Frau Eilers bittet die Verwaltung noch einmal auf das bestehende „Neutralitätsgebot für Amtsinhaber“ hinzuweisen. Dies ergibt sich aus §48 NKWG

Herr Wellmann gibt dazu einige Hinweise und Erklärungen.

 

Alle Amtsinhaber werden gebeten mit dem Neutralitätsgebot gewissenhaft und sensibel umzugehen!