Sitzung: 20.02.2020 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
9.1 Nutzung von Zisternen auf
Privatgrundstücken
Da das Thema
„Zisternen“ während der Klausurtagung in Lingen nicht beraten werden konnte,
trägt Herr Pante es heute im Ausschuss anhand einer PowerPoint-Präsentation
vor, siehe Anlage 1 zum
Protokoll.
Es gibt
grundsätzlich drei verschiedene Arten von Zisternen. Die einfachste Art fängt
das Regenwasser, insbesondere der Dachentwässerung auf, um es zur
Gartenbewässerung oder auch zur häuslichen Nutzung aus einem Tank zur Verfügung
zu stellen. Hierbei ist die maßgebliche Größe des Volumens der voraussichtliche
Verbrauch für Garten- oder Hausnutzung.
Eine
Retentionszisterne sammelt ebenfalls das Dachflächen- und Vorgartenwasser, um
es dann zeitverzögert dem jeweiligen Vorfluter zuzuführen. Bei der Ermittlung des
Volumens sind die befestigten und versiegelten Flächen und die voraussichtliche
Regenspende maßgebend. Eine Nutzung des aufgefangenen Wassers erfolgt nicht.
Als
Kombinationsvariante kann eine Regenwasserzisterne sowohl ein Volumen für die
Brauchwassernutzung, aber auch zur Retention von Regenwasser bereitstellen. Für
eine kombinierte Nutzung sind in der Regel erheblich größere Volumen
erforderlich.
Für alle
Zisternenarten gilt, dass sie je nach oberflächlicher Belastung entweder aus
Kunststoff oder aus Beton gefertigt werden. In der Regel handelt es sich um
flache Tanks, da die Ablaufleitung bzw. der tiefste Punkt der Zisterne nicht
tiefer als der Vorfluter liegen darf. Ansonsten müsste zur Entleerung der
Zisterne eine Pumpe zum Einsatz kommen. Ein weiterer tiefenbegrenzender Punkt
ist der Grundwasserstand. Da Zisternen grundsätzlich Hohlkörper darstellen,
können diese bei entsprechender Grundwasserhöhe aufschwimmen. Maßnahmen zur
Sicherung bei besonders tiefen Lagen sind aufwändig und teuer.
Nach der Recherche
beginnen Zisternen für Einfamilienhäuser bei einer Größe von rund 4 m³ und
reichen bis zu 15 m³ Größe. Je nach Bauart teilt sich das Volumen z.B. zwischen
Regenwassernutzung und Regenrückhaltung hälftig auf. Für ein klassisches
Einfamilienhaus wäre bei der Doppelnutzung bereits ein Volumen von rund 8 m³
bei vorgeschriebener Regenrückhaltung notwendig. Nur zur reinen
Regenwassernutzung reichen 4 m³ aus.
Die Kosten für die
Anlagen variieren stark und beginnen bei Betrachtung der Anschaffung und des
notwendigen Einbaus mit einer einfachen Pumpe zur Entnahme bei etwa 5.000,00 €.
Sollten in
zukünftigen Bebauungsplänen Zisternen festgeschrieben werden, ist zunächst die
Art der Zisterne anzugeben; ob es sich hier um eine reine Regenwassernutzung
oder auch um eine Regenrückhaltung handeln soll. Beim Thema der
Regenrückhaltung wäre zudem die Größenordnung anzugeben, da diese bei der
Erstellung von Regenrückhaltebecken mit in Ansatz gebracht werden können.
Bei reiner
Festlegung einer Zisterne zur Regenwassernutzung sollte eine Mindestgröße
angegeben werden. Ob die Zisterne dann auch zur Hauswassernutzung oder nur zur
Gartenbewässerung genutzt wird, sollte grundsätzlich den Bauherren und
Grundeigentümern freigestellt bleiben. Eine Festlegung zum zwingenden Einbau
einer Zisterne bedeute auf jeden Fall mehr Aufwand und Kosten für den Bauherrn.
Der Ausschuss nimmt
die Ausführungen zur Kenntnis. Nach kurzer Aussprache wird einmütig vereinbart,
zu dieser Thematik Herrn Geschäftsführer Uwe Bühning vom Wasserverband Wittlage
zur nächsten Bauausschusssitzung einzuladen.
9.2 Anträge der Fraktion „Bündnis 90 Die
Grünen“ im Gemeinderat
Ausschussmitglied
Eilers erkundigt sich nach dem Umgang mit den zur Haushaltsplanberatung
eingebrachten Anträgen zu den Themen
- Energie
und Klimaschutz, Baulücken und Leerstandskataster, sowie
- Energie
und Klimaschutz, Gebäude- und Energiemanagement.
Ausschussvorsitzender
Helms erklärt, dass finanzielle Mittel für beide Anträge im Haushaltsplan 2020
eingeplant seien. Es gehe vielmehr nach dem Haushaltsbeschluss darum, zu
beraten, wie die Themenbereiche auf den Weg gebracht und umgesetzt werden
können.
Nachdem keine
weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die
Sitzung um 19:40 Uhr. Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer
Pause die nichtöffentliche Sitzung.