Sitzung: 11.06.2020 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2020/208
Der Rat beschließt:
1.
den Bebauungsplan Nr. 86 „Unter den Gärten III“, Lintorf,
aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu
veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Nach kurzer
Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Helms erläutert Herr
Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Herr Grunwald zeigt
die Abgrenzung des Plangebietes auf. Es handelt sich um ein
Bauleitplanverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zur Innenentwicklung.
Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen. Die
Ausgestaltung des Plangebietes erfolgt nach dem Aufstellungsbeschluss.
Vorgesehen ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) mit 22 bis 26
Baugrundstücken. Die Beteiligung des Ortsrates erfolgt im Laufe des Verfahrens.
Ausschussmitglied
Lippert weist bereits jetzt darauf hin, dass es wünschenswert sei, dass im
nördlichen Abschnitt des Baugebietes Mehrfamilienhäuser entstehen.
Ausschussmitglied
Depker begrüßt die Innenentwicklung seitens des Ortsrates ausdrücklich. Das
Vorhaben sei ein wünschenswerter Lückenschluss innerhalb der Ortschaft.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Ausschuss den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |