Sitzung: 25.06.2020 Rat der Gemeinde Bad Essen
Bürgermeister Natemeyer erstattet den Verwaltungsbericht:
6.1: Lagebericht Corona
Zunächst geht er
auf die besondere Situation durch die Corona-Pandemie ein. Die Tatsache, dass
der Rat heute hier – mit Abständen – in der Grundschule tage, zeige, dass man
vom Normalbetrieb noch ein Stück entfernt sei. Aber die erste Phase sei gut
überstanden. Seit gestern weise die offizielle Coronastatistik des
Gesundheitsamtes erstmals seit März die Zahl der Infizierten für die Gemeinde
Bad Essen wieder mit 0 aus. Bei insgesamt 114 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern
der Gemeinde seien in den zurückliegenden Wochen Infektionen mit dem
SARS-Coronavirus 2 festgestellt worden. 12 Menschen seien verstorben. Damit
gehöre Bad Essen eindeutig zu den stärker betroffenen Gemeinden im Landkreis
Osnabrück.
Gemeinsam habe man
viel lernen und privat auf vieles verzichten müssen. Aber auch für den
Arbeitsalltag in der Verwaltung habe Corona große Veränderungen und neue
Aufgaben mit sich gebracht. Auch hier hätte durch Abstände und besondere
Maßnahmen für Sicherheit gesorgt werden müssen. Im Rahmen des
Ordnungsaußendienstes habe die Gemeinde Bad Essen für Präsenz in der
Öffentlichkeit gesorgt, was nach seinem Eindruck von den Bürgerinnen und
Bürgern sehr wohl positiv wahrgenommen worden sei. Der eigens gebildete
Verwaltungsstab habe über viele Wochen das Krisenmanagement koordiniert. Am
vergangenen Freitag sei die Stabsstruktur wieder aufgelöst worden und die
Angelegenheiten im Zusammenhang mit Corona würden zunächst wieder in der
normalen Verwaltungsstruktur bearbeitet.
Auch für den Rat
und die politischen Gremien stelle Corona eine Herausforderung dar. Die
Ratssitzung im März mit der Verabschiedung des Haushaltes habe mit reduzierter
Besetzung und in verkürzter Form in Rabber stattgefunden. Dadurch habe
Handlungsfähigkeit demonstriert werden können, indem die Sitzung nicht habe
ausfallen müssen. Zwischenzeitlich habe man sich auch mit Videokonferenzen zum
Informationsaustausch beholfen, aber inzwischen würden die Gremien wieder in
voller Personalstärke, aber eben bewusst in ausreichend großen Räumlichkeiten,
so wie eben hier heute in der Aula der Grundschule Bad Essen, tagen. Er danke
den Ratsmitgliedern dafür, dass sie flexibel auf die Situation reagiert und mit
dazu beigetragen hätten, die Krise zu bewältigen. Sein Dank gelte auch den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für ihren besonderen Einsatz
sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Umsicht und für ihr Verständnis.
Corona sei nicht
vorbei. Man werde sich weiterhin in vielem beschränken müssen. Die öffentlichen
Veranstaltungen, die die Gemeinde Bad Essen auch so attraktiv machten, würden
auf absehbare Zeit noch nicht stattfinden können. Niemand wisse im Moment
genau, in welchen Wellen diese Pandemie weitergehen werde, ob es im Herbst und
Winter so vergleichsweise entspannt bleibe wie im Moment, und wann dann
irgendwann wirklich Entwarnung gegeben werden könne. Aber er glaube, dass die
Gemeinde gut vorbereitet sei auf die vor ihr liegende Zeit.
6.2: Haushaltsausführung 2020
Der Rat der Gemeinde
Bad Essen habe in seiner Sitzung am 26.03.2020 die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan für das Jahr 2020 beschlossen. Die Satzung sei mit Bescheid vom
30.04.2020 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück genehmigt worden.
Die Genehmigung enthalte den Hinweis, dass die Gemeinde den Haushalt für das
Jahr 2020 nur fiktiv durch einen Rückgriff auf die Überschussrücklage
ausgleichen könne. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den kommunalen
Haushalt ließen sich derzeit noch nicht abschätzen. Tendenziell bestehe aber
das Risiko sinkender Erträge. Die Kommune solle deshalb bereits bei der
Haushaltsausführung 2020 insbesondere die Aufwandsseite des Ergebnishaushaltes
konsequent hinterfragen.
