Sitzung: 13.03.2014 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Der von der Geschäftsführung
vorgelegte Jahresabschluss der IBE-Immobiliengesellschaft Bad Essen mbH zum
09.07.2013 wird gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages festgestellt.
Der Geschäftsführung der
IBE-Immobiliengesellschaft Bad Essen mbH wird für das Geschäftsjahr 10.07.2012
bis 09.07.2013 Entlastung erteilt.
Die Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren
Ratsfrau Matthey erläutert den Sachverhalt und weist
darauf hin, dass mit dem anstehenden Ratsbeschluss nun endgültig ein
Schlussstrich unter die Arbeit der IBE gezogen werden könne.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig