Sitzung: 11.06.2020 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Herr Pante teilt mit:
9.1: Erschließungsarbeiten
im Baugebiet „Am Reiterhof“, Heithöfen
Mit Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 84 „Am Reiterhof“ in
Heithöfen wurden insgesamt acht Baugrundstücke ausgewiesen, die im westlichen
Planungsgebiet durch einen ca. 35 m langen Stichweg erschlossen werden. Mit
Abschluss eines Erschließungs- und Durchführungsvertrages wurde den
Erschließungsträgern MH Immobilien und Finanzholding AG und Herrn Rolf
Gardemann die Erschließung übertragen. Der Baubeginn zur Herstellung einer
Baustraße war für den 25.05.2020 geplant.
Vor dem geplanten Baubeginn wurde darauf hingewiesen, dass der südlich
des Baugebiets bestehende Storchenhorst mit Jungvögeln besetzt sei und aufgrund
der Regelungen im Bebauungsplan die Erschließungsarbeiten nicht stattfinden
dürfen. Bis zur Klärung dieses Sachverhalts durch die Fachaufsicht des
Landkreises Osnabrück wurde der Baubeginn daraufhin untersagt.
In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes findet sich unter §
6 Maßnahmen für den Artenschutz der Absatz: „Auf dem Grundstück „Heithöfener
Straße 28“ befindet sich ein Storchenhorst. Damit die Aufzucht der Jungvögel
nicht wesentlich gestört wird, sind Baumaßnahmen (Rohbau, Dacherrichtung, alle
mit Maschineneinsatz verbundenen Außen(bau)arbeiten in der Zeit vom 01.03. –
30.06. auf den Baugrundstücken im Plangebiet zwischen der Heithöfener Straße/L
82 und dem Grundstück „Am Reiterhof 4“ nicht zulässig. Bauarbeiten innerhalb
von Gebäuden sind ohne Zeitbeschränkung zulässig.“
Diese Festsetzung ist in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
des Landkreises Osnabrück innerhalb der Trägerbeteiligung abgestimmt und
aufgenommen worden. Aus dem Absatz lässt sich bereits herauslesen, dass auf den
Baugrundstücken für Arbeiten am Rohbau und der Dacherrichtung (= Hochbau) ein
Bauverbot zwischen dem 01.03. und dem 30.06. gilt.
Aufgrund der Anfrage wurde durch den Landkreis Osnabrück eine Freigabe
für die geplanten Erschließungsarbeiten mit der Antwort erteilt: „Die
Bauarbeiten -wie beschrieben- im Abstand von ca. 70 m vom Storchenhorst
entfernt, sehen wir nicht als schwerwiegende Störung, die das Storchenpaar von
der Fütterung der Brut abhalten würde. Daher ist die Erschließung von der
Bauzeitenregelung in diesem Fall ausgenommen. Weitere Bauarbeiten (mit
Baukränen) im direkten Umfeld sind, wie vereinbart, erst zu den festgesetzten
Zeiten möglich.“
Mit der Antwort des Landkreises Osnabrück wird auch in erster Linie
Bezug auf den Hochbau und nicht den Tiefbau, der für die Herstellung der
Baustraße erforderlich ist, Bezug genommen.
Diese Regelung und der Bezug auf den reinen Hochbau sind auch insofern
schlüssig, da ansonsten Sanierungsarbeiten an der Landesstraße und auf
Gemeindestraßen in der Bauverbotszeit nicht durchgeführt werden könnten.
Die bisherigen Regelungen zu
Bauverbotszeiten in Bezug auf die Nistzeiten von Störchen haben bisher immer
einen Bezug zum Hochbau gehabt. Der hier in Heithöfen vorliegende Fall der
Durchführung einer Erschließungsmaßnahme ist bisher in der Gemeinde Bad Essen
noch nicht vorgekommen.
