Bürgermeister Natemeyer erstattet den Verwaltungsbericht:

 

6.1: Lagebericht Corona

Zunächst geht er auf die besondere Situation durch die Corona-Pandemie ein. Die Tatsache, dass der Rat heute hier – mit Abständen – in der Grundschule tage, zeige, dass man vom Normalbetrieb noch ein Stück entfernt sei. Aber die erste Phase sei gut überstanden. Seit gestern weise die offizielle Coronastatistik des Gesundheitsamtes erstmals seit März die Zahl der Infizierten für die Gemeinde Bad Essen wieder mit 0 aus. Bei insgesamt 114 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern der Gemeinde seien in den zurückliegenden Wochen Infektionen mit dem SARS-Coronavirus 2 festgestellt worden. 12 Menschen seien verstorben. Damit gehöre Bad Essen eindeutig zu den stärker betroffenen Gemeinden im Landkreis Osnabrück.

 

Gemeinsam habe man viel lernen und privat auf vieles verzichten müssen. Aber auch für den Arbeitsalltag in der Verwaltung habe Corona große Veränderungen und neue Aufgaben mit sich gebracht. Auch hier hätte durch Abstände und besondere Maßnahmen für Sicherheit gesorgt werden müssen. Im Rahmen des Ordnungsaußendienstes habe die Gemeinde Bad Essen für Präsenz in der Öffentlichkeit gesorgt, was nach seinem Eindruck von den Bürgerinnen und Bürgern sehr wohl positiv wahrgenommen worden sei. Der eigens gebildete Verwaltungsstab habe über viele Wochen das Krisenmanagement koordiniert. Am vergangenen Freitag sei die Stabsstruktur wieder aufgelöst worden und die Angelegenheiten im Zusammenhang mit Corona würden zunächst wieder in der normalen Verwaltungsstruktur bearbeitet.

 

Auch für den Rat und die politischen Gremien stelle Corona eine Herausforderung dar. Die Ratssitzung im März mit der Verabschiedung des Haushaltes habe mit reduzierter Besetzung und in verkürzter Form in Rabber stattgefunden. Dadurch habe Handlungsfähigkeit demonstriert werden können, indem die Sitzung nicht habe ausfallen müssen. Zwischenzeitlich habe man sich auch mit Videokonferenzen zum Informationsaustausch beholfen, aber inzwischen würden die Gremien wieder in voller Personalstärke, aber eben bewusst in ausreichend großen Räumlichkeiten, so wie eben hier heute in der Aula der Grundschule Bad Essen, tagen. Er danke den Ratsmitgliedern dafür, dass sie flexibel auf die Situation reagiert und mit dazu beigetragen hätten, die Krise zu bewältigen. Sein Dank gelte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für ihren besonderen Einsatz sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Umsicht und für ihr Verständnis.

 

Corona sei nicht vorbei. Man werde sich weiterhin in vielem beschränken müssen. Die öffentlichen Veranstaltungen, die die Gemeinde Bad Essen auch so attraktiv machten, würden auf absehbare Zeit noch nicht stattfinden können. Niemand wisse im Moment genau, in welchen Wellen diese Pandemie weitergehen werde, ob es im Herbst und Winter so vergleichsweise entspannt bleibe wie im Moment, und wann dann irgendwann wirklich Entwarnung gegeben werden könne. Aber er glaube, dass die Gemeinde gut vorbereitet sei auf die vor ihr liegende Zeit.

 

6.2: Haushaltsausführung 2020

Der Rat der Gemeinde Bad Essen habe in seiner Sitzung am 26.03.2020 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020 beschlossen. Die Satzung sei mit Bescheid vom 30.04.2020 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück genehmigt worden. Die Genehmigung enthalte den Hinweis, dass die Gemeinde den Haushalt für das Jahr 2020 nur fiktiv durch einen Rückgriff auf die Überschussrücklage ausgleichen könne. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den kommunalen Haushalt ließen sich derzeit noch nicht abschätzen. Tendenziell bestehe aber das Risiko sinkender Erträge. Die Kommune solle deshalb bereits bei der Haushaltsausführung 2020 insbesondere die Aufwandsseite des Ergebnishaushaltes konsequent hinterfragen.

 

Tatsächlich würden sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch deutlich rückläufige Ertragszahlen im kommunalen Haushalt bemerkbar machen. Im Bereich der Gewerbesteuer würden die Verwaltung täglich neue Festsetzungen des Finanzamtes erreichen, die in der Regel eine Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 auf 0,- € beinhalten würden. Darüber hinaus hätten zahlreiche Steuerpflichtige eine Stundung der anstehenden Gewerbesteuerzahlungen beantragt, die die Gemeinde entsprechend der Empfehlung des Nds. Städte- und Gemeindebundes zurzeit ohne weitere Prüfung für zunächst drei Monate gewähren würde. Aktuell liege das Gewerbesteuersoll für das Jahr 2020 bei nur noch rd. 3,1 Mio. €. Bis zu dem im Haushaltsplan veranschlagten Ansatz von 7,5 Mio. € würden somit aktuell rd. 4,4 Mio. € fehlen.

 

Auswirkungen würden die mit der Pandemie verbundene Kurzarbeit und die vorübergehende Schließung des Einzelhandels auch auf die kommunalen Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer haben. Der Bund gehe in seiner Steuerschätzung vom 14.05.2020 von einer Reduzierung der Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene für das Jahr 2020 in Höhe von 15,6 Mrd. € aus. Davon entfielen rd. 13 Mrd. € auf den Rückgang der Gewerbesteuer. Daneben werde es zu einem deutlichen Rückgang der gewinnorientierten Steuern kommen, zu denen auch die Einkommens- und Umsatzsteuer zählten. Wie hoch dieser Rückgang tatsächlich ausfallen werde, sei zurzeit noch nicht abzuschätzen.

 

Bund und Länder hätten sich grundsätzlich darauf geeinigt, einen Teil der Steuerausfälle auf kommunaler Ebene aufzufangen. In welcher Form dies geschehen werde, bleibe abzuwarten. Vorerst hätten sich Verwaltung und Politik in der Gemeinde Bad Essen darauf geeinigt, alle nicht unbedingt notwendigen Investitionen zu stoppen und die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde werde zurzeit verstärkt über Liquiditätskredite sichergestellt, deren Höchstgrenze mit der Haushaltssatzung 2020 auf insgesamt 10 Mio. Euro angehoben worden sei. Politik und Verwaltung seien sich darin einig, dass die Kommune als bedeutender Investor vor Ort eine wichtige Rolle bei der Belebung der Konjunktur spiele. Dieser Rolle könne die Gemeinde Bad Essen aber nur dann gerecht werden, wenn sie ihre Investitionen auch bezahlen könne. Hier bleibe also die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

6.3: Hafen Wittlager Land

Im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region und im Hinblick auf notwendige Veränderungen im Bereich des Gütertransports, welche durch Kapazitätsengpässe auf Straße und Schiene wie auch durch den Klimaschutz erforderlich würden, beschäftige sich der Landkreis Osnabrück bereits seit mehr als zehn Jahren mit der Entwicklung eines Containerhafens am Mittellandkanal. Verschiedene Standorte seien untersucht worden, von denen sich Leckermühle in der Gemeinde Bohmte als der mit Abstand am besten geeignetste erwiesen habe, da er insbesondere über das notwendige Flächenpotenzial für die Ansiedlung von Gewerbe im Umfeld des Hafens verfüge. Ein Faktor, der beispielsweise in Wehrendorf nicht gegeben sei.

 

2012 hätten der Landkreis und die drei Wittlager Gemeinden die Hafen Wittlager Land GmbH gegründet, weitere Untersuchungen und Befragungen der regionalen Wirtschaft angestellt und Fördermittel eingeworben. Es sei immer klar gewesen, das es sich um ein langfristiges Projekt handeln würde, dass Schritt für Schritt entwickelt werden solle. Rechtliche Auseinandersetzungen hätten zudem zu Verzögerungen geführt. Um das Projekt sinnvoll weiterverfolgen zu können, sei es notwendig, dass der politische Rückhalt bei allen vier Gesellschaftern gegeben sei. Der Rat der Gemeinde Bohmte habe nunmehr in seiner Sitzung am 04.06.2020 Beschlüsse gefasst, die darauf abzielen würden, das Projekt deutlich kleiner zu dimensionieren. Dieses habe für Irritationen gesorgt und sei seiner Meinung nach als unabgestimmtes Vorgehen nicht im Sinne eines gemeinsamen Projekts. In Anbetracht der Bedeutung des Projekts und auch seiner langfristigen Ausrichtung scheine es dem Bürgermeister dennoch vernünftig, weiterhin den Versuch zu unternehmen an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten und nicht etwa vorschnell auf einen Ausstieg der Gemeinde Bad Essen aus dem Projekt Hafen Wittlager Land hinzuwirken. Er glaube, diesbezüglich bestehe Einigkeit. Trotzdem würden Antworten auf die Frage benötigt, wie es nun weitergehe, und ob und wie das Ziel, einen leistungsfähigen Containerhafen zu bauen, noch zu verwirklichen sei.

 

6.4: Baugebiet „Maschweg“ in Eielstädt

Bereits im vergangenen Jahr sei nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens für das Baugebiet „Maschweg“ in Eielstädt mit der Erschließung begonnen worden. Nach Verlegung von großen Teilen des Kanalnetzes hätten Anfang des Jahres in einigen Bereichen auch die sonstigen Versorgungsträger ihre Leitungen verlegen können. Aufgrund der dann einsetzenden schlechten Witterung hätten die Arbeiten für einige Wochen unterbrochen werden müssen. Nach Wiederaufnahme der Arbeiten im April seien inzwischen sämtliche Baustraßen angelegt und die letzten Arbeiten am sonstigen Versorgungsnetz abgeschlossen worden. Der Asphalteinbau sei in der ersten Juniwoche erfolgt, so dass eine Gesamtabnahme am 10.06.2020 vorgenommen werden konnte. Somit seien die 37 Baugrundstücke erschlossen und könnten ab sofort bebaut werden.

 

6.5: Baugebiet „ehemalige Hofstelle Dahmann“ in Eielstädt

Das Grundstück der ehemaligen Hofstelle Dahmann in Eielstädt sei durch die KSG erworben worden. Ebenfalls bereits zu Beginn des Jahres hätten auf dem Grundstück die notwendigen Vermessungsarbeiten zur Abmarkung der Erschließungsstraße und der fünf Baugrundstücke stattgefunden. Hiernach seien durch den Unterhaltungsverband und die Firma Elektro Nordhoff die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen und die Versorgungsleitungen in einem kurzen Stichweg eingebaut worden. Am 15.04.2020 seien dann die fünf Baugrundstücke verlost worden. Insgesamt hätten 46 Bewerbungen vorgelegen. Nach Abwicklung der einzelnen Kaufverträge werde auch hier mit ersten Bautätigkeiten noch in diesem Jahr gerechnet.

 

6.6: Baugebiet „Nördlich Ortelbruch“ in Wehrendorf

Auch hier habe bereits zu Beginn des Jahres die Erschließung begonnen. Vom Anschlusspunkt „Kronsbrink“ sei mit der Verlegung der Schmutzwasserleitung gestartet worden. Die Regenentwässerung sei an die bestehende Vorflut an der Straße „Am Osttor“ im Norden des Baugebietes angeschlossen worden. Die sonstigen Versorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation seien danach verlegt und die Baustraße inzwischen in Asphalt befestigt worden. So könne auch hier in der zweiten Jahreshälfte mit dem Hochbau auf den 28 Bauplätzen begonnen werden.

 

Es werde sich also im Bereich des Wohnungsbaus einiges tun in der Gemeinde in den kommenden Monaten. Bisher sei auch keine Zurückhaltung bei der Bauwilligkeit etwa aufgrund der Coronakrise festgestellt worden.

 

6.7: Sanierung des Dorfteiches in Harpenfeld

Bei der Sanierung des Dorfteiches in Harpenfeld seien im Frühjahr die alte Teichfolie sowie der Schlamm entfernt worden. Zur Aufweitung der Wasserfläche sei die bestehende Insel in Abstimmung mit der Ortschaft entfernt worden. Die Arbeiten zur Neuerstellung der Steganlage seien ebenfalls inzwischen abgestimmt worden. So werde die bestehende L-förmige Steganlage durch einen geraden Steg ersetzt. Die Gründung der Steganlage erfolge mit Metallstützen, auf die der eigentliche Holzbelag montiert werde. Die bisherigen Holzgeländer würden von der alten Steganlage entfernt und sollten in den neuen Steg integriert werden.

Die Firma Heidbrink aus Bissendorf werde in den nächsten Wochen je nach Witterung die Tonabdichtung in einer Stärke von rd. 30 cm liefern und einbauen. Danach erfolge der Stegaufbau und die randliche Andeckung mit Mutterboden. Die zukünftige Bepflanzung mit Büschen und Sträuchern solle mit Abstand zur Wasserkante erfolgen, um eine Durchwurzelung der Tonabdichtung zu vermeiden. Die genaue Festlegung der Bepflanzung erfolge dann im Herbst. Er hoffe, dass damit eine gute und nachhaltige Lösung für den Dorfteich und für die Ortschaft Harpenfeld gefunden worden sei.