Sitzung: 20.02.2020 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Herr Pante trägt
den Verwaltungsbericht vor:
3.1: Baugebiet Maschweg, Eielstädt
Bereits im
vergangenen Jahr wurde nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens für das
Baugebiet „Maschweg“ in Eielstädt mit der Erschließung begonnen. Nach Verlegung
von großen Teilen des Kanalnetzes konnten Anfang dieses Jahres in diesen
Bereichen auch die sonstigen Versorgungsträger ihre Leitungen verlegen. Sobald
die Witterung es zulässt, sollen die restlichen Kanal- und daran anschließend
die Arbeiten am Versorgungsnetz erfolgen. Mit einem Abschluss und
Fertigstellung der Baustraße wird nicht vor April 2020 gerechnet. Die
Vermarktung der Grundstücke ist mittlerweile fast vollständig abgeschlossen,
sodass mit ersten Bauvorhaben ab Mitte dieses Jahres gerechnet werden kann.
3.2: Baugebiet „Nördlich Ortelbruch“, Wehrendorf
Am 20.01.2020 wurde
mit den Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Nördlich Ortelbruch“ in
Wehrendorf begonnen. Vom Anschlusspunkt Kronsbrink wurde mit der Verlegung der
Schmutzwasserleitung gestartet. Die Regenentwässerung wird an die bestehende
Vorflut an der Straße „Am Osttor“ im Norden des Baugebietes angeschlossen. Nach
Abschluss des Rohrleitungsbaues werden auch hier die übrigen
Versorgungsleitungen zur Gesamterschließung verlegt. Mit Fertigstellung der
Baustraße wird allerdings nicht vor Mai dieses Jahres gerechnet. Die
Vermarktung der Grundstücke ist aktuell angelaufen. Auch in diesem Bereich
könnte mit ersten Bauvorhaben in der zweiten Jahreshälfte begonnen werden.
3.3: Baugebiet ehemalige Hofstelle Dahmann,
Eielstädt
Das Grundstück der
ehemaligen Hofstelle Dahmann in Eielstädt konnte durch die KSG angekauft
werden. Ende Januar 2020 fanden auf dem Grundstück die notwendigen
Vermessungsarbeiten zur Abmarkung der Erschließungsstraße und den fünf Baugrundstücken
statt. Hiernach begann der Unterhaltungsverband den Schmutz- und
Regenwasserkanal in die öffentliche Straße einzubringen und die notwendigen
Hausanschlussschächte auf den Baugrundstücken zu setzen. Aktuell verlegen die
Versorgungsträger ihre Anschlussleitungen, um danach die in Asphalt befestigte
Baustraße herzustellen. Hiernach kann nach möglicher Festlegung von
Vergabekriterien für die Zuteilung der Grundstücke die eigentliche Vermarktung
beginnen.
3.4: Breitbandausbau in der Gemeinde Bad Essen
Nach Mitteilung des
Landkreises Osnabrück konkretisiert sich der Breitbandausbau für die Ortschaft
Büscherheide. So hat der Landkreis Osnabrück den Auftrag für den Ausbau
inzwischen an die Firma Internexio, welche den Breitbandausbau im Kreis Minden-Lübbecke
umsetzt, erteilt. Büscherheide wird von Preußisch Oldendorf aus erschlossen.
Eine entsprechende Informationsveranstaltung für die Bürger ist im März 2020
geplant. Mit einem Ausbaubeginn wird aktuell noch im April dieses Jahres
gerechnet.
3.5: Änderung der
Landschaftsschutzgebietsverordnung im Bereich der Gemeinde Bad Essen
Noch bis zum
02.03.2020 wird die Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im
Landkreis Osnabrück („Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland“) vom
28.09.2009 im Gebiet der Gemeinde Bad Essen bekannt gemacht. Im Zuge des
Bauleitplanverfahrens Nr. 81 „Sonnenwinkel“ zur Erweiterung des dortigen
Übernachtungsangebotes soll der Bereich um das Haus Sonnenwinkel aus der
Landschaftsschutzgebietsverordnung entlassen werden. Erst mit dieser Entlassung
aus dem Landschaftsschutzgebiet kann das Bauleitplanverfahren an dieser Stelle
weitergeführt werden.
