Andreas Pante teilt mit:

 

8.1: Radverkehrstauglicher Ausbau der Betriebswege am Mittellandkanal

Innerhalb eines Gespräches mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und Gemeindevertretern aus dem Wittlager Land wurde über die Möglichkeiten eines radverkehrlichen Ausbaus der Betriebswege an den Bundeswasserstraßen, hier am Mittellandkanal, gesprochen. Die Bundeswasserstraßenverwaltung stellt aktuell erhebliche Mittel zum Ausbau von Radwegen an ihren Wasserstraßen zur Verfügung. Bis zu 90 % der Radwegebaukosten können hierbei gefördert werden. Vorstellbar ist eine durchgängige Asphaltierung in 3 m Breite an einer Uferseite des Mittellandkanals in den Gemeinden Bohmte, Ostercappeln und Bad Essen.

Bei diesem Förderprogramm müssen die Kommunen zunächst die Planungs-, Ausschreibungs- und Genehmigungskosten sowie die Baumaßnahme an sich vorfinanzieren, um nach Abschluss der Arbeiten die Fördermittel einwerben zu können. Hierbei wird insbesondere die Herstellung der Asphaltschicht, die Befestigung der Banketten sowie die Planungs- und Bauüberwachungstätigkeiten gefördert. Nicht gefördert werden können Wegbereiche außerhalb der bestehenden Leinpfade sowie Ausschilderungs- und Markierungsarbeiten sowie die notwendige Kompensation durch Versiegelung der Oberfläche.

Die Vertreter des WSV unterstützen den Ausbau einer Betriebswegseite im Wittlager Raum. Ähnliche Maßnahmen sind bereits im Bereich Bramsche, allerdings mit einer wassergebundenen Decke, durchgeführt worden. Als nächster Schritt ist ein Grundsatzbeschluss der politischen Gremien erforderlich. Nach Einreichung der Unterlagen erfolgt eine Vorbewertung durch die WSV. Sollte hier eine positive Bewertung erfolgen, kann ein Planungsbüro mit der Detailplanung sowie mit den erforderlichen Genehmigungsplanungen beauftragt werden. Die hieraus erfolgten Ausführungsunterlagen sind dann zur Genehmigung dem WSV vorzulegen.

Innerhalb der Bürgermeister der Wittlager-Altkreis-Gemeinden besteht Einigkeit, das Thema grundsätzlich vorzubereiten und in die politischen Gremien zur Beschlussfassung zu leiten. Für die Gemeinde Bad Essen wird ein Ausbau auf der Nordseite des Mittellandkanals mit einer Länge von rund 10,5 km als sinnvoll erachtet. Kostenschätzungen für den möglichen Ausbau liegen noch nicht vor, werden aber grob auf rund 1,6 Mio. Euro abgeschätzt. Da Teilbereiche außerhalb der Leinpfade verlaufen, wird von einem Eigenanteil von ca. 250.000 € ausgegangen. Nach Erstellung obliegt die Unterhaltung der jeweiligen Gemeinde.

 

8.2: Bau einer Kreisstraßenspange zwischen der K 409 und der K 410

Am 22.09.2020 fand ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis und Vertretern des Büros Ingenieurplanung aus Wallenhorst zum Thema der Kreisstraßenspange zwischen der K 409 (Hüseder Straße) und der K 410 (Lindenstraße) statt. Inzwischen sind Ingenieurverträge zur Verkehrserhebung beauftragt worden, die zunächst damit beginnen sollen, den tatsächlichen Verkehr in der Gemeinde Bad Essen zu identifizieren. Hierzu wurden insgesamt 14 Knotenpunktmessstellen aufgebaut, mit denen eine Zählung am 29.09.2020 in den Vormittags- und Nachmittagsstunden stattfand. Bei einer solch hohen Anzahl an Knotenpunktzählungen nimmt die Auswertung der Daten viel Zeit in Anspruch. Somit wird mit einem bewertungsfähigen Vorabzug nicht vor Dezember diesen Jahres gerechnet. Mit den Verkehrszählungen soll ermittelt werden, wie sich die aktuelle Situation darstellt und welche Verkehre eine Spangenverbindung aufnehmen würde. Die Beurteilung soll innerhalb der Ausarbeitung auch auf das Jahr 2035 projeziert werden, um möglichst viele Anhaltspunkte für eine positive Umsetzung und Förderfähigkeit des Gesamtprojektes zu erhalten.

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19:07 Uhr und verabschiedet die drei Zuhörer.

 

Nach einer Lüftungspause eröffnet der Vorsitzende die nichtöffentliche Sitzung um 19:15 Uhr.