Tatsächlich würden
sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch deutlich rückläufige
Ertragszahlen im kommunalen Haushalt bemerkbar machen. Im Bereich der
Gewerbesteuer würden die Verwaltung täglich neue Festsetzungen des Finanzamtes
erreichen, die in der Regel eine Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen für
das Jahr 2020 auf 0,- € beinhalten würden. Darüber hinaus hätten zahlreiche
Steuerpflichtige eine Stundung der anstehenden Gewerbesteuerzahlungen
beantragt, die die Gemeinde entsprechend der Empfehlung des Nds. Städte- und Gemeindebundes
zurzeit ohne weitere Prüfung für zunächst drei Monate gewähren würde. Aktuell
liege das Gewerbesteuersoll für das Jahr 2020 bei nur noch rd. 3,1 Mio. €. Bis
zu dem im Haushaltsplan veranschlagten Ansatz von 7,5 Mio. € würden somit
aktuell rd. 4,4 Mio. € fehlen.
Auswirkungen würden
die mit der Pandemie verbundene Kurzarbeit und die vorübergehende Schließung
des Einzelhandels auch auf die kommunalen Anteile an der Einkommens- und
Umsatzsteuer haben. Der Bund gehe in seiner Steuerschätzung vom 14.05.2020 von
einer Reduzierung der Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene für das Jahr 2020 in
Höhe von 15,6 Mrd. € aus. Davon entfielen rd. 13 Mrd. € auf den Rückgang der
Gewerbesteuer. Daneben werde es zu einem deutlichen Rückgang der
gewinnorientierten Steuern kommen, zu denen auch die Einkommens- und
Umsatzsteuer zählten. Wie hoch dieser Rückgang tatsächlich ausfallen werde, sei
zurzeit noch nicht abzuschätzen.
Bund und Länder
hätten sich grundsätzlich darauf geeinigt, einen Teil der Steuerausfälle auf kommunaler
Ebene aufzufangen. In welcher Form dies geschehen werde, bleibe abzuwarten.
Vorerst hätten sich Verwaltung und Politik in der Gemeinde Bad Essen darauf
geeinigt, alle nicht unbedingt notwendigen Investitionen zu stoppen und die
weitere Entwicklung abzuwarten. Die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde werde
zurzeit verstärkt über Liquiditätskredite sichergestellt, deren Höchstgrenze
mit der Haushaltssatzung 2020 auf insgesamt 10 Mio. Euro angehoben worden sei.
Politik und Verwaltung seien sich darin einig, dass die Kommune als bedeutender
Investor vor Ort eine wichtige Rolle bei der Belebung der Konjunktur spiele.
Dieser Rolle könne die Gemeinde Bad Essen aber nur dann gerecht werden, wenn
sie ihre Investitionen auch bezahlen könne. Hier bleibe also die weitere
Entwicklung abzuwarten.
6.3: Hafen Wittlager Land
Im Interesse der
wirtschaftlichen Entwicklung in der Region und im Hinblick auf notwendige
Veränderungen im Bereich des Gütertransports, welche durch Kapazitätsengpässe
auf Straße und Schiene wie auch durch den Klimaschutz erforderlich würden,
beschäftige sich der Landkreis Osnabrück bereits seit mehr als zehn Jahren mit
der Entwicklung eines Containerhafens am Mittellandkanal. Verschiedene
Standorte seien untersucht worden, von denen sich Leckermühle in der Gemeinde
Bohmte als der mit Abstand am besten geeignetste erwiesen habe, da er
insbesondere über das notwendige Flächenpotenzial für die Ansiedlung von
Gewerbe im Umfeld des Hafens verfüge. Ein Faktor, der beispielsweise in
Wehrendorf nicht gegeben sei.
2012 hätten der
Landkreis und die drei Wittlager Gemeinden die Hafen Wittlager Land GmbH
gegründet, weitere Untersuchungen und Befragungen der regionalen Wirtschaft
angestellt und Fördermittel eingeworben. Es sei immer klar gewesen, das es sich
um ein langfristiges Projekt handeln würde, dass Schritt für Schritt entwickelt
werden solle. Rechtliche Auseinandersetzungen hätten zudem zu Verzögerungen
geführt. Um das Projekt sinnvoll weiterverfolgen zu können, sei es notwendig,
dass der politische Rückhalt bei allen vier Gesellschaftern gegeben sei. Der
Rat der Gemeinde Bohmte habe nunmehr in seiner Sitzung am 04.06.2020 Beschlüsse
gefasst, die darauf abzielen würden, das Projekt deutlich kleiner zu
dimensionieren. Dieses habe für Irritationen gesorgt und sei seiner Meinung
nach als unabgestimmtes Vorgehen nicht im Sinne eines gemeinsamen Projekts. In
Anbetracht der Bedeutung des Projekts und auch seiner langfristigen Ausrichtung
scheine es dem Bürgermeister dennoch vernünftig, weiterhin den Versuch zu unternehmen
an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten und nicht etwa vorschnell auf einen
Ausstieg der Gemeinde Bad Essen aus dem Projekt Hafen Wittlager Land
hinzuwirken. Er glaube, diesbezüglich bestehe Einigkeit. Trotzdem würden
Antworten auf die Frage benötigt, wie es nun weitergehe, und ob und wie das
Ziel, einen leistungsfähigen Containerhafen zu bauen, noch zu verwirklichen
sei.
