Der Rat beschließt,

 

  1. den Geltungsbereich der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sonnenwinkel“ zu ändern.

 

  1. den Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sonnenwinkel“ in der vorgelegten Fassung mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Grunwald von der IPW aus Wallenhorst. Herr Grunwald berichtet von den Planungen des Kinderhaus Wittlager Land e.V. als Grundlage der Bauleitplanung. Nach den bislang erfolgten Planungsschritten, Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet, der vorgezogenen Bürgerbeteiligung mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, stellt Herr Grunwald die Abwägungsvorschläge zur Ursprungsplanung vor. Nach kurzer Aussprache erfolgt folgender Beschlussvorschlag:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0