Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

 

1)    Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und der Gemeinde Bad Essen über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zu/mit folgenden Änderungen zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück entsprechend abzuschließen.

 

2)    Bürgermeister Timo Natemeyer wird ermächtigt, einzelne Bestandteile der Vereinbarung anzupassen, sofern sich dies aus den weiteren Verhandlungen und Gesprächen mit allen beteiligten Kommunen und dem Landkreis Osnabrück ergibt.

 

3)    Die Verteilung der Zuweisungsmasse gemäß § 7 Abs. 4 der Vereinbarung soll für die Zukunft nach einem zwischen den kreisangehörigen Kommunen abzustimmenden Schlüssel / Modus neu geregelt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierzu unverzüglich in Verhandlungen einzutreten.

 

 


Herr Kirstein-Bloem fasst die Thematik kurz zusammen und bittet Herrn Meyer um weitergehende Erläuterungen.

 

Die zuletzt im Dezember 2017 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Kommunen ist rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten und regelt die derzeitige Kostenbeteiligung des Landkreises Osnabrück an den Kosten für die Betriebsführung in den Kindertagesstätten sowie an den Kosten der Kindertagespflege. Zielsetzung war seinerzeit eine annähernd hälftige Teilung der Kostenbelastung zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Städten und Gemeinden.

 

Herr Meyer erläutert anhand der in der Vorlage sehr ausführlich dargestellten Gründe, warum eine hälftige Kostenteilung aktuell nicht gegeben ist und wie die Finanzierung der Kinderbetreuung im Landkreis Osnabrück auf eine neue, dauerhafte Basis gestellt werden soll.

 

Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 24.09.2020 mit der Thematik befasst und Eckpunkte für eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung beschlossen. Auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses wurde der Entwurf einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege erarbeitet.

 

Die Vereinbarung tritt nur in Kraft, wenn alle Kommunen unterschreiben. Herr Meyer stellt ausführlich dar, dass es derzeit Unstimmigkeiten zwischen den Städten und Gemeinden bzgl. des Verteilschlüssels des Anteils des Landkreises an die Kommunen gibt.  Die diskutierten möglichen Verteilschlüssel (Pro-Kopf-Pauschale und Spitzabrechnung) sind in der Vorlage ausführlich dargestellt.

 

Unabhängig von der abschließenden Entscheidung über den Verteilschlüssel bedeutet die mit Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgesehene Einführung der 50:50-Regelung für die Gemeinde Bad Essen ebenso wie für alle anderen Kommunen eine spürbare Erhöhung der Zuschüsse des Landkreises Osnabrück.

 

Ein zeitnahes Inkrafttreten der neuen öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung liegt somit im Interesse der Gemeinde Bad Essen. Herr Meyer bittet daher um Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0