Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage.

 

Die noch offenen Fragen zu den eingereichten Stellungnahmen/Bedenken konnten inzwischen wie folgt geklärt werden:

 

  • Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde zur Kompensationsfläche im Baugebiet:

Die vom Landkreis dargestellte Kompensationsfläche beschränkt nicht den überplanten Bereich. Die Kompensationsfläche ist der Bewuchs am Gewässer des Unterhaltungsverbandes. Eine zusätzliche Flächenausweisung ist nicht erforderlich.

 

Bedenken der Unteren Wasserbehörde zur Nähe der Bebauung am Wasserwerk:

  • In Abstimmung mit dem Wasserverband und der Unteren Wasserbehörde konnte geklärt werden, dass die geplante Bebauung einen ausreichenden und unbedenklichen Abstand zum Wasserwerk aufweist. Die vorgegebenen Erläuterungen sind in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

  • Bedenken des Ausschusses bezüglich der Forderung des Unterhaltungsverbandes zur Ausweisung von beidseitigen Räumstreifen:

Siehe Tagesordnungspunkt 4, letzter Absatz.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Lippert, bestätigt Herr Grunwald, dass der Bau von Kellergeschossen ausgeschlossen sei. Daraus ergebe sich folgerichtig, dass auch keine Zisternen in den Erdboden gebaut werden können.