Sitzung: 26.03.2020 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD2/2020/191
Beschluss:
Der Rat beschließt,
- die Gemarkungsgrenze zwischen den Ortschaften Eielstädt und Wittlage wird im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 48 B „Maschweg“ nach Osten an die bestehende Bebauung des Baugebietes „Maschweg-Ost“ verschoben, sodass die im Baugebiet „Maschweg“ gelegenen Grundstücke vollständig in der Gemarkung Eielstädt liegen
- die Gemarkungsgrenze zwischen den Ortschaften Hördinghausen und Lintorf wird im Bereich der Straße „Am Hallenbad“ nach Osten verschoben, sodass das Flurstück 74/6, Flur 24, Gemarkung Hördinghausen zukünftig vollständig in der Gemarkung Lintorf liegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |