9.1       Nutzung von Zisternen auf Privatgrundstücken

Da das Thema „Zisternen“ während der Klausurtagung in Lingen nicht beraten werden konnte, trägt Herr Pante es heute im Ausschuss anhand einer PowerPoint-Präsentation vor, siehe Anlage 1 zum Protokoll.

 

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten von Zisternen. Die einfachste Art fängt das Regenwasser, insbesondere der Dachentwässerung auf, um es zur Gartenbewässerung oder auch zur häuslichen Nutzung aus einem Tank zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist die maßgebliche Größe des Volumens der voraussichtliche Verbrauch für Garten- oder Hausnutzung.

 

Eine Retentionszisterne sammelt ebenfalls das Dachflächen- und Vorgartenwasser, um es dann zeitverzögert dem jeweiligen Vorfluter zuzuführen. Bei der Ermittlung des Volumens sind die befestigten und versiegelten Flächen und die voraussichtliche Regenspende maßgebend. Eine Nutzung des aufgefangenen Wassers erfolgt nicht.

 

Als Kombinationsvariante kann eine Regenwasserzisterne sowohl ein Volumen für die Brauchwassernutzung, aber auch zur Retention von Regenwasser bereitstellen. Für eine kombinierte Nutzung sind in der Regel erheblich größere Volumen erforderlich.

 

Für alle Zisternenarten gilt, dass sie je nach oberflächlicher Belastung entweder aus Kunststoff oder aus Beton gefertigt werden. In der Regel handelt es sich um flache Tanks, da die Ablaufleitung bzw. der tiefste Punkt der Zisterne nicht tiefer als der Vorfluter liegen darf. Ansonsten müsste zur Entleerung der Zisterne eine Pumpe zum Einsatz kommen. Ein weiterer tiefenbegrenzender Punkt ist der Grundwasserstand. Da Zisternen grundsätzlich Hohlkörper darstellen, können diese bei entsprechender Grundwasserhöhe aufschwimmen. Maßnahmen zur Sicherung bei besonders tiefen Lagen sind aufwändig und teuer.

 

Nach der Recherche beginnen Zisternen für Einfamilienhäuser bei einer Größe von rund 4 m³ und reichen bis zu 15 m³ Größe. Je nach Bauart teilt sich das Volumen z.B. zwischen Regenwassernutzung und Regenrückhaltung hälftig auf. Für ein klassisches Einfamilienhaus wäre bei der Doppelnutzung bereits ein Volumen von rund 8 m³ bei vorgeschriebener Regenrückhaltung notwendig. Nur zur reinen Regenwassernutzung reichen 4 m³ aus.

 

Die Kosten für die Anlagen variieren stark und beginnen bei Betrachtung der Anschaffung und des notwendigen Einbaus mit einer einfachen Pumpe zur Entnahme bei etwa 5.000,00 €.

 

Sollten in zukünftigen Bebauungsplänen Zisternen festgeschrieben werden, ist zunächst die Art der Zisterne anzugeben; ob es sich hier um eine reine Regenwassernutzung oder auch um eine Regenrückhaltung handeln soll. Beim Thema der Regenrückhaltung wäre zudem die Größenordnung anzugeben, da diese bei der Erstellung von Regenrückhaltebecken mit in Ansatz gebracht werden können.

 

Bei reiner Festlegung einer Zisterne zur Regenwassernutzung sollte eine Mindestgröße angegeben werden. Ob die Zisterne dann auch zur Hauswassernutzung oder nur zur Gartenbewässerung genutzt wird, sollte grundsätzlich den Bauherren und Grundeigentümern freigestellt bleiben. Eine Festlegung zum zwingenden Einbau einer Zisterne bedeute auf jeden Fall mehr Aufwand und Kosten für den Bauherrn.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Nach kurzer Aussprache wird einmütig vereinbart, zu dieser Thematik Herrn Geschäftsführer Uwe Bühning vom Wasserverband Wittlage zur nächsten Bauausschusssitzung einzuladen.

 

9.2       Anträge der Fraktion „Bündnis 90 Die Grünen“ im Gemeinderat

Ausschussmitglied Eilers erkundigt sich nach dem Umgang mit den zur Haushaltsplanberatung eingebrachten Anträgen zu den Themen

  • Energie und Klimaschutz, Baulücken und Leerstandskataster, sowie
  • Energie und Klimaschutz, Gebäude- und Energiemanagement.

 

Ausschussvorsitzender Helms erklärt, dass finanzielle Mittel für beide Anträge im Haushaltsplan 2020 eingeplant seien. Es gehe vielmehr nach dem Haushaltsbeschluss darum, zu beraten, wie die Themenbereiche auf den Weg gebracht und umgesetzt werden können.

 

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19:40 Uhr. Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.