Herr Pante trägt den Verwaltungsbericht vor:

 

3.1:     Baugebiet Maschweg, Eielstädt

Bereits im vergangenen Jahr wurde nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens für das Baugebiet „Maschweg“ in Eielstädt mit der Erschließung begonnen. Nach Verlegung von großen Teilen des Kanalnetzes konnten Anfang dieses Jahres in diesen Bereichen auch die sonstigen Versorgungsträger ihre Leitungen verlegen. Sobald die Witterung es zulässt, sollen die restlichen Kanal- und daran anschließend die Arbeiten am Versorgungsnetz erfolgen. Mit einem Abschluss und Fertigstellung der Baustraße wird nicht vor April 2020 gerechnet. Die Vermarktung der Grundstücke ist mittlerweile fast vollständig abgeschlossen, sodass mit ersten Bauvorhaben ab Mitte dieses Jahres gerechnet werden kann.

 

3.2:     Baugebiet „Nördlich Ortelbruch“, Wehrendorf

Am 20.01.2020 wurde mit den Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Nördlich Ortelbruch“ in Wehrendorf begonnen. Vom Anschlusspunkt Kronsbrink wurde mit der Verlegung der Schmutzwasserleitung gestartet. Die Regenentwässerung wird an die bestehende Vorflut an der Straße „Am Osttor“ im Norden des Baugebietes angeschlossen. Nach Abschluss des Rohrleitungsbaues werden auch hier die übrigen Versorgungsleitungen zur Gesamterschließung verlegt. Mit Fertigstellung der Baustraße wird allerdings nicht vor Mai dieses Jahres gerechnet. Die Vermarktung der Grundstücke ist aktuell angelaufen. Auch in diesem Bereich könnte mit ersten Bauvorhaben in der zweiten Jahreshälfte begonnen werden.

 

3.3:     Baugebiet ehemalige Hofstelle Dahmann, Eielstädt

Das Grundstück der ehemaligen Hofstelle Dahmann in Eielstädt konnte durch die KSG angekauft werden. Ende Januar 2020 fanden auf dem Grundstück die notwendigen Vermessungsarbeiten zur Abmarkung der Erschließungsstraße und den fünf Baugrundstücken statt. Hiernach begann der Unterhaltungsverband den Schmutz- und Regenwasserkanal in die öffentliche Straße einzubringen und die notwendigen Hausanschlussschächte auf den Baugrundstücken zu setzen. Aktuell verlegen die Versorgungsträger ihre Anschlussleitungen, um danach die in Asphalt befestigte Baustraße herzustellen. Hiernach kann nach möglicher Festlegung von Vergabekriterien für die Zuteilung der Grundstücke die eigentliche Vermarktung beginnen.

 

3.4:     Breitbandausbau in der Gemeinde Bad Essen

Nach Mitteilung des Landkreises Osnabrück konkretisiert sich der Breitbandausbau für die Ortschaft Büscherheide. So hat der Landkreis Osnabrück den Auftrag für den Ausbau inzwischen an die Firma Internexio, welche den Breitbandausbau im Kreis Minden-Lübbecke umsetzt, erteilt. Büscherheide wird von Preußisch Oldendorf aus erschlossen. Eine entsprechende Informationsveranstaltung für die Bürger ist im März 2020 geplant. Mit einem Ausbaubeginn wird aktuell noch im April dieses Jahres gerechnet.

 

3.5:     Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung im Bereich der Gemeinde Bad Essen

Noch bis zum 02.03.2020 wird die Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Osnabrück („Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland“) vom 28.09.2009 im Gebiet der Gemeinde Bad Essen bekannt gemacht. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens Nr. 81 „Sonnenwinkel“ zur Erweiterung des dortigen Übernachtungsangebotes soll der Bereich um das Haus Sonnenwinkel aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung entlassen werden. Erst mit dieser Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet kann das Bauleitplanverfahren an dieser Stelle weitergeführt werden.

 

3.6:     380-kV-Höchstspannungsleitung Gütersloh bis Wehrendorf

Zum Raumordnungsverfahren für die geplante 380-kV-Höchstspannungsleitung von Gütersloh bis Wehrendorf fand am 19.12.2019 der Erörterungstermin statt. Die Gemeinde Bad Essen ist nur im Bereich der Ortschaft Wehrendorf von der Maßnahme betroffen. Laut den seinerzeit eingereichten Antragsunterlagen der Amprion wurde die sogenannte Ostvariante für Wehrendorf favorisiert. Hierbei war vorgesehen, auf einem rund 65 m hohen Gestänge im derzeitig bestehenden Freileitungskorridor die 380-kV-Leitungen zu führen und auf dem bestehenden 220-kV-Gestänge die verbleibenden 110-kV-Leitungen umzuhängen. Hierbei wäre das bestehende Gewerbegebiet an der Bundesstraße im westlichen Bereich überspannt und in mehreren Teilbereichen der Schutzradius von 400 m zur Wohnbebauung unterschritten worden.

 

Aufgrund der entsprechenden Stellungnahme zu den vorgelegten Planungen hat sich zum Erörterungstermin die Amprion dazu entschieden, die Leitung im sogenannten Westkorridor als Freileitung vorzusehen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Schutzabstände zur Wohnbebauung eingehalten und bestehende Gewerbegebiete nicht überspannt werden. Mit der Verlagerung nach Westen soll nicht nur die neue 380-kV-Leitung, sondern parallel dazu auch die bestehend bleibende 110-kV-Leitung geführt werden.

 

Die von der Gemeinde Bad Essen aber auch vom Landkreis Osnabrück geforderte Erdverkabelung wird als unbegründet abgewiesen. Auslösekriterien für eine Erdverkabelung sind mit der verlegten Trasse nach Westen nicht vorhanden.

 

Die letztendliche Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und der daraus resultierenden Planänderungen zur endgültigen Festlegung der neuen Trasse obliegt dem Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg.

 

3.7:     110-kV-Hochspannungsfreileitung von Wehrendorf bis Heithöfen

Zum geplanten Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung von Wehrendorf bis Heithöfen findet noch bis zum 02.03.2020 die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses statt. An den hier im Ausschuss vorgestellten Planungen hat sich grundsätzlich nichts geändert. Geplant ist auf gleicher Trasse mit etwas höheren Masten, jedoch mit weniger Maststandorten, die bestehende Freileitung auszutauschen. Nach Mitteilung der Westnetz werden noch bis Ende Februar 2020 vorbereitende Arbeiten, insbesondere zum Rückschnitt des erforderlichen Lichtraumprofils durchgeführt, um voraussichtlich im Spätsommer dieses Jahres mit den eigentlichen Bauarbeiten beginnen zu können.

 

3.8:     Radwegeführung an der K 410 „Lindenstraße“

Am 15.01.2020 fand an der Lindenstraße zwischen Rathaus und Kreisverkehrsplatz Lerchenstraße eine Verkehrsschau statt. Auf diesem Teilstück wird vom Radverkehr überwiegend eine beidseitig am Fahrbahnrand in roter Farbe markierte, ca. 1 m breite Spur genutzt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Schutzstreifen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Durch den Straßenbaulastträger ist nach derzeitigem Stand im Frühjahr 2022 eine Erneuerung der Fahrbahn vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird auch die vorhandene Rotmarkierung abgefräst.

 

Da die Straßenbreite der K 410 in diesem Bereich weniger als 7,5 m beträgt, kann hiernach keine StVO-konforme Schutzstreifenmarkierung erfolgen. Gleichzeitig scheidet eine Radwegführung auf der vorhandenen Hochbordanlage (Gehweg) wegen fehlender Ausbaubreite und starkem Fußgängerverkehr aus. Eine Ergänzung mit „Radfahrer“ Piktogrammen wäre unter Berücksichtigung der aktuell zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h möglich.

 

Die am Fußgängerüberweg in Höhe der Einmündung Bornweg vorhandene Fahrbahneinengung würde in diesem Zusammenhang beseitigt.

 

Bis zum Beginn der Sanierungsmaßnahmen in 2022 sollen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger grundsätzliche Überlegungen über das bestehende Kreisstraßennetz im Kern von Bad Essen und dem möglichen Ausbau des Abschnittes zwischen Rathaus und Kreisverkehrsplatz Lerchenstraße erfolgen.

 

3.9:     Immobilienausstellung der Sparkasse in Osnabrück

Am 28. und 29.02.2020 findet zum 30. Mal die Immobilienausstellung der Sparkasse in Osnabrück statt. Aufgrund des Jubiläums wurde durch die Sparkasse die OsnabrückHalle angemietet. Für die Ausstellung wurde, wie jedes Jahr, der Immobilienflyer neu aufgelegt, der den Ausschussmitgliedern zur heutigen Sitzung vorliegt.

 

 

Ausschussvorsitzender Helms stellt den Bericht zur Diskussion.

 

Zu 3.5:

Ausschussmitglied Eilers erkundigt sich, ob eine Änderung der Grenze des Landschaftsschutzgebietes weiterhin erforderlich sei. Nach ihrer Kenntnis habe der Eigentümer des Hauses Sonnenwinkel nicht mehr die Absicht, die geplante Erweiterung umzusetzen. Das Bauvorhaben sei für sie ausdrücklich die Voraussetzung ihrer Zustimmung zu dem LSG-Änderungsantrag gewesen. Gegebenenfalls müsse der Antrag jetzt zurückgezogen werden.

 

Ausschussmitglied Lippert weist darauf hin, dass sich der gesamte Gebäudebestand des Hauses Sonnenwinkel im Landschaftsschutzgebiet befinde. Eine Herausnahme dieser Flächen könne die zukünftige Entwicklung des Standortes erleichtern und damit sichern, auch wenn das aktuelle Bauvorhaben nicht umgesetzt werde.

 

Nach kurzer Aussprache wird die Verwaltung gebeten, eine schriftliche Stellungnahme des Bauherrn zum aktuellen Sachstand seines Vorhabens einzuholen.

 

Zu 3.6:

Ausschussmitglied Bühning ergänzt, dass die Verlegung einer Freileitung im Westen für die Ortschaft Wehrendorf die beste der erreichbaren Möglichkeiten sei.

 

Zu 3.7:

Herr Pante erläutert auf Anfrage von Ausschussmitglied Spethmann, dass die Anzahl der Masten im Leitungsverlauf um rund 20 Standorte reduziert, die verbleibenden Masten allerdings um ca. 10 m erhöht werden.

 

Zu 3.8:

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Bornhorst bestätigt Herr Pante, dass die Begrenzung der erlaubten Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h für das Aufstellen von Radfahrer-Piktogrammen ausreichend sei. Zwischen Gemeinde und Landkreis, als Straßenbaulastträger, werde ein intensiver Abstimmungsprozess zur Fahrbahnerneuerung erfolgen.