
Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 84 „Am Reiterhof“,
Heithöfen, wie folgt zu behandeln:
1. Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 01.10.2019
2. Deutsche Telekom
Technik GmbH vom 12.11.2019
3. Vodafone Kabel
Deutschland vom 22.10.2019
4. Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie vom 15.11.2019
5. Landkreis Osnabrück
vom 28.10.2019/18.11.2019
6. Landwirtschaftskammer
Niedersachsen vom 13.11.2019
7. Nds. Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr vom 25.10.2019
8. Wasserverband
Wittlage vom 15.11.2019
9. Westnetz GmbH,
Osnabrück vom 13.11.2019
10. H. von Zeddelmann,
Heithöfen vom 05.11.2019
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. den Bebauungsplan Nr. 84 „Am Reiterhof“,
Heithöfen, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen
Festsetzungen sowie Begründung in der vorgelegten Fassung als Satzung.
Ratsherr Helms
verweist auf die Notwendigkeit einer stetigen Weiterentwicklung aller 17
Ortschaften der Gemeinde Bad Essen. Die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und
Stellungnahmen seien verantwortungsvoll abgewogen worden. Der
Wirtschaftsausschuss habe die Möglichkeit eines Anschlusses der Ortschaft
Heithöfen an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beraten und befürwortet.
Wichtig sei dabei, dass es keinen Anschlusszwang für Bestandsgebäude mit
Kleinkläranlagen geben werde. Für die geplanten neuen Bauplätze sei der
Anschluss aber eine gute Perspektive. Eine Verpflichtung zum Bau von Zisternen
sei in diesem fortgeschrittenen Stadium der Beratungen kein Thema mehr. Ein
freiwilliger Einbau sei aber jederzeit möglich.
Ratsherr Lippert
betont, dass es auch in der Ortschaft Heithöfen eine Nachfrage nach Bauplätzen
gebe. Die verschiedenen Aspekte seien dabei im Verfahren gut und sachgerecht
abgewogen worden.
Ratsfrau Eilers
mach deutlich, dass die Möglichkeit der Durchführung beschleunigter Verfahren
nach § 13 b Baugesetzbuch ab dem Jahr 2020 nicht mehr möglich sein werden. Sie
begrüßt diese Entscheidung, da durch die umgesetzten Maßnahmen zu viel Fläche
verbraucht worden sei. Letztlich sei bei der Umsetzung der Maßnahmen nach § 13b
BauGB zu sehr Rücksicht genommen worden auf private Interessen.
Ratsherr Spethmann
begrüßt die Möglichkeit der vereinfachten Bauleitverfahren als positive
Entwicklungsmöglichkeit gerade für kleinere Ortschaften. Jetzt werde es endlich
auch in Heithöfen wieder neue Bauplätze geben. Das sei eine gute Nachricht für
die Entwicklung der Ortschaft, insbesondere im Hinblick auf die Ansiedlung
junger Familien. Der geplante Anschluss der Ortschaft an die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung sei sehr zu begrüßen. Auch er würde eine weitere Innenverdichtung
der Ortschaft vorziehen. Man müsse aber akzeptieren, dass viele ältere Haus-
und Grundstücksbesitzer ihre Immobilien und Grundstücke nicht für eine Bebauung
zur Verfügung stellen wollten. Insgesamt sollte die steigende Nachfrage nach
Bauplätzen in der gesamten Gemeinde Bad Essen als positive Entwicklung gesehen
werden.
Ratsherr Dr. Lücht
betont, dass die Bebauung in der Gemeinde Bad Essen in den vergangenen Jahren
aus Steingärten bestehe. Kein Bauherr wolle ökologisch Bauen.
Ratsherr Lippert
begrüßt die Entwicklung der Gemeinde Bad Essen. Das Thema der Steingärten sei
bereits geregelt. Er sei froh, dass die Gemeinde mit den Verfahren nach § 13 b
BauGB eine positive Entwicklung genommen habe.
Ratsherr Helms
bestätigt, dass die Gemeinde die Möglichkeiten des § 13 b BauGB gut und
sinnvoll ausgenutzt habe, dabei aber immer auch sorgsam mit den gegebenen
Möglichkeiten umgegangenen sei. Gerade für die kleineren Ortschaften habe das
Verfahren eine gute Entwicklungsperspektive aufgezeigt. Durch die zusätzlichen
Baugebiete habe die Kaufkraft innerhalb der Gemeinde aufrechterhalten und dem
demografischen Wandel entgegengewirkt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |