Beschluss:

Der Rat beschließt

 

a)      die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 in der vorliegenden Fassung.

 

Dieser Beschluss gilt sogleich als Ausbaubeschluss für die beitragsfähigen Maßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches und des Nds. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den dazu beschlossenen gemeindlichen Beitragssatzungen.

 

b)      den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 als Bestandteil des Haushaltsplanes in der vorliegenden Fassung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0