6.4: Baugebiet „Maschweg“ in Eielstädt
Bereits im
vergangenen Jahr sei nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens für das Baugebiet
„Maschweg“ in Eielstädt mit der Erschließung begonnen worden. Nach Verlegung
von großen Teilen des Kanalnetzes hätten Anfang des Jahres in einigen Bereichen
auch die sonstigen Versorgungsträger ihre Leitungen verlegen können. Aufgrund
der dann einsetzenden schlechten Witterung hätten die Arbeiten für einige
Wochen unterbrochen werden müssen. Nach Wiederaufnahme der Arbeiten im April
seien inzwischen sämtliche Baustraßen angelegt und die letzten Arbeiten am
sonstigen Versorgungsnetz abgeschlossen worden. Der Asphalteinbau sei in der
ersten Juniwoche erfolgt, so dass eine Gesamtabnahme am 10.06.2020 vorgenommen
werden konnte. Somit seien die 37 Baugrundstücke erschlossen und könnten ab
sofort bebaut werden.
6.5: Baugebiet „ehemalige Hofstelle Dahmann“
in Eielstädt
Das Grundstück der
ehemaligen Hofstelle Dahmann in Eielstädt sei durch die KSG erworben worden.
Ebenfalls bereits zu Beginn des Jahres hätten auf dem Grundstück die
notwendigen Vermessungsarbeiten zur Abmarkung der Erschließungsstraße und der
fünf Baugrundstücke stattgefunden. Hiernach seien durch den
Unterhaltungsverband und die Firma Elektro Nordhoff die erforderlichen
Erschließungsmaßnahmen und die Versorgungsleitungen in einem kurzen Stichweg
eingebaut worden. Am 15.04.2020 seien dann die fünf Baugrundstücke verlost
worden. Insgesamt hätten 46 Bewerbungen vorgelegen. Nach Abwicklung der
einzelnen Kaufverträge werde auch hier mit ersten Bautätigkeiten noch in diesem
Jahr gerechnet.
6.6: Baugebiet „Nördlich Ortelbruch“ in
Wehrendorf
Auch hier habe
bereits zu Beginn des Jahres die Erschließung begonnen. Vom Anschlusspunkt
„Kronsbrink“ sei mit der Verlegung der Schmutzwasserleitung gestartet worden.
Die Regenentwässerung sei an die bestehende Vorflut an der Straße „Am Osttor“
im Norden des Baugebietes angeschlossen worden. Die sonstigen
Versorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation seien danach
verlegt und die Baustraße inzwischen in Asphalt befestigt worden. So könne auch
hier in der zweiten Jahreshälfte mit dem Hochbau auf den 28 Bauplätzen begonnen
werden.
Es werde sich also
im Bereich des Wohnungsbaus einiges tun in der Gemeinde in den kommenden
Monaten. Bisher sei auch keine Zurückhaltung bei der Bauwilligkeit etwa
aufgrund der Coronakrise festgestellt worden.
6.7: Sanierung des Dorfteiches in Harpenfeld
Bei der Sanierung
des Dorfteiches in Harpenfeld seien im Frühjahr die alte Teichfolie sowie der
Schlamm entfernt worden. Zur Aufweitung der Wasserfläche sei die bestehende
Insel in Abstimmung mit der Ortschaft entfernt worden. Die Arbeiten zur
Neuerstellung der Steganlage seien ebenfalls inzwischen abgestimmt worden. So
werde die bestehende L-förmige Steganlage durch einen geraden Steg ersetzt. Die
Gründung der Steganlage erfolge mit Metallstützen, auf die der eigentliche Holzbelag
montiert werde. Die bisherigen Holzgeländer würden von der alten Steganlage
entfernt und sollten in den neuen Steg integriert werden.
Die Firma Heidbrink
aus Bissendorf werde in den nächsten Wochen je nach Witterung die Tonabdichtung
in einer Stärke von rd. 30 cm liefern und einbauen. Danach erfolge der
Stegaufbau und die randliche Andeckung mit Mutterboden. Die zukünftige
Bepflanzung mit Büschen und Sträuchern solle mit Abstand zur Wasserkante
erfolgen, um eine Durchwurzelung der Tonabdichtung zu vermeiden. Die genaue
Festlegung der Bepflanzung erfolge dann im Herbst. Er hoffe, dass damit eine
gute und nachhaltige Lösung für den Dorfteich und für die Ortschaft Harpenfeld
gefunden worden sei.