Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

1.  Die Gemeinde Bad Essen wird in Zusammenarbeit mit dem Unterhaltungsverband „Obere Hunte“ für die Risikogebiete der Hunte in der Gemeinde Bad Essen eine Informations- und Verhaltensvorsorge als Aufklärungsmaßnahme über Hochwasserrisiken den betroffenen Grundeigentümern zur Verfügung stellen.

 

2.  Über das Ordnungsamt wird ein örtlicher Alarm-/Einsatz- bzw. Gefahrenabwehrplan „Hochwasser“ erstellt.


Herr Pante erläutert die Vorlage. Die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wurde mit Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 01.03.2010 in deutsches Recht überführt. Mit der Einführung dieser Richtlinie wurde die Aufgabe gestellt, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung bzw. Vermeidung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf

  • die menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt,
  • das Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten

in einer Gemeinde zu schaffen. Zuständig für die Umsetzung ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Umsetzung erfolgte auf der Ebene der Flussgebietsgemeinschaften, da jeweils ganze Einzugsgebiete zu betrachten sind. Für die Gemeinde Bad Essen geht es um den Hochwasserschutz an der Hunte.

 

Zur Umsetzung der Richtlinie wurden durch das NLWKN Hochwassergefahren- und Risikokarten erstellt, die auch im Internet veröffentlicht wurden. Hierbei wurden zwei Szenarien betrachtet: Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit, ein so genanntes HQ 100, ein hundertjähriges Ereignis, und ein HQ extrem, was einem HQ 200, also einem zweihundertjährigem Ereignis, entspricht.

 

HQ 100

Es befinden sich größere Überschwemmungsbereiche im Nordwesten der Gemeinde Bad Essen und großräumig um die Ortschaft Bohmte. Bei diesen größeren Überschwemmungsflächen innerhalb der Gemeinde Bad Essen werden laut NLWKN keine größeren Hochwasserrisiken, insbesondere für die menschliche Gesundheit, gesehen. Im Bereich der Ortschaft Linne gibt es durch ein hundertjähriges Hochwasserereignis bereits erste Berührungspunkte mit einzelnen Wohnobjekten insbesondere an der Straße „Am Kaßlau“.

 

HQ 200

Bei der Betrachtung eines zweihundertjährlichen Hochwasserereignisses für den gleichen Bereich in Linne wird deutlich, dass mehrere Wohnhäuser durch ein potentielles Hochwasser betroffen sind.

 

Hinsichtlich eines möglichen technischen Hochwasserschutzes wurden durch das NLWKN für die betroffenen Wohnbereiche voraussichtliche Kosten für den Bau eines Walles oder einer Mauer den Kosten für den Einsatz von Sandsäcken gegenübergestellt und einer Kosten-Nutzenabwägung unterzogen.

 

Unter Berücksichtigung der betroffenen Grundstücke und der betrachteten Baukosten kommt die durch das NLWKN beauftragte ProAqua Ingenieurgesellschaft zu dem Ergebnis, dass für die betroffenen Grundstücke in Linne maximal der Einsatz von Sandsäcken als sinnvoll erscheint. Dieses bedeutet, dass aus fachlicher Sicht der Bau einer Wallanlage oder Mauer als Objektschutzmaßnahme als nicht sinnvoll eingestuft wird.

 

In Bezug auf das starke Gefälle und die Einbettung der Hunte in die Geländeformation kann sich die Hunte im Bereich Linne nur bedingt ausbreiten. Insofern ist bei der Ausweisung von Bauflächen darauf zu achten, dass natürliche Überschwemmungsgebiete nicht überplant werden. Eine natürliche Wasserrückhaltung ist insbesondere im Bereich Linne so nicht möglich.

 

Im August 2010 trat die Hunte im Bereich Linne und Rabber, ausgelöst durch ein 140-jähriges Hochwasserereignis, über die Ufer. Durch heftigen Regen entstand eine kurze aber starke Hochwasserwelle, die praktisch ohne Vorwarnung zu einem Hochwasserereignis führte. Die hier in dieser Ausarbeitung dargestellten Überflutungsbereiche konnten seinerzeit ähnlich festgestellt werden.

 

Mit Schreiben vom 17.03. dieses Jahres forderte der NLWKN die Gemeinde Bad Essen auf, sich an einem Aufstellungsprozess der Hochwasserrisikomanagementpläne zu beteiligen und Maßnahmen ihres eigenen sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereiches, die innerhalb der nächsten sechs Jahre mit eigenen finanziellen Mitteln begonnen oder umgesetzt werden sollen, an den NLWKN zu melden.

 

In Abstimmung mit dem Unterhaltungsverband erscheint es sinnvoll, die betroffenen Anlieger zu informieren und über die Hochwasserrisiken aufzuklären. Dieses kann als Information über Vorbereitungsmaßnahmen für den Hochwasserfall erfolgen. Außerdem ist es sinnvoll, in Vorbereitung der Gefahrenabwehr Alarm- und Einsatzpläne für den Hochwasserfall mit den zuständigen Rettungskräften zu erarbeiten. Eine Verwallung oder der Bau von Mauern erscheint auch der Gemeindeverwaltung nicht sinnvoll, da hier die Kosten den letztendlichen Nutzen weit übertreffen.

 

Ausschussvorsitzender Helms berichtet aus Sicht seiner Funktion als Ortbrandmeister der Ortschaft Hördinghausen von dem Hochwasser 2010. Er bestätigt, dass bauliche Maßnahmen in dem betroffenen Bereich nicht sinnvoll bzw. aufgrund der topografischen Lage kaum umsetzbar sind.

 

Ausschussmitglied Lippert weist darauf hin, dass Sandsäcke gegebenenfalls vor Ort gelagert werden müssten. Herr van der Ahe ergänzt, dass eine Information hierüber auf jeden Fall in die Ortschaften weiterzutragen ist.

 

Die Bebauung in den betroffenen Bereichen zurückzuführen, ist auch langfristig nicht möglich, da es sich hier durchweg um Bestandsimmobilien handelt.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Pante mit, dass der Bereich Im Westerbruch in Rabber, in dem es im Jahr 2010 ebenfalls zu Überschwemmungen kam, nicht als gefährdet eingestuft wird.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Ausschuss den folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig