3.1.1 Bewegungsraum Kita Wehrendorf

 

Die Inbetriebnahme des Anbaus an der Kita Wehrendorf erfolgte nach den Sommerferien 2020. Neben einer Kita-Gruppe und Nebenräumen wurde auch ein Bewegungsraum für die ganze Kita errichtet. Nach Einbau des Sportbodens wurden erhebliche Mängel festgestellt. Aufgrund fehlender Einsicht der ausführenden Firma wurde ein Sachverständiger zur Begutachtung des Sportbodens beauftragt.

Der Sachverständige ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein vollständiger Rückbau des Sportbodens erforderlich sei, ggfs. verbunden mit Auswirkungen auf die Fußbodenheizung.

Die Mängelbeseitigung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Möglicherweise ist eine rechtliche Klärung erforderlich.

 

 

3.1.2 Vorübergehende Nutzung des DGH-Raumes in Wehrendorf als Klassenraum

 

Zum Schuljahr 2021/2022 werden voraussichtlich 29 Schüler/innen in der Grundschule Wehrendorf eingeschult. Bei einem Klassenteiler von 26 bedeutet dies, dass der Jahrgang zweizügig sein wird und somit ein weiterer Klassenraum benötigt wird. Bei einer Begehung der Schule mit einem Vertreter der Landesschulbehörde wurde festgestellt, dass der Computerraum im Dachgeschoss als Klassenraum nur eingeschränkt geeignet sei. Der DGH-Raum im Keller würde dagegen gute Voraussetzungen für die Nutzung als Klassenraum bieten (z.B. hinsichtlich barrierefreien Zugang, Raumgröße und Luftvolumen sowie Wärmeentwicklung). Ein entsprechender Bericht der Landesschulbehörde liegt vor.

 

Mit dem Ortsbürgermeister, Herrn Bühning, fand inzwischen ein Abstimmungsgespräch statt. Ein Austausch mit den Wehrendorfer Gruppen und Vereinen wird noch erfolgen. Für die Übergangszeit von vier Jahren müssen andere Nutzungsorte gefunden werden, z.B. durch Ausweichen in den Feuerwehrraum, die Nutzung der Kita für den Kindergottesdienst oder Nutzung des Raumes des Vereins „Eibe 90“.

 

 

3.1.3 Luftreinigungsanlagen für Schulen und Kindergärten in der Gemeinde Bad Essen 

 

Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die Beschaffung von mobilen oder fest verbauten Luftreinigungsanlagen für die Schulen in eigener Trägerschaft und für alle Kindergarten- und Krippengruppen zu prüfen.

 

Herr Meyer trägt das Ergebnis der Überprüfung ausführlich entsprechend der Beschlussvorlage für den Verwaltungsausschuss für die Sitzung am 10.12.2020 vor. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass vorgeschlagen wird, dass für Räume in den entsprechenden Einrichtungen, in denen eine Fensterlüftung nur eingeschränkt möglich ist, mobile Luftreinigungsgeräte oder alternative Lösungen zur Verbesserung der Luftqualität eingesetzt werden sollen.

 

Für die Räumlichkeiten, die gut gelüftet werden können, sollen CO2-Ampeln zum Erlernen einer guten Lüftungsstrategie angeschafft werden.

 

Herr Höckmann weist darauf hin, dass er sich gewünscht hätte, dass die Verwaltung sich früher mit dem Thema beschäftigt hätte.

 

Herr Meyer teilt dazu mit, dass sich die Experten aktuell mit dem Thema beschäftigen. Die in die Prüfung einbezogene fachliche Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) wurde mit Schreiben vom 22.10.2020 übersandt. Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am Bundesumweltamt hat sich am 27.10.2020 ausführlich mit dem Thema beschäftigt und mit Stellungnahme vom 16.11.2020 die UBA-Stellungnahme vom 22.10.2020 mit weiteren Detailinformationen versehen.

 

 

 

Frau Kuhlmann setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

 

3.1.4 Hallenbad Lintorf

 

Aufgrund der Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung ist das Hallenbad Lintorf seit dem 02.11.2020 geschlossen. Für die Mitarbeiter/innen wurde Kurzarbeitergeld beantragt.

 

 

3.1.5 Sanierung Hallenbad Lintorf

 

In den letzten Wochen haben mehrere Termine mit den beauftragten Planern zur Detailplanung stattgefunden. Die öffentliche Ausschreibung für die Leistung „Edelstahlbecken“ ist bereits erfolgt, Submissionstermin ist der 11.12.2020. Die Ausschreibung der Leistung „Badewassertechnik“ wird kurzfristig erfolgen.

Für die Durchführung der Sanierung besteht weiterhin der ambitionierte Zeitplan von Mai 2021 bis September 2021.

 

 

3.1.6 Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht in den Schulen

 

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht hat die Gemeinde Bad Essen für die Ausstattung der Schulen in eigener Trägerschaft eine Förderung in Höhe von 41.984,00 € erhalten. In Absprache mit den Schulleitungen wurde der Bedarf der einzelnen Schulen ermittelt. Das Vergabeverfahren wurde inzwischen abgeschlossen, so dass die digitalen Medien (IPads, Beamer, Laptops, Dokumentenkameras) den Schulen voraussichtlich noch im Dezember 2020 zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

3.1.7 Lizenzen für digitale Lehrmittel für die Grundschulen

 

Coronabedingt hat das digitale Lernen auch in den Grundschulen stark an Bedeutung gewonnen. Mehrere Schulbuchverlage bieten inzwischen digitale Lehrmittel für Schulen an. Die digitalen Medien können sowohl im Unterricht sowie auch von den Schüler/innen zu Hause genutzt werden. Einzelne Lehrer haben schon Klassenlizenzen gekauft und gute Erfahrungen damit gesammelt.

Auch von den Schulleitungen wird der Einsatz von digitalen Lehrmitteln im Bereich des Distanzlernens / Homeschooling (Szenario B) sowie auch bei der Feststellung von Förder- und Forderbedarf als sehr hilfreich angesehen.

 

Die Jahreslizenzen für die von den Grundschulleitungen als sinnvoll erachteten digitalen Lehrmittel kosten insgesamt 2.667 €. Zur Unterstützung des digitalen Unterrichts im Bereich des Distanzlernens / Homeschoolings sollen die Lizenzen vom Schulträger kurzfristig gekauft werden.

 

Der Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.

 

 

 

3.1.8 Schulsozialarbeiterin Grundschule Lintorf

 

Das Nds. Kultusministerium hat im Juli 2020 mitgeteilt, dass der Ausbau der schulischen Sozialarbeit in Landesverantwortung fortgesetzt werden soll. Im Rahmen der 2020/2021 vorhandenen Stellen wurde der Grundschule Lintorf eine 0,75 Stelle ab 2020 zugewiesen.

 

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens konnte die Stelle in der Grundschule Lintorf nun zum 01.12.2020 durch Frau Mariella Brandt besetzt werden.