9.2: Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Sanierung von
Kreisstraßen in der Gemeinde Bad Essen
Mitte Mai fand mit
Vertretern des Landkreises ein Gespräch zu anstehenden und geplanten Maßnahmen
am Kreisstraßennetz in der Gemeinde Bad Essen statt. Wie dem Übersichtsplan zu
entnehmen ist, soll in Hüsede ein Teilabschnitt der K 409 eine
Fahrbahnerneuerung erhalten. Der Abschnitt C-D der K 409 soll langfristig
umgestaltet und zur Gemeindestraße zurückgebaut werden, wenn die Strecke C- E
als Spangenverbindung zwischen der K 409 und K 410 neu entstanden ist. Die von
der Gemeinde schon seit Längerem geforderte Entlastungsstraße würde in einem
großen Bogen von der K 409 über den Maschweg bis zur Einmündung neben dem
Netto-Markt auf die Lindenstraße führen. Neben der Kreisstraßenverbindung soll
auch das Radwegenetz zwischen den Kreisstraßen ebenfalls eine Verbindung
bekommen. Mit dieser Verbindung können Teilbereiche des Kreisstraßennetzes
innerhalb der Gemeinde aufgegeben werden. Dieses betrifft insbesondere den
Abschnitt C-D. Die Abschnitte E-F, F-G und G-H stellen das Kreisstraßennetz
sowie den Laikamp dar, die in Verbindung die kürzeste Anbindung zur
Bundesstraße darstellen. Insbesondere die Einmündung zur Bundesstraße auf den
Laikamp müsste baulich angepasst werden. Aber auch der bestehende
Kreisverkehrsplatz müsste nach aktuellen Anforderungen umgestaltet werden.
Neben der
Fahrbahndeckensanierung in Hüsede handelt es sich bei den aufgezählten
Maßnahmen um durchaus gravierende Veränderungen im klassifizierten Straßennetz.
Zur Abschätzung der Verkehre sollen aus diesem Grund in den kommenden Monaten
Ziel- und Quellverkehre gezählt und analysiert werden. Innerhalb eines
Verkehrsgutachtens können dann die Verkehrsströme aktuell und zukünftig
dargestellt werden. Daraus ableitend ergeben sich verschiedene Varianten des
Ausbaues des Kreisstraßennetzes sowie Möglichkeiten der Rückstufung von
Straßenabschnitten und dessen Umgestaltung.
Eine detaillierte
Kostendarstellung und gegebenenfalls eine mögliche Aufteilung der Kosten für
die einzelnen Abschnitte kann erst nach den zuvor beschriebenen Punkten
erfolgen. Als Zielsetzung sollen die Maßnahmen im Frühjahr 2021 innerhalb des
Programms GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) durch den Landkreis
gemeldet werden. Die Analysen und das notwendige Verkehrskonzept sollen bis
spätestens Ende dieses Jahres erarbeitet werden. Sobald hierzu weitere
Informationen vorliegen, wird der Ausschuss wieder informiert.
9.3: Technische
Sicherung der Bahnübergänge „An der Legge“ und „Wiesenstraße“, Lintorf
Innerhalb einer
Telefonkonferenz am 08.06.2020 wurden Details der technischen Sicherung des
Bahnübergangs „An der Legge“ besprochen. Wie man den derzeitigen Planungen
entnehmen kann, wird die vorhandene Straße „An der Legge“ jeweils 40 m vor und
nach dem Bahnübergang mit einer Mindestbreite von 5 m ausgebaut. Im Bereich der
Wohnbebauung wird ein kompletter Austausch des bisherigen Straßenausbaues
erfolgen, so dass auch bei einem zukünftigen Ausbau der Straße dieser Abschnitt
übernommen werden kann. Die eigentliche Bahnsicherung erfolgt durch
Lichtsignale ohne Schranken. Aufgrund der jetzt erfolgten Feinabstimmung werden
die Planunterlagen überarbeitet und entsprechende Leistungsverzeichnisse
erstellt. Die VLO als Baulastträgerin wird dann voraussichtlich im Juli die
Maßnahme ausschreiben, so dass die Arbeiten zwischen August und Oktober
umgesetzt werden können. Erst nach Fertigstellung des Bahnübergangs „An der
Legge“ wird der Bahnübergang „Wiesenstraße“ für die Kreuzung von Fahrrädern und
Fußgängern zurückgebaut.
