Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.         den Bebauungsplan Nr. 86 „Unter den Gärten III“, Lintorf, aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 

 

Anlagen:

1.       Abgrenzung Bebauungsplan Nr. 86 „Unter den Gärten III“

2.       Abbildung wirksamer Flächennutzungsplan“

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Das Baugebiet befinde sich in zentraler Lage der Ortschaft Lintorf, füge sich in die umgebende Bebauung ein und sei gut für die weitere Entwicklung der Ortschaft.

 

Ratsfrau Depker stellt fest, dass es einen großen Bedarf an Bauplätzen in der Ortschaft Lintorf gebe. Durch die jetzt zur Überplanung vorgesehene Fläche werde eine große Baulücke in zentraler Lage der Ortschaft geschlossen. Seitens des Ortsrates werde diese Entwicklung ausdrücklich begrüßt.

 

Ratsfrau Eilers hebt ebenfalls hervor, dass es sich um einen Lückenschluss in der vorhandenen Bebauung handele. Ihr fehle aber weiterhin eine Flächenplanung für das gesamte Gemeindegebiet, mit einer Aussage, welche Flächen zukünftig bebaut werden sollen.  


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0