Sitzung: 09.03.2021 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Der Ausschussvorsitzende Herr Kirstein-Bloem
verliest eine schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur
Digitalisierung in den Schulen, hier insbesondere zur Frage der digitalen
Endgeräte.
Frau Kuhlmann teilt dazu mit, dass in den Schulen
zu Beginn der Corona-Pandemie eine Abfrage bei den Eltern zur Frage der
Verfügbarkeit von digitalen Medien durchgeführt wurde. Dabei wurde
festgestellt, dass nur ein geringer Anteil der Schüler/innen über kein
digitales Endgerät zu Hause verfügt.
In den Schulen seien für alle Schüler/innen,
soweit erforderlich, individuelle Lösungen gefunden worden, zum Beispiel auch
durch Abholen der Aufgaben in Papierform in der Schule. Kein/e Schüler/in habe
durch das Nichtvorhandensein eines digitalen Endgerätes Nachteile gehabt. Seit
Kurzem würden für Familien, die Sozialleistungen beziehen, digitale Medien bei
Vorliegen eines entsprechenden Bedarfs, der durch die Schulen zu bescheinigen
sei, durch das jobcenter finanziert. Dabei sei nach ihren Informationen auch
ein Teil des Geldes für die Anschaffung von Druckern verwandt worden.
Vor dem Einsatz von mobilen Endgeräten im
(Präsenz-) Unterricht müssten zunächst die technische Ausstattung des
Schulgebäudes (WLAN, Ausstattung der Klassenräume) und die entsprechende
fachliche Kompetenz der Lehrkräfte an der Schule vollständig vorhanden sein.
Herr Meyer weist darauf hin, dass dieses
auch das vorgesehene Vorgehen im Rahmen des Digitalpaktes sei. Vorgesehen sei
dort zunächst die Herstellung der technischen Infrastruktur an den Schulen, die
Ausstattung der Klassen mit digitalen Medien sowie der Aufbau und die
Entwicklung von pädagogischen Angeboten/Konzepten sowie die Fortbildung der
Lehrer. Erst wenn diese Punkte abgewickelt seien, sei zuletzt der Einsatz von
mobilen Endgeräten denkbar. Die Vorgabe des Landes sei dabei jedoch „bring your
own device“ (= Schüler/innen bringen ihr eigenes Gerät mit). Eine zentrale
Beschaffung durch den Schulträger sei aktuell nicht vorgesehen.
Letztendlich sei festzustellen, dass dieses ein
Thema sei, welches langfristig beraten werden müsse. Die Konzepte und
Umsetzungsmöglichkeiten der Schulen seien dabei einzubeziehen, um auch einen
tatsächlichen Mehrwert durch digitale Endgeräte sicherzustellen.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend
zur Kenntnis.