Herr Pante teilt mit:

 

9.1:     Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Am Reiterhof“, Heithöfen

Mit Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 84 „Am Reiterhof“ in Heithöfen wurden insgesamt acht Baugrundstücke ausgewiesen, die im westlichen Planungsgebiet durch einen ca. 35 m langen Stichweg erschlossen werden. Mit Abschluss eines Erschließungs- und Durchführungsvertrages wurde den Erschließungsträgern MH Immobilien und Finanzholding AG und Herrn Rolf Gardemann die Erschließung übertragen. Der Baubeginn zur Herstellung einer Baustraße war für den 25.05.2020 geplant.

Vor dem geplanten Baubeginn wurde darauf hingewiesen, dass der südlich des Baugebiets bestehende Storchenhorst mit Jungvögeln besetzt sei und aufgrund der Regelungen im Bebauungsplan die Erschließungsarbeiten nicht stattfinden dürfen. Bis zur Klärung dieses Sachverhalts durch die Fachaufsicht des Landkreises Osnabrück wurde der Baubeginn daraufhin untersagt.

In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes findet sich unter § 6 Maßnahmen für den Artenschutz der Absatz: „Auf dem Grundstück „Heithöfener Straße 28“ befindet sich ein Storchenhorst. Damit die Aufzucht der Jungvögel nicht wesentlich gestört wird, sind Baumaßnahmen (Rohbau, Dacherrichtung, alle mit Maschineneinsatz verbundenen Außen(bau)arbeiten in der Zeit vom 01.03. – 30.06. auf den Baugrundstücken im Plangebiet zwischen der Heithöfener Straße/L 82 und dem Grundstück „Am Reiterhof 4“ nicht zulässig. Bauarbeiten innerhalb von Gebäuden sind ohne Zeitbeschränkung zulässig.“

Diese Festsetzung ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück innerhalb der Trägerbeteiligung abgestimmt und aufgenommen worden. Aus dem Absatz lässt sich bereits herauslesen, dass auf den Baugrundstücken für Arbeiten am Rohbau und der Dacherrichtung (= Hochbau) ein Bauverbot zwischen dem 01.03. und dem 30.06. gilt.

Aufgrund der Anfrage wurde durch den Landkreis Osnabrück eine Freigabe für die geplanten Erschließungsarbeiten mit der Antwort erteilt: „Die Bauarbeiten -wie beschrieben- im Abstand von ca. 70 m vom Storchenhorst entfernt, sehen wir nicht als schwerwiegende Störung, die das Storchenpaar von der Fütterung der Brut abhalten würde. Daher ist die Erschließung von der Bauzeitenregelung in diesem Fall ausgenommen. Weitere Bauarbeiten (mit Baukränen) im direkten Umfeld sind, wie vereinbart, erst zu den festgesetzten Zeiten möglich.“

Mit der Antwort des Landkreises Osnabrück wird auch in erster Linie Bezug auf den Hochbau und nicht den Tiefbau, der für die Herstellung der Baustraße erforderlich ist, Bezug genommen.

Diese Regelung und der Bezug auf den reinen Hochbau sind auch insofern schlüssig, da ansonsten Sanierungsarbeiten an der Landesstraße und auf Gemeindestraßen in der Bauverbotszeit nicht durchgeführt werden könnten.

Die bisherigen Regelungen zu Bauverbotszeiten in Bezug auf die Nistzeiten von Störchen haben bisher immer einen Bezug zum Hochbau gehabt. Der hier in Heithöfen vorliegende Fall der Durchführung einer Erschließungsmaßnahme ist bisher in der Gemeinde Bad Essen noch nicht vorgekommen.

 

9.2:     Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Sanierung von Kreisstraßen in der Gemeinde Bad Essen

Mitte Mai fand mit Vertretern des Landkreises ein Gespräch zu anstehenden und geplanten Maßnahmen am Kreisstraßennetz in der Gemeinde Bad Essen statt. Wie dem Übersichtsplan zu entnehmen ist, soll in Hüsede ein Teilabschnitt der K 409 eine Fahrbahnerneuerung erhalten. Der Abschnitt C-D der K 409 soll langfristig umgestaltet und zur Gemeindestraße zurückgebaut werden, wenn die Strecke C- E als Spangenverbindung zwischen der K 409 und K 410 neu entstanden ist. Die von der Gemeinde schon seit Längerem geforderte Entlastungsstraße würde in einem großen Bogen von der K 409 über den Maschweg bis zur Einmündung neben dem Netto-Markt auf die Lindenstraße führen. Neben der Kreisstraßenverbindung soll auch das Radwegenetz zwischen den Kreisstraßen ebenfalls eine Verbindung bekommen. Mit dieser Verbindung können Teilbereiche des Kreisstraßennetzes innerhalb der Gemeinde aufgegeben werden. Dieses betrifft insbesondere den Abschnitt C-D. Die Abschnitte E-F, F-G und G-H stellen das Kreisstraßennetz sowie den Laikamp dar, die in Verbindung die kürzeste Anbindung zur Bundesstraße darstellen. Insbesondere die Einmündung zur Bundesstraße auf den Laikamp müsste baulich angepasst werden. Aber auch der bestehende Kreisverkehrsplatz müsste nach aktuellen Anforderungen umgestaltet werden.

 

Neben der Fahrbahndeckensanierung in Hüsede handelt es sich bei den aufgezählten Maßnahmen um durchaus gravierende Veränderungen im klassifizierten Straßennetz. Zur Abschätzung der Verkehre sollen aus diesem Grund in den kommenden Monaten Ziel- und Quellverkehre gezählt und analysiert werden. Innerhalb eines Verkehrsgutachtens können dann die Verkehrsströme aktuell und zukünftig dargestellt werden. Daraus ableitend ergeben sich verschiedene Varianten des Ausbaues des Kreisstraßennetzes sowie Möglichkeiten der Rückstufung von Straßenabschnitten und dessen Umgestaltung.

 

Eine detaillierte Kostendarstellung und gegebenenfalls eine mögliche Aufteilung der Kosten für die einzelnen Abschnitte kann erst nach den zuvor beschriebenen Punkten erfolgen. Als Zielsetzung sollen die Maßnahmen im Frühjahr 2021 innerhalb des Programms GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) durch den Landkreis gemeldet werden. Die Analysen und das notwendige Verkehrskonzept sollen bis spätestens Ende dieses Jahres erarbeitet werden. Sobald hierzu weitere Informationen vorliegen, wird der Ausschuss wieder informiert.

 

9.3:     Technische Sicherung der Bahnübergänge „An der Legge“ und „Wiesenstraße“, Lintorf

Innerhalb einer Telefonkonferenz am 08.06.2020 wurden Details der technischen Sicherung des Bahnübergangs „An der Legge“ besprochen. Wie man den derzeitigen Planungen entnehmen kann, wird die vorhandene Straße „An der Legge“ jeweils 40 m vor und nach dem Bahnübergang mit einer Mindestbreite von 5 m ausgebaut. Im Bereich der Wohnbebauung wird ein kompletter Austausch des bisherigen Straßenausbaues erfolgen, so dass auch bei einem zukünftigen Ausbau der Straße dieser Abschnitt übernommen werden kann. Die eigentliche Bahnsicherung erfolgt durch Lichtsignale ohne Schranken. Aufgrund der jetzt erfolgten Feinabstimmung werden die Planunterlagen überarbeitet und entsprechende Leistungsverzeichnisse erstellt. Die VLO als Baulastträgerin wird dann voraussichtlich im Juli die Maßnahme ausschreiben, so dass die Arbeiten zwischen August und Oktober umgesetzt werden können. Erst nach Fertigstellung des Bahnübergangs „An der Legge“ wird der Bahnübergang „Wiesenstraße“ für die Kreuzung von Fahrrädern und Fußgängern zurückgebaut.

 

 

Die Ausschussmitglieder ergänzen die vorgetragenen Mitteilungen wie folgt:

 

zu 9.1:

Aus Sicht von Ausschussmitglied Lippert müsse der festgelegte Bauverbotszeitraum bis zum 30.06. zum Schutz des Jungstorches auch für die Straßenbauarbeiten gelten. Dass diese Regelung des Bebauungsplanes sich ausschließlich auf die Hochbauarbeiten auf den Baugrundstücken beziehe, sei ihm nicht bewusst gewesen. Er sei enttäuscht und fühle sich seitens der Verwaltung schlecht informiert. Die Frage sei überhaupt nur durch Zufall aufgrund der Mitteilung eines Anliegers aufgekommen. Auch wenn die Nachfrage beim Landkreis, Untere Naturschutzbehörde, im Ergebnis enthalte, dass Tiefbau- und somit Straßenbauarbeiten bereits jetzt zulässig seien, sollte unbedingt nicht vor dem 01.07. mit der Maßnahme begonnen werden. Bis dahin wären es schließlich nur noch ein paar Tage, die aber für den Jungstorch von großer Bedeutung seien. Die Verantwortung läge jetzt beim Landkreis. Es bleibe zu hoffen, dass die Störche keinen Schaden nehmen.

 

Nach einer emotionalen aber sehr sachlichen Aussprache erklärt Ausschussvorsitzender Helms abschließend, dass man nach bestem Wissen und Gewissen zum Schutz des Storches handeln wollte. Eine Trennung von Hoch- und Tiefbau sei nicht bekannt gewesen. Hier hätte der Ausschuss besser belehrt werden müssen.

 

zu 9.2:

Grundsätzlich wird die Änderung der Verkehrsführung im Ausschuss positiv betrachtet. Interessant werden die Ergebnisse der Verkehrszählung und damit die Messung der Verkehrsströme sein. Jetzt gebe es Steuerungsmöglichkeiten. Wichtig sei, darauf zu achten, dass alle Verkehrsteilnehmer/innen gleichmäßig berücksichtigt werden.

 

 

Aus dem Ausschuss werden die folgenden Anfragen gestellt:

 

9.4:     Kompensationsfläche „Falkenburg“, Wittlage

Ausschussmitglied Eilers fragt nach dem weiteren Vorgehen hinsichtlich der abgeholzten Kompensationsfläche an der Straße „Falkenburg“. Herr Pante erläutert, dass es in der nächsten Woche einen Abstimmungstermin vor Ort mit dem Eigentümer der Fläche, dem Landkreis, Untere Naturschutzbehörde, und der Gemeinde geben werde. Über das Ergebnis werde er im Ausschuss berichten.

 

9.5:     Sechsfamilienhaus „Am Hallenbad“, Lintorf

Ausschussmitglied Depker berichtet, dass an der Straße „Am Hallenbad“ in Lintorf ein Sechsfamilienwohnhaus beantragt worden und auch wohl genehmigungsfähig sei. Sie fragt an, ob nach Fertigstellung der Baumaßahme eine Schlussabnahme erfolge.

 

Frau Bulthaup erläutert, dass es eine generelle Schlussabnahme nicht mehr gebe. Bei dem Verdacht, dass ein Bauvorhaben von der Genehmigung abweiche, werde der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde eine Überprüfung vornehmen.

 

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:20 Uhr. Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.