3.6: 380-kV-Höchstspannungsleitung Gütersloh bis
Wehrendorf
Zum
Raumordnungsverfahren für die geplante 380-kV-Höchstspannungsleitung von
Gütersloh bis Wehrendorf fand am 19.12.2019 der Erörterungstermin statt. Die
Gemeinde Bad Essen ist nur im Bereich der Ortschaft Wehrendorf von der Maßnahme
betroffen. Laut den seinerzeit eingereichten Antragsunterlagen der Amprion wurde
die sogenannte Ostvariante für Wehrendorf favorisiert. Hierbei war vorgesehen,
auf einem rund 65 m hohen Gestänge im derzeitig bestehenden
Freileitungskorridor die 380-kV-Leitungen zu führen und auf dem bestehenden
220-kV-Gestänge die verbleibenden 110-kV-Leitungen umzuhängen. Hierbei wäre das
bestehende Gewerbegebiet an der Bundesstraße im westlichen Bereich überspannt
und in mehreren Teilbereichen der Schutzradius von 400 m zur Wohnbebauung
unterschritten worden.
Aufgrund der
entsprechenden Stellungnahme zu den vorgelegten Planungen hat sich zum
Erörterungstermin die Amprion dazu entschieden, die Leitung im sogenannten
Westkorridor als Freileitung vorzusehen. Hierdurch wird sichergestellt, dass
die Schutzabstände zur Wohnbebauung eingehalten und bestehende Gewerbegebiete
nicht überspannt werden. Mit der Verlagerung nach Westen soll nicht nur die
neue 380-kV-Leitung, sondern parallel dazu auch die bestehend bleibende
110-kV-Leitung geführt werden.
Die von der
Gemeinde Bad Essen aber auch vom Landkreis Osnabrück geforderte Erdverkabelung
wird als unbegründet abgewiesen. Auslösekriterien für eine Erdverkabelung sind
mit der verlegten Trasse nach Westen nicht vorhanden.
Die letztendliche
Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und der daraus resultierenden
Planänderungen zur endgültigen Festlegung der neuen Trasse obliegt dem Amt für
regionale Landesentwicklung in Oldenburg.
3.7: 110-kV-Hochspannungsfreileitung von
Wehrendorf bis Heithöfen
Zum geplanten
Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung von Wehrendorf bis Heithöfen
findet noch bis zum 02.03.2020 die öffentliche Auslegung des
Planfeststellungsbeschlusses statt. An den hier im Ausschuss vorgestellten
Planungen hat sich grundsätzlich nichts geändert. Geplant ist auf gleicher
Trasse mit etwas höheren Masten, jedoch mit weniger Maststandorten, die
bestehende Freileitung auszutauschen. Nach Mitteilung der Westnetz werden noch
bis Ende Februar 2020 vorbereitende Arbeiten, insbesondere zum Rückschnitt des
erforderlichen Lichtraumprofils durchgeführt, um voraussichtlich im Spätsommer
dieses Jahres mit den eigentlichen Bauarbeiten beginnen zu können.
3.8: Radwegeführung an der K 410 „Lindenstraße“
Am 15.01.2020 fand
an der Lindenstraße zwischen Rathaus und Kreisverkehrsplatz Lerchenstraße eine
Verkehrsschau statt. Auf diesem Teilstück wird vom Radverkehr überwiegend eine
beidseitig am Fahrbahnrand in roter Farbe markierte, ca. 1 m breite Spur
genutzt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Schutzstreifen im Sinne der
Straßenverkehrsordnung (StVO). Durch den Straßenbaulastträger ist nach
derzeitigem Stand im Frühjahr 2022 eine Erneuerung der Fahrbahn vorgesehen. In
diesem Zusammenhang wird auch die vorhandene Rotmarkierung abgefräst.
