Sitzung: 26.11.2020 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/FD3/2020/237
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt den Entwurf der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung / mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Zum Tagesordnungspunkt 5 begrüßt der Vorsitzende Herrn Grunwald von der
IPW aus Wallenhorst. Aufgezeigt werden Ausschnitte aus dem geltenden
Flächennutzungsplan sowie die Planung der 61. Änderung. Herr Grunwald stellt
fest, dass die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1) und die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2) erfolgt sind. Er stellt die
wichtigsten Stellungnahmen detailliert vor und nennt die Abwägungsvorschläge.
Die Planunterlagen werden jetzt für die öffentliche Auslegung und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fertiggestellt.
In der Aussprache wird deutlich, dass die Stellungnahme der Unteren
Naturschutz- und Waldbehörde für eine Gewerbegebietsfläche so nicht umsetzbar
erscheint. Der Punkt „Gewässer“ mit der Forderung nach einem 5 m breiten
Gewässerrandstreifen und einer Aufwertung innerhalb der Kompensation steht im
Widerspruch zur Erweiterung einer Gewerbegebietsfläche. Die bereits bestehende
PV-Anlage sowie Einfriedung und Begrünung sind als beispielhaft für den
Gewerbebetrieb zu bezeichnen.
Auf den Hinweis des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie auf
mögliche vorhandene Salzabbaugerechtigkeiten teilt Herr Grunwald mit, dass
diese noch nicht überprüft wurden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |