Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt,

 

  1. die Gemarkungsgrenze zwischen den Ortschaften Eielstädt und Wittlage wird im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 48 B „Maschweg“ nach Osten an die bestehende Bebauung des Baugebietes „Maschweg-Ost“ verschoben, sodass die im Baugebiet „Maschweg“ gelegenen Grundstücke vollständig in der Gemarkung Eielstädt liegen
  2. die Gemarkungsgrenze zwischen den Ortschaften Hördinghausen und Lintorf wird im Bereich der Straße „Am Hallenbad“ nach Osten verschoben, sodass das Flurstück 74/6, Flur 24, Gemarkung Hördinghausen zukünftig vollständig in der Gemarkung Lintorf liegt. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

1