Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Entwurf der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung / mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Zum Tagesordnungspunkt 5 begrüßt der Vorsitzende Herrn Grunwald von der IPW aus Wallenhorst. Aufgezeigt werden Ausschnitte aus dem geltenden Flächennutzungsplan sowie die Planung der 61. Änderung. Herr Grunwald stellt fest, dass die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2) erfolgt sind. Er stellt die wichtigsten Stellungnahmen detailliert vor und nennt die Abwägungsvorschläge. Die Planunterlagen werden jetzt für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fertiggestellt.

In der Aussprache wird deutlich, dass die Stellungnahme der Unteren Naturschutz- und Waldbehörde für eine Gewerbegebietsfläche so nicht umsetzbar erscheint. Der Punkt „Gewässer“ mit der Forderung nach einem 5 m breiten Gewässerrandstreifen und einer Aufwertung innerhalb der Kompensation steht im Widerspruch zur Erweiterung einer Gewerbegebietsfläche. Die bereits bestehende PV-Anlage sowie Einfriedung und Begrünung sind als beispielhaft für den Gewerbebetrieb zu bezeichnen.

Auf den Hinweis des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie auf mögliche vorhandene Salzabbaugerechtigkeiten teilt Herr Grunwald mit, dass diese noch nicht überprüft wurden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0