Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hördinghausen wie folgt zu behandeln:

 

1)    Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 22.01.2021

2)    Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 08.02.2021

3)    Landkreis Osnabrück vom 22.03.2021

4)    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück vom 19.02.2021

5)    Wasserverband Wittlage vom 19.02.2021

6)    Unterhaltungsverband Nr. 70 vom 19.02.2021

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2. die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung.

 


Ratsherr Helms und Ratsfrau Eilers erläutern den Sachverhalt.

 

Ratsfrau Eilers berichtet, dass ihr Hinweise darüber vorlägen, dass in dem Baugebiet in Hördinghausen auch in der Zeit nach dem 01. März Bautätigkeiten ausgeübt worden seien, obwohl dies untersagt sei.

 

Herr Pante berichtet, dass sowohl er als auch die Kollegen des Ordnungsaußendienstes die Situation mehrfach vor Ort kontrolliert hätten. Bautätigkeiten hätten nicht festgestellt werden können.

 

Ratsherr Spethmann stellt fest, dass er die Situation täglich kontrolliere. Es hätten keine Baumaßnahmen stattgefunden. Anderslautende Behauptungen seien falsch.  


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0