Bürgermeister Natemeyer erstattet den Verwaltungsbericht:

 

6.1: Situation der Kinderbetreuung in der Gemeinde Bad Essen

Der Bürgermeister hält fest, dass man zum Glück immer wieder feststellen könne, dass die Gemeinde Bad Essen ein attraktiver Wohn- und Lebensstandort für viele Familien sei. Die Gründe dafür seien sehr vielfältig:

 

·        es gebe zahlreiche leistungsstarke und innovative Betriebe mit zahlreichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und einem hohen Fachkräftebedarf,

·        Bad Essen liege in einem reizvollen natürlichen Umfeld mit Wiehengebirge und norddeutscher Tiefebene – gerade in der Coronazeit sei das auch vielen Bad Essenern wieder bewusst geworden –,

·        es gebe eine gute ärztliche und fachärztliche Versorgung,

·        es bestünden (immer noch) gute Einkaufsmöglichkeiten vor Ort,

·        mit Bad Essen verfüge die Gemeinde über einen lebendigen zentralen Ort mit vielseitiger Gastronomie und einem attraktiven Veranstaltungsangebot,

·        für die Kinder bestünden zudem umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten in zahlreichen Kindertagesstätten und alle Schulformen könnten vor Ort besucht werden.

 

Diese handfesten Vorzüge der Gemeinde gepaart mit der Bereitschaft von Grundstückseigentümern, Flächen für die Baulandentwicklung oder den Mietwohnungsbau in den Ortschaften zur Verfügung zu stellen, hätten gerade in den letzten zwei Jahren zu einem deutlich spürbaren Zuzug von Familien geführt. Die Auswirkungen dieser sehr erfreulichen Entwicklung seien inzwischen in den Kindertagesstätten der Gemeinde angekommen und es könnten aktuell trotz weiterer Ausbaumaßnahmen in den Kitas leider nicht allen Familien ein Platz für ihre Kinder in den Krippen und Kindergärten der Gemeinde angeboten werden.

 

In der Kindertagesstätte Wehrendorf sei der Anbau einer Kindergartengruppe und eines Bewegungsraumes zum neuen Kindergartenjahr in Betrieb genommen worden. Zudem konnte die bereits im vergangenen Jahr dort eingerichtete Kleingruppe mit 10 Plätzen weiter fortgeführt werden.

 

Beim Anbau einer Krippengruppe an der Nikolaikindertagesstätte Bad Essen habe Ende August Richtfest gefeiert werden können. Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Krippengruppe sei im April 2021 vorgesehen. Für beide Baumaßnahmen seien von der Gemeinde Bad Essen Haushaltsmittel in Höhe von 1,3 Mio. € in diesem und im letzten Jahr bereitgestellt worden.

 

Da jedoch bereits jetzt feststehe, dass diese zusätzlichen Plätze nicht ausreichen werden, um den Bedarf zu decken, habe der Rat der Gemeinde Bad Essen den Kauf eines Grundstückes an der Gartenstraße in Bad Essen zur Entwicklung eines neuen Kindertagesstättenstandortes beschlossen. Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte würden jedoch aufgrund der europaweiten Ausschreibung zur Suche eines Planungsbüros, für die Erarbeitung der Detailplanungen, die Bauantragstellung, die öffentliche Ausschreibung der Gewerke und die abschließende Durchführung der Baumaßnahme sicherlich drei Jahre vergehen. Um den betroffenen Familien bereits kurzfristig helfen zu können, sei in Abstimmung mit der Ortschaft Rabber beschlossen worden, das Dorfgemeinschaftshaus in Rabber übergangsweise als Kindertagesstätte umzunutzen und dort eine zusätzliche Kindergartengruppe und eine zusätzliche Krippengruppe anzubieten. Für die Bereitstellung des Dorfgemeinschaftshauses Rabber für ca. drei Jahre gelte sein ausdrücklicher Dank der Ortsbürgermeisterin Ann Bruns, dem Ortsrat Rabber sowie den Vereinen und Gruppen und der gesamten Dorfgemeinschaft. Sein Dank gelte auch der Ev.-lt. Kirchengemeinde Barkhausen-Rabber, der SELK Rabber und der Freiwilligen Feuerwehr Rabber, die den bisherigen Nutzern des Dorfgemeinschaftshauses Rabber ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellen würden. Das sei gelebte Dorfgemeinschaft!

 

Die Arbeiten zur Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber seien in vollem Gange. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses würden für die Nutzung als Kindertagesstätte aufgewertet und mit kreativen Lösungen an die Bedürfnisse der Kinder angepasst. Große Umbauarbeiten seien dabei nicht erforderlich. Die Mietwohnung im Obergeschoss, wo sich insbesondere die Personal- und Besprechungsräume befinden werden, müsse dagegen nach über 50 Jahren erstmalig grundsaniert werden. Zudem werde das Außengelände eingezäunt, um die Sicherheit der Kleinkinder zu gewährleisten. Das Mobiliar und die Ausstattung mit Spielmaterialien etc. der beiden Gruppen werde im Anschluss an die Nutzung in der Kita Rabber in der neuen Kindertagesstätte an der Gartenstraße weitergenutzt werden können. Der Vollständigkeit halber weist der Bürgermeister darauf hin, dass sämtliche Planungen natürlich mit den zuständigen Behörden (Nds. Landesjugendamt, Brandschutz und Gesundheitsdienst des Landkreises, Unfallversicherungsverband) abgestimmt worden seien.

 

Bezüglich der Personalauswahl für die Kindertagesstätte Rabber würden in diesen Tagen die abschließenden Entscheidungen getroffen. Da eine Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber kurz vor Weihnachten und dem Jahreswechsel auch aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll sei, werde die Einrichtung voraussichtlich im Januar die Arbeit aufnehmen. Ein Teil der Familien, die für dieses Kindergartenjahr eine Absage erhalten hätten, habe ihre Kinder bereits für die Kita Rabber angemeldet, andere Familien hätten sich jedoch für dieses Kindergartenjahr anderweitig organisiert oder auf eine Wiederaufnahme der Berufstätigkeit verzichtet, so dass zum Start des Kindertagesstättenbetriebes voraussichtlich noch einige Plätze frei sein werden. Diese Platzkapazitäten stünden somit für Familien zur Verfügung, die einen akuten Betreuungsbedarf hätten, bzw. dann im neuen Kindergartenjahr 2021/22 zusätzlich zur Verfügung.

 

In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister darauf hin, dass am 2. und 3. November 2020 die Anmeldungen für die Krippen und Kindergärten in der Gemeinde Bad Essen für das Kindergartenjahr 2021/22 stattfinden würden. Auch im Vorfeld dieser Termine könnten natürlich bereits Anmeldungen in den Kindertagesstätten vorgenommen werden. Die Eltern sollten sich dann im Vorfeld telefonisch mit der jeweiligen Leitung der Kindertagesstätte in Verbindung setzen.

 

Abschließend weist er darauf hin, dass bei Fragen zu den Betreuungsangeboten in der Gemeinde Bad Essen die Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros Frau Uhlmannsiek, Frau Gottschalk und Frau Halbrügge im Rathaus gerne zur Verfügung stünden.

 

 

6.2: Baugebiet „Nördlich Ortelbruch“, Wehrendorf

Nach Erstellung der Versorgungsleitungen und der Baustraße im Baugebiet „Nördlich Ortelbruch“ in Wehrendorf sei am 02.07.2020 die Abnahme erfolgt. Somit würden die insgesamt 28 Baugrundstücke als erschlossen gelten. Neben den Baustraßen seien auch entsprechende Fußwegeverbindungen zum „Kronsbrink“ und zur Straße „Am Osttor“ hergestellt worden. Wie im Erschließungs- und Durchführungsvertrag festgelegt, sei der endgültige Ausbau der Erschließungsstraßen nach Fertigstellung des Hochbaus zu 80% oder spätestens bis zum 31.12.2023 durchzuführen.

 

6.3: Baugebiet „Am Reiterhof“, Heithöfen

Nach Erstellung der Versorgungsleitungen und der Baustraße im Baugebiet „Am Reiterhof“ in Heithöfen sei die Abnahme am 01.09.2020 erfolgt. Mit dem Bau eines kurzen Stichweges und der Verbreiterung der Erschließungsstraße „Am Reiterhof“ seien die Erschließungsvoraussetzungen für die im Bebauungsplan befindlichen acht Baugrundstücke geschaffen worden. Die Erschließungsarbeiten seien durch die Firma Bekkötter aus Melle durchgeführt worden. Wie im Erschließungs- und Durchführungsvertrag festgelegt, sei der Endausbau der Erschließungsstraßen nach Fertigstellung des Hochbaues zu 60% oder spätestens bis zum 31.12.2025 herzustellen.

 

6.4: Erschließung des Baugebiets „Westlich Lange Straße“, Harpenfeld

Der Auftrag zur Erschließungsplanung des Baugebietes „Westlich Lange Straße“ in Harpenfeld sei durch die KSG an das Ingenieurbüro für Tiefbauwesen aus Osnabrück vergeben worden. Nach Erstellung der Kanalnetzplanungen erfolge der notwendige Wasserrechtsantrag bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück sowie die Erstellung der erforderlichen Ausschreibungsunterlagen. Diese sollten noch im Herbst veröffentlich werden, sodass nach Vorlage des Submissionsergebnisses die Grundstücke vermarktet werden könnten. Nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses sollten die Grundstücke im Losverfahren vergeben werden.

