Sitzung: 04.03.2021 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/FD3/2021/265
Der Rat beschließt,
- den
Geltungsbereich der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes Nr. 81 „Sonnenwinkel“ zu ändern.
- den
Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten
Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
- den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sonnenwinkel“ in der vorgelegten
Fassung mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Der Vorsitzende
übergibt das Wort an Herrn Grunwald von der IPW aus Wallenhorst. Herr Grunwald
berichtet von den Planungen des Kinderhaus Wittlager Land e.V. als Grundlage
der Bauleitplanung. Nach den bislang erfolgten Planungsschritten, Herausnahme
aus dem Landschaftsschutzgebiet, der vorgezogenen Bürgerbeteiligung mit
gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB,
stellt Herr Grunwald die Abwägungsvorschläge zur Ursprungsplanung vor. Nach
kurzer Aussprache erfolgt folgender Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |