Sitzung: 24.09.2020 Rat der Gemeinde Bad Essen
Bürgermeister Natemeyer erstattet den Verwaltungsbericht:
6.1: Situation
der Kinderbetreuung in der Gemeinde Bad Essen
Der Bürgermeister hält fest, dass man zum
Glück immer wieder feststellen könne, dass die Gemeinde Bad Essen ein
attraktiver Wohn- und Lebensstandort für viele Familien sei. Die Gründe dafür
seien sehr vielfältig:
·
es gebe zahlreiche leistungsstarke und innovative
Betriebe mit zahlreichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und
einem hohen Fachkräftebedarf,
·
Bad Essen liege in einem reizvollen natürlichen
Umfeld mit Wiehengebirge und norddeutscher Tiefebene – gerade in der Coronazeit
sei das auch vielen Bad Essenern wieder bewusst geworden –,
·
es gebe eine gute ärztliche und fachärztliche
Versorgung,
·
es bestünden (immer noch) gute
Einkaufsmöglichkeiten vor Ort,
·
mit Bad Essen verfüge die Gemeinde über einen
lebendigen zentralen Ort mit vielseitiger Gastronomie und einem attraktiven
Veranstaltungsangebot,
·
für die Kinder bestünden zudem umfangreiche
Betreuungsmöglichkeiten in zahlreichen Kindertagesstätten und alle Schulformen
könnten vor Ort besucht werden.
Diese handfesten Vorzüge der Gemeinde gepaart
mit der Bereitschaft von Grundstückseigentümern, Flächen für die
Baulandentwicklung oder den Mietwohnungsbau in den Ortschaften zur Verfügung zu
stellen, hätten gerade in den letzten zwei Jahren zu einem deutlich spürbaren
Zuzug von Familien geführt. Die Auswirkungen dieser sehr erfreulichen
Entwicklung seien inzwischen in den Kindertagesstätten der Gemeinde angekommen
und es könnten aktuell trotz weiterer Ausbaumaßnahmen in den Kitas leider nicht
allen Familien ein Platz für ihre Kinder in den Krippen und Kindergärten der
Gemeinde angeboten werden.
In der Kindertagesstätte Wehrendorf sei der
Anbau einer Kindergartengruppe und eines Bewegungsraumes zum neuen
Kindergartenjahr in Betrieb genommen worden. Zudem konnte die bereits im
vergangenen Jahr dort eingerichtete Kleingruppe mit 10 Plätzen weiter
fortgeführt werden.
Beim Anbau einer Krippengruppe an der
Nikolaikindertagesstätte Bad Essen habe Ende August Richtfest gefeiert werden
können. Die Inbetriebnahme der zusätzlichen Krippengruppe sei im April 2021
vorgesehen. Für beide Baumaßnahmen seien von der Gemeinde Bad Essen
Haushaltsmittel in Höhe von 1,3 Mio. € in diesem und im letzten Jahr
bereitgestellt worden.
Da jedoch bereits jetzt feststehe, dass diese
zusätzlichen Plätze nicht ausreichen werden, um den Bedarf zu decken, habe der
Rat der Gemeinde Bad Essen den Kauf eines Grundstückes an der Gartenstraße in
Bad Essen zur Entwicklung eines neuen Kindertagesstättenstandortes beschlossen.
Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte würden
jedoch aufgrund der europaweiten Ausschreibung zur Suche eines Planungsbüros,
für die Erarbeitung der Detailplanungen, die Bauantragstellung, die öffentliche
Ausschreibung der Gewerke und die abschließende Durchführung der Baumaßnahme
sicherlich drei Jahre vergehen. Um den betroffenen Familien bereits kurzfristig
helfen zu können, sei in Abstimmung mit der Ortschaft Rabber beschlossen
worden, das Dorfgemeinschaftshaus in Rabber übergangsweise als
Kindertagesstätte umzunutzen und dort eine zusätzliche Kindergartengruppe und
eine zusätzliche Krippengruppe anzubieten. Für die Bereitstellung des
Dorfgemeinschaftshauses Rabber für ca. drei Jahre gelte sein ausdrücklicher
Dank der Ortsbürgermeisterin Ann Bruns, dem Ortsrat Rabber sowie den Vereinen
und Gruppen und der gesamten Dorfgemeinschaft. Sein Dank gelte auch der Ev.-lt.
Kirchengemeinde Barkhausen-Rabber, der SELK Rabber und der Freiwilligen
Feuerwehr Rabber, die den bisherigen Nutzern des Dorfgemeinschaftshauses Rabber
ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellen würden. Das sei gelebte
Dorfgemeinschaft!
Die Arbeiten zur Inbetriebnahme der
Kindertagesstätte Rabber seien in vollem Gange. Die Räumlichkeiten im
Erdgeschoss des Dorfgemeinschaftshauses würden für die Nutzung als
Kindertagesstätte aufgewertet und mit kreativen Lösungen an die Bedürfnisse der
Kinder angepasst. Große Umbauarbeiten seien dabei nicht erforderlich. Die Mietwohnung
im Obergeschoss, wo sich insbesondere die Personal- und Besprechungsräume
befinden werden, müsse dagegen nach über 50 Jahren erstmalig grundsaniert
werden. Zudem werde das Außengelände eingezäunt, um die Sicherheit der
Kleinkinder zu gewährleisten. Das Mobiliar und die Ausstattung mit
Spielmaterialien etc. der beiden Gruppen werde im Anschluss an die Nutzung in
der Kita Rabber in der neuen Kindertagesstätte an der Gartenstraße
weitergenutzt werden können. Der Vollständigkeit halber weist der Bürgermeister
darauf hin, dass sämtliche Planungen natürlich mit den zuständigen Behörden
(Nds. Landesjugendamt, Brandschutz und Gesundheitsdienst des Landkreises,
Unfallversicherungsverband) abgestimmt worden seien.
Bezüglich der Personalauswahl für die Kindertagesstätte
Rabber würden in diesen Tagen die abschließenden Entscheidungen getroffen. Da
eine Inbetriebnahme der Kindertagesstätte Rabber kurz vor Weihnachten und dem
Jahreswechsel auch aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll sei, werde die
Einrichtung voraussichtlich im Januar die Arbeit aufnehmen. Ein Teil der
Familien, die für dieses Kindergartenjahr eine Absage erhalten hätten, habe
ihre Kinder bereits für die Kita Rabber angemeldet, andere Familien hätten sich
jedoch für dieses Kindergartenjahr anderweitig organisiert oder auf eine
Wiederaufnahme der Berufstätigkeit verzichtet, so dass zum Start des
Kindertagesstättenbetriebes voraussichtlich noch einige Plätze frei sein
werden. Diese Platzkapazitäten stünden somit für Familien zur Verfügung, die einen
akuten Betreuungsbedarf hätten, bzw. dann im neuen Kindergartenjahr 2021/22
zusätzlich zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang weist der
Bürgermeister darauf hin, dass am 2. und 3. November 2020 die Anmeldungen für
die Krippen und Kindergärten in der Gemeinde Bad Essen für das Kindergartenjahr
2021/22 stattfinden würden. Auch im Vorfeld dieser Termine könnten natürlich
bereits Anmeldungen in den Kindertagesstätten vorgenommen werden. Die Eltern
sollten sich dann im Vorfeld telefonisch mit der jeweiligen Leitung der
Kindertagesstätte in Verbindung setzen.
Abschließend weist er darauf hin, dass bei Fragen zu den
Betreuungsangeboten in der Gemeinde Bad Essen die Mitarbeiterinnen des
Familienservicebüros Frau Uhlmannsiek, Frau Gottschalk und Frau Halbrügge im
Rathaus gerne zur Verfügung stünden.
6.2: Baugebiet
„Nördlich Ortelbruch“, Wehrendorf
Nach Erstellung der Versorgungsleitungen und der Baustraße im Baugebiet
„Nördlich Ortelbruch“ in Wehrendorf sei am 02.07.2020 die Abnahme erfolgt.
Somit würden die insgesamt 28 Baugrundstücke als erschlossen gelten. Neben den
Baustraßen seien auch entsprechende Fußwegeverbindungen zum „Kronsbrink“ und
zur Straße „Am Osttor“ hergestellt worden. Wie im Erschließungs- und
Durchführungsvertrag festgelegt, sei der endgültige Ausbau der
Erschließungsstraßen nach Fertigstellung des Hochbaus zu 80% oder spätestens
bis zum 31.12.2023 durchzuführen.
6.3: Baugebiet
„Am Reiterhof“, Heithöfen
Nach Erstellung der Versorgungsleitungen und der Baustraße im Baugebiet
„Am Reiterhof“ in Heithöfen sei die Abnahme am 01.09.2020 erfolgt. Mit dem Bau
eines kurzen Stichweges und der Verbreiterung der Erschließungsstraße „Am
Reiterhof“ seien die Erschließungsvoraussetzungen für die im Bebauungsplan
befindlichen acht Baugrundstücke geschaffen worden. Die Erschließungsarbeiten
seien durch die Firma Bekkötter aus Melle durchgeführt worden. Wie im
Erschließungs- und Durchführungsvertrag festgelegt, sei der Endausbau der
Erschließungsstraßen nach Fertigstellung des Hochbaues zu 60% oder spätestens
bis zum 31.12.2025 herzustellen.
6.4: Erschließung
des Baugebiets „Westlich Lange Straße“, Harpenfeld
Der Auftrag zur Erschließungsplanung des Baugebietes „Westlich Lange
Straße“ in Harpenfeld sei durch die KSG an das Ingenieurbüro für Tiefbauwesen
aus Osnabrück vergeben worden. Nach Erstellung der Kanalnetzplanungen erfolge
der notwendige Wasserrechtsantrag bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises
Osnabrück sowie die Erstellung der erforderlichen Ausschreibungsunterlagen.
Diese sollten noch im Herbst veröffentlich werden, sodass nach Vorlage des
Submissionsergebnisses die Grundstücke vermarktet werden könnten. Nach dem
Beschluss des Verwaltungsausschusses sollten die Grundstücke im Losverfahren
vergeben werden.
6.5:
Flurbereinigungsverfahren „BZV Wehrendorf“
Nachdem das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren (BZV) Wehrendorf
rechtskräftig eingeleitet worden sei, habe am 20.08.2020 in der Aula der
Grundschule Bad Essen die Wahl des Vorstandes stattgefunden. Eine der ersten
Aufgaben des Vorstandes werde es sein, entsprechende Förderanträge zum Ausbau
der Infrastruktur - hier des Aßbruchweges - zu veranlassen. Geplant sei, den
Aßbruchweg noch in diesem Jahr für die Umsetzung im nächsten Jahr zu
beantragen. Entsprechende Planungsaufträge seien erteilt worden, sodass die
Unterlagen aktuell ausgearbeitet würden. Geplant sei ein bituminös befestigter
Wirtschaftsweg mit einer Breite von 3,50 m mit jeweils 0,75 m breiten Banketten
für notwendigen Ausweichverkehr.
6.6: Genehmigung
nach Bundesimmissionsschutzgesetz für den Standort Homann in Lintorf
Mit Schreiben vom 06.08.2020 habe das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in
Oldenburg mitgeteilt, dass für die Erweiterungen der Homann Feinkost GmbH in
Lintorf die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) erteilt
werde. Der Bescheid erstrecke sich neben der Kapazitätserhöhung der bisher
baurechtlich genehmigten Anlagen mit einer Produktionskapazität von 74 to/Tag
auf 2.372 to/Tag, auch auf alle wesentlichen Anlagenteile und
Nebeneinrichtungen einschließlich der Umbauten im Bestandsgebäude sowie der
Neubauten nördlich der Gleisanlage. Die bisherigen Arbeiten würden auf
Teilgenehmigungen für einzelne Gründungen oder Gebäudeteile beruhen.
6.7: Blutbuche am
Bolbec Platz
Innerhalb eines gemeinsamen Besprechungstermins mit einem Baumgutachter
sei festgestellt worden, dass bei der Blutbuche im Bereich der Außengastronomie
am Bolbec Platz zwar eine eingeschränkte Vitalität vorliege, jedoch aufgrund
der vergangenen trockenen zwei Sommer grundsätzlich viele Bäume unter der
Trockenheit leiden würden und sich unter diesen Umständen die alte Blutbuche
noch gut präsentiere.
Die abgestimmten Wässerungen des Baumes würden ihre Wirkung zeigen. Es
gebe keine Hinweise auf besondere Trockenheit des Baumes. Um insbesondere seine
Standfestigkeit besser und regelmäßiger kontrollieren zu können, wurde
vereinbart, den Wurzelraum in einem Abstand von einem Meter vom Stammäußeren
freizulegen. Die im Jahre 2018 eingebauten Kronensicherungen seien aktuell auf
Spannung. Hier werde es zukünftig notwendig werden, zusätzliche
Kronensicherungen einzuziehen bzw. die vorhandenen Kronensicherungen
aufzuwerten. Zudem solle nach Freistellung des Wurzelbereiches eine Beurteilung
der Standfestigkeit durch Proben erfolgen. An der Ostseite des Stammes würden
sich Mikrorisse zeigen, in die im ungünstigsten Fall Pilzsporen eindringen und
zu Einfaulungen führen könnten. Eine entsprechende Untersuchung auf Pilzsporen
sei beauftragt.
6.8:
Standortauswahlverfahren zur Findung eines Atommüllendlagers
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) unter Aufsicht des
Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung führe gegenwärtig ein
Standortauswahlverfahren für ein Atommüllendlager durch. Die BGE habe bekannt
gegeben, dass bereits am 28.09.2020 in einem Zwischenbericht näher zu
untersuchende „Teilgebiete“ bekanntgeben werden sollten, die geologisch als
Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle in Frage kommen könnten.
Wirtsgesteine können etwa Granit, Salz und Ton sein. Von der Zugehörigkeit zu einem
der Teilgebiete werde eine größere Anzahl von Städten, Gemeinden und
Landkreisen betroffen sein.
Die Standortauswahl erfolge entsprechend dem Standortauswahlgesetz
(StandAG) vom Mai 2017 in drei Phasen. Nach der Auswahl der Teilgebiete, die
für eine Endlagerung aus geologischen Gründen in Frage kämen, folge in Phase
zwei eine übertägige Erkundung, die auch raumordnerische und städtebauliche
Kriterien berücksichtige. In Phase drei schließlich erfolge die untertägige
Erkundung. Am Ende jeder Phase entscheide der Bundesgesetzgeber über die in dem
Verfahren verbleibenden Gebiete sowie am Ende der Phase drei über den
Endlagerstandort. In allen Phasen finde eine Beteiligung in Regional- und
Fachkonferenzen sowie in weiteren formellen Stellungnahmeverfahren und
Erörterungsterminen statt. 2031 solle der Standort schließlich gefunden sein.
2050 solle das Endlager in Betrieb gehen.
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