Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 85 „Nördlich Brüchenweg“, Rabber, wie folgt zu behandeln:

 

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2. den Bebauungsplan Nr. 85 „Nördlich Brüchenweg“, Rabber, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 

 


Herr Grunwald von der IPW aus Wallenhorst erläutert zunächst die FNP-Darstellung vor dem Verfahren nach § 13 BauGB und die Anpassung des FNP nach erfolgtem Verfahren. Hinweise erfolgen auf den Bebauungsvorschlag, das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht und die textlichen Festsetzungen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden vorgestellt und kommentiert. Herr Grunwald empfiehlt dem Ausschuss, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen. Ausschussmitglied van der Ahe und der Vorsitzende freuen sich über die positive Entwicklung in Rabber. Ausschussmitglied Lippert spricht den Einbau und die Nutzung von Zisternen an. Es schließt sich eine rege Aussprache an, ob der Einbau von Zisternen, die Dachbegrünung bei Garagen und Carports sowie die Anlegung der Zufahrten in wasserdurchlässlichen Materialien verbindlich festgeschrieben oder als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen. Im Ergebnis wird der Antrag von Ausschussmitglied Frau Eilers auf Festsetzung der Wegeflächen in wasserdurchlässigen Materialien mit 8 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Der Vorschlag, dass die Dachbegrünung der Garagen und Carports, die versiegelten Flächen in wasserdurchlässigen Materialien und der Einbau von Zisternen als Hinweise im Bebauungsplan aufgenommen werden sollen, findet die Zustimmung aller Ausschussmitglieder.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0