Herr Padecken verpflichtet Herrn Daniel Hartmann als neu berufenes Ausschussmitglied gem. § 60 i. V. m. § 43 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und weist ihn auf die §§ 40-42 NKomVG hin.