Beschluss:

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 84 „Am Reiterhof“, Heithöfen, wie folgt zu behandeln:

 

1.       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 01.10.2019

2.       Deutsche Telekom Technik GmbH vom 12.11.2019

3.       Vodafone Kabel Deutschland vom 22.10.2019

4.       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 15.11.2019

5.       Landkreis Osnabrück vom 28.10.2019/18.11.2019

6.       Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 13.11.2019

7.       Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 25.10.2019

8.       Wasserverband Wittlage vom 15.11.2019

9.       Westnetz GmbH, Osnabrück vom 13.11.2019

10.   H. von Zeddelmann, Heithöfen vom 05.11.2019

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2. den Bebauungsplan Nr. 84 „Am Reiterhof“, Heithöfen, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


Ratsherr Helms verweist auf die Notwendigkeit einer stetigen Weiterentwicklung aller 17 Ortschaften der Gemeinde Bad Essen. Die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen seien verantwortungsvoll abgewogen worden. Der Wirtschaftsausschuss habe die Möglichkeit eines Anschlusses der Ortschaft Heithöfen an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beraten und befürwortet. Wichtig sei dabei, dass es keinen Anschlusszwang für Bestandsgebäude mit Kleinkläranlagen geben werde. Für die geplanten neuen Bauplätze sei der Anschluss aber eine gute Perspektive. Eine Verpflichtung zum Bau von Zisternen sei in diesem fortgeschrittenen Stadium der Beratungen kein Thema mehr. Ein freiwilliger Einbau sei aber jederzeit möglich.

 

Ratsherr Lippert betont, dass es auch in der Ortschaft Heithöfen eine Nachfrage nach Bauplätzen gebe. Die verschiedenen Aspekte seien dabei im Verfahren gut und sachgerecht abgewogen worden.

 

Ratsfrau Eilers mach deutlich, dass die Möglichkeit der Durchführung beschleunigter Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch ab dem Jahr 2020 nicht mehr möglich sein werden. Sie begrüßt diese Entscheidung, da durch die umgesetzten Maßnahmen zu viel Fläche verbraucht worden sei. Letztlich sei bei der Umsetzung der Maßnahmen nach § 13b BauGB zu sehr Rücksicht genommen worden auf private Interessen.

 

Ratsherr Spethmann begrüßt die Möglichkeit der vereinfachten Bauleitverfahren als positive Entwicklungsmöglichkeit gerade für kleinere Ortschaften. Jetzt werde es endlich auch in Heithöfen wieder neue Bauplätze geben. Das sei eine gute Nachricht für die Entwicklung der Ortschaft, insbesondere im Hinblick auf die Ansiedlung junger Familien. Der geplante Anschluss der Ortschaft an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung sei sehr zu begrüßen. Auch er würde eine weitere Innenverdichtung der Ortschaft vorziehen. Man müsse aber akzeptieren, dass viele ältere Haus- und Grundstücksbesitzer ihre Immobilien und Grundstücke nicht für eine Bebauung zur Verfügung stellen wollten. Insgesamt sollte die steigende Nachfrage nach Bauplätzen in der gesamten Gemeinde Bad Essen als positive Entwicklung gesehen werden.

 

Ratsherr Dr. Lücht betont, dass die Bebauung in der Gemeinde Bad Essen in den vergangenen Jahren aus Steingärten bestehe. Kein Bauherr wolle ökologisch Bauen.

 

Ratsherr Lippert begrüßt die Entwicklung der Gemeinde Bad Essen. Das Thema der Steingärten sei bereits geregelt. Er sei froh, dass die Gemeinde mit den Verfahren nach § 13 b BauGB eine positive Entwicklung genommen habe.

 

Ratsherr Helms bestätigt, dass die Gemeinde die Möglichkeiten des § 13 b BauGB gut und sinnvoll ausgenutzt habe, dabei aber immer auch sorgsam mit den gegebenen Möglichkeiten umgegangenen sei. Gerade für die kleineren Ortschaften habe das Verfahren eine gute Entwicklungsperspektive aufgezeigt. Durch die zusätzlichen Baugebiete habe die Kaufkraft innerhalb der Gemeinde aufrechterhalten und dem demografischen Wandel entgegengewirkt werden können.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

2

Enthaltung:

0