Da die
Straßenbreite der K 410 in diesem Bereich weniger als 7,5 m beträgt, kann
hiernach keine StVO-konforme Schutzstreifenmarkierung erfolgen. Gleichzeitig
scheidet eine Radwegführung auf der vorhandenen Hochbordanlage (Gehweg) wegen
fehlender Ausbaubreite und starkem Fußgängerverkehr aus. Eine Ergänzung mit
„Radfahrer“ Piktogrammen wäre unter Berücksichtigung der aktuell zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h möglich.
Die am
Fußgängerüberweg in Höhe der Einmündung Bornweg vorhandene Fahrbahneinengung würde
in diesem Zusammenhang beseitigt.
Bis zum Beginn der
Sanierungsmaßnahmen in 2022 sollen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger
grundsätzliche Überlegungen über das bestehende Kreisstraßennetz im Kern von
Bad Essen und dem möglichen Ausbau des Abschnittes zwischen Rathaus und
Kreisverkehrsplatz Lerchenstraße erfolgen.
3.9: Immobilienausstellung der Sparkasse in
Osnabrück
Am 28. und
29.02.2020 findet zum 30. Mal die Immobilienausstellung der Sparkasse in
Osnabrück statt. Aufgrund des Jubiläums wurde durch die Sparkasse die
OsnabrückHalle angemietet. Für die Ausstellung wurde, wie jedes Jahr, der
Immobilienflyer neu aufgelegt, der den Ausschussmitgliedern zur heutigen
Sitzung vorliegt.
Ausschussvorsitzender
Helms stellt den Bericht zur Diskussion.
Zu 3.5:
Ausschussmitglied
Eilers erkundigt sich, ob eine Änderung der Grenze des
Landschaftsschutzgebietes weiterhin erforderlich sei. Nach ihrer Kenntnis habe
der Eigentümer des Hauses Sonnenwinkel nicht mehr die Absicht, die geplante
Erweiterung umzusetzen. Das Bauvorhaben sei für sie ausdrücklich die
Voraussetzung ihrer Zustimmung zu dem LSG-Änderungsantrag gewesen.
Gegebenenfalls müsse der Antrag jetzt zurückgezogen werden.
Ausschussmitglied
Lippert weist darauf hin, dass sich der gesamte Gebäudebestand des Hauses
Sonnenwinkel im Landschaftsschutzgebiet befinde. Eine Herausnahme dieser
Flächen könne die zukünftige Entwicklung des Standortes erleichtern und damit
sichern, auch wenn das aktuelle Bauvorhaben nicht umgesetzt werde.
Nach kurzer
Aussprache wird die Verwaltung gebeten, eine schriftliche Stellungnahme des
Bauherrn zum aktuellen Sachstand seines Vorhabens einzuholen.
Zu 3.6:
Ausschussmitglied Bühning ergänzt, dass die Verlegung einer Freileitung
im Westen für die Ortschaft Wehrendorf die beste der erreichbaren Möglichkeiten
sei.
Zu 3.7:
Herr Pante erläutert auf Anfrage von Ausschussmitglied Spethmann, dass
die Anzahl der Masten im Leitungsverlauf um rund 20 Standorte reduziert, die
verbleibenden Masten allerdings um ca. 10 m erhöht werden.
Zu 3.8:
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Bornhorst bestätigt Herr Pante, dass
die Begrenzung der erlaubten Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h für das Aufstellen
von Radfahrer-Piktogrammen ausreichend sei. Zwischen Gemeinde und Landkreis,
als Straßenbaulastträger, werde ein intensiver Abstimmungsprozess zur
Fahrbahnerneuerung erfolgen.