Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der IBE-Immobiliengesellschaft Bad Essen mbH zum 09.07.2013 wird gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages festgestellt.

 

Der Geschäftsführung der IBE-Immobiliengesellschaft Bad Essen mbH wird für das Geschäftsjahr 10.07.2012 bis 09.07.2013 Entlastung erteilt.

 

Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren

 


Ratsfrau Matthey erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass mit dem anstehenden Ratsbeschluss nun endgültig ein Schlussstrich unter die Arbeit der IBE gezogen werden könne.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig