In den Jahren 2018 und 2019 wurde wiederholt das Thema „Fundtiere“ und „Katzenpopulation“ diskutiert. Deshalb wird in der heutigen Sitzung über den Erlass einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen beraten.

 

Der Sachverhalt wird in der Vorlage vom 24.01.2020 erläutert.

 

Frau Matthey und Frau Eilers erläutern die Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

 

Zur Thematik nehmen außerdem Herr Muris vom Katzenschutzbund Belm und Herr Dr. Fritzemeier als Amtstierarzt des Landkreises Osnabrück Stellung.

Herr Muris erläutert, dass bereits sieben Gemeinden im Landkreis Osnabrück eine Kennzeichnungs- und Kastrationssatzung erlassen haben. Des Weiteren geht er auf den Unterschied zwischen frei laufenden und frei lebenden Katzen ein. Außerdem äußert er sich zu den geringen Kosten und dem geringen Aufwand den der Erlass einer solchen Verordnung nach sich zieht. Er äußert sich durchweg positiv zum Erlass einer solchen Verordnung und rät dringend dazu eine Kennzeichnungs-und Kastrationspflicht für Katzen im Gebiet der Gemeinde Bad Essen zu erlassen.

 

Herr Dr. Fritzemeier vom Landkreis Osnabrück stimmt Herrn Muris dahingehend zu, dass er den Erlass einer solchen Verordnung ebenfalls als sinnvoll erachtet, da dadurch die unkontrollierte Vermehrung der Tiere eingedämmt/eingeschränkt werden könne. Jedoch gibt er auch zu bedenken, dass mit einer solchen Verordnung nicht alle Probleme gelöst sind Zunächst stecke man damit den rechtlichen Handlungsrahmen ab. Die weitere Umsetzung müsse sich dann, in Zusammenarbeit mit den Tierschutzverbänden etc., entwickeln und wachsen.

 

Nach Beendigung der Vorträge der beiden geladenen Gäste stellt Frau Eilers noch die Änderungswünsche (Antrag vom 02.02.2020, der Vorlage vom 24.01.2020 im Nachgang beigefügt)  zum Entwurf der Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Bad Essen vor.

 

Die Änderungswünsche werden von den Ausschussmitgliedern diskutiert und für sinnvoll erachtet.

 

Lediglich die Befristung der Gültigkeit soll erhalten bleiben, da sie nach den Vorschriften des NPOG (§61 NPOG)  auf maximal zehn Jahre begrenzt ist.

 

Beschluss:

Der Rat beschließt die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Gemeinde Bad Essen in der geänderten Fassung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0