 

6.5: Flurbereinigungsverfahren „BZV Wehrendorf“

Nachdem das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren (BZV) Wehrendorf rechtskräftig eingeleitet worden sei, habe am 20.08.2020 in der Aula der Grundschule Bad Essen die Wahl des Vorstandes stattgefunden. Eine der ersten Aufgaben des Vorstandes werde es sein, entsprechende Förderanträge zum Ausbau der Infrastruktur - hier des Aßbruchweges - zu veranlassen. Geplant sei, den Aßbruchweg noch in diesem Jahr für die Umsetzung im nächsten Jahr zu beantragen. Entsprechende Planungsaufträge seien erteilt worden, sodass die Unterlagen aktuell ausgearbeitet würden. Geplant sei ein bituminös befestigter Wirtschaftsweg mit einer Breite von 3,50 m mit jeweils 0,75 m breiten Banketten für notwendigen Ausweichverkehr.

 

6.6: Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz für den Standort Homann in Lintorf

Mit Schreiben vom 06.08.2020 habe das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg mitgeteilt, dass für die Erweiterungen der Homann Feinkost GmbH in Lintorf die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) erteilt werde. Der Bescheid erstrecke sich neben der Kapazitätserhöhung der bisher baurechtlich genehmigten Anlagen mit einer Produktionskapazität von 74 to/Tag auf 2.372 to/Tag, auch auf alle wesentlichen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen einschließlich der Umbauten im Bestandsgebäude sowie der Neubauten nördlich der Gleisanlage. Die bisherigen Arbeiten würden auf Teilgenehmigungen für einzelne Gründungen oder Gebäudeteile beruhen.

 

6.7: Blutbuche am Bolbec Platz

Innerhalb eines gemeinsamen Besprechungstermins mit einem Baumgutachter sei festgestellt worden, dass bei der Blutbuche im Bereich der Außengastronomie am Bolbec Platz zwar eine eingeschränkte Vitalität vorliege, jedoch aufgrund der vergangenen trockenen zwei Sommer grundsätzlich viele Bäume unter der Trockenheit leiden würden und sich unter diesen Umständen die alte Blutbuche noch gut präsentiere.

 

Die abgestimmten Wässerungen des Baumes würden ihre Wirkung zeigen. Es gebe keine Hinweise auf besondere Trockenheit des Baumes. Um insbesondere seine Standfestigkeit besser und regelmäßiger kontrollieren zu können, wurde vereinbart, den Wurzelraum in einem Abstand von einem Meter vom Stammäußeren freizulegen. Die im Jahre 2018 eingebauten Kronensicherungen seien aktuell auf Spannung. Hier werde es zukünftig notwendig werden, zusätzliche Kronensicherungen einzuziehen bzw. die vorhandenen Kronensicherungen aufzuwerten. Zudem solle nach Freistellung des Wurzelbereiches eine Beurteilung der Standfestigkeit durch Proben erfolgen. An der Ostseite des Stammes würden sich Mikrorisse zeigen, in die im ungünstigsten Fall Pilzsporen eindringen und zu Einfaulungen führen könnten. Eine entsprechende Untersuchung auf Pilzsporen sei beauftragt.

 

6.8: Standortauswahlverfahren zur Findung eines Atommüllendlagers

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) unter Aufsicht des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung führe gegenwärtig ein Standortauswahlverfahren für ein Atommüllendlager durch. Die BGE habe bekannt gegeben, dass bereits am 28.09.2020 in einem Zwischenbericht näher zu untersuchende „Teilgebiete“ bekanntgeben werden sollten, die geologisch als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen könnten. Wirtsgesteine können etwa Granit, Salz und Ton sein. Von der Zugehörigkeit zu einem der Teilgebiete werde eine größere Anzahl von Städten, Gemeinden und Landkreisen betroffen sein.

Die Standortauswahl erfolge entsprechend dem Standortauswahlgesetz (StandAG) vom Mai 2017 in drei Phasen. Nach der Auswahl der Teilgebiete, die für eine Endlagerung aus geologischen Gründen in Frage kämen, folge in Phase zwei eine übertägige Erkundung, die auch raumordnerische und städtebauliche Kriterien berücksichtige. In Phase drei schließlich erfolge die untertägige Erkundung. Am Ende jeder Phase entscheide der Bundesgesetzgeber über die in dem Verfahren verbleibenden Gebiete sowie am Ende der Phase drei über den Endlagerstandort. In allen Phasen finde eine Beteiligung in Regional- und Fachkonferenzen sowie in weiteren formellen Stellungnahmeverfahren und Erörterungsterminen statt. 2031 solle der Standort schließlich gefunden sein. 2050 solle das Endlager in Betrieb gehen.

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