Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2020 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 293.475,19 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt. 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0