Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat beschließt:

 

1.         den Bebauungsplan Nr. 86 „Unter den Gärten III“, Lintorf, aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Nach kurzer Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Helms erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Herr Grunwald zeigt die Abgrenzung des Plangebietes auf. Es handelt sich um ein Bauleitplanverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zur Innenentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen. Die Ausgestaltung des Plangebietes erfolgt nach dem Aufstellungsbeschluss. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) mit 22 bis 26 Baugrundstücken. Die Beteiligung des Ortsrates erfolgt im Laufe des Verfahrens.

 

Ausschussmitglied Lippert weist bereits jetzt darauf hin, dass es wünschenswert sei, dass im nördlichen Abschnitt des Baugebietes Mehrfamilienhäuser entstehen.

 

Ausschussmitglied Depker begrüßt die Innenentwicklung seitens des Ortsrates ausdrücklich. Das Vorhaben sei ein wünschenswerter Lückenschluss innerhalb der Ortschaft.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0