Die
Ausschussmitglieder ergänzen die vorgetragenen Mitteilungen wie folgt:
zu 9.1:
Aus Sicht von
Ausschussmitglied Lippert müsse der festgelegte Bauverbotszeitraum bis zum
30.06. zum Schutz des Jungstorches auch für die Straßenbauarbeiten gelten. Dass
diese Regelung des Bebauungsplanes sich ausschließlich auf die Hochbauarbeiten
auf den Baugrundstücken beziehe, sei ihm nicht bewusst gewesen. Er sei
enttäuscht und fühle sich seitens der Verwaltung schlecht informiert. Die Frage
sei überhaupt nur durch Zufall aufgrund der Mitteilung eines Anliegers
aufgekommen. Auch wenn die Nachfrage beim Landkreis, Untere Naturschutzbehörde,
im Ergebnis enthalte, dass Tiefbau- und somit Straßenbauarbeiten bereits jetzt
zulässig seien, sollte unbedingt nicht vor dem 01.07. mit der Maßnahme begonnen
werden. Bis dahin wären es schließlich nur noch ein paar Tage, die aber für den
Jungstorch von großer Bedeutung seien. Die Verantwortung läge jetzt beim
Landkreis. Es bleibe zu hoffen, dass die Störche keinen Schaden nehmen.
Nach einer
emotionalen aber sehr sachlichen Aussprache erklärt Ausschussvorsitzender Helms
abschließend, dass man nach bestem Wissen und Gewissen zum Schutz des Storches
handeln wollte. Eine Trennung von Hoch- und Tiefbau sei nicht bekannt gewesen.
Hier hätte der Ausschuss besser belehrt werden müssen.
zu 9.2:
Grundsätzlich wird
die Änderung der Verkehrsführung im Ausschuss positiv betrachtet. Interessant
werden die Ergebnisse der Verkehrszählung und damit die Messung der Verkehrsströme
sein. Jetzt gebe es Steuerungsmöglichkeiten. Wichtig sei, darauf zu achten,
dass alle Verkehrsteilnehmer/innen gleichmäßig berücksichtigt werden.
Aus dem Ausschuss
werden die folgenden Anfragen gestellt:
9.4: Kompensationsfläche „Falkenburg“, Wittlage
Ausschussmitglied
Eilers fragt nach dem weiteren Vorgehen hinsichtlich der abgeholzten
Kompensationsfläche an der Straße „Falkenburg“. Herr Pante erläutert, dass es
in der nächsten Woche einen Abstimmungstermin vor Ort mit dem Eigentümer der
Fläche, dem Landkreis, Untere Naturschutzbehörde, und der Gemeinde geben werde.
Über das Ergebnis werde er im Ausschuss berichten.
9.5: Sechsfamilienhaus „Am Hallenbad“, Lintorf
Ausschussmitglied
Depker berichtet, dass an der Straße „Am Hallenbad“ in Lintorf ein
Sechsfamilienwohnhaus beantragt worden und auch wohl genehmigungsfähig sei. Sie
fragt an, ob nach Fertigstellung der Baumaßahme eine Schlussabnahme erfolge.
Frau Bulthaup
erläutert, dass es eine generelle Schlussabnahme nicht mehr gebe. Bei dem
Verdacht, dass ein Bauvorhaben von der Genehmigung abweiche, werde der
Landkreis als Bauaufsichtsbehörde eine Überprüfung vornehmen.
Nachdem keine
weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die
Sitzung um 20:20 Uhr. Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer
Pause die nichtöffentliche Sitzung.