Der Rat beschließt:

 

1.    den Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt,

               

2.    die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Herr Grunwald berichtet, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“ beabsichtigt wird, den vorhandenen Siedlungsbereich im Nordwesten des Ortsteils Lintorf weiterzuentwickeln und die in der Nachbarschaft vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen aufzugreifen.

 

Er betont, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines Aufstellungsverfahrens gem. § 13a BauGB gegeben sind.

 

Andreas Pante weist auf die Information des Investors hin, der mit einer 1,5- geschossigen Bebauung planen möchte. Dies wird vom Fachausschuss befürwortet.

 

Der Vorsitzende berichtet von Bedenken, die an ihn herangetragen wurden. Es besteht die Angst, dass das Baugebiet vom Rosenweg erschlossen wird. Des Weiteren wird um eine ländliche Bebauung und eine eingeschossige Bauweise gebeten. Außerdem sollte die Kapazität der Kindergartenplätze und Schulplätze bei so viel Zuwachs beachtet werden.

 

Vereinzelte Ausschussmitglieder sehen die Erschließung des Grundstückes der Feldstraße 17 als kritisch, da eine rückwärtige Bebauung in der Vergangenheit nicht gewünscht wurde. Andreas Pante erklärt, dass in diesem Fall keine Bedenken bestehen müssen, da die Vorgaben hinsichtlich der Zufahrtsbreite eingehalten werden.

 

Herr van der Ahe schlägt vor, einen gesamten Bebauungsplan für Lintorf aufzustellen. Herr Kleine-Heitmeyer schließt sich an und befürwortet es, sich alle Bebauungspläne nochmal anzusehen. Hintergrund ist, dass die Grundstücke immer mehr ausgeschöpft werden und auch immer häufiger maximal bebaut werden.

 

Herr Pante erläutert, dass sehr viele Bestandsgebäude bestehen. Es gibt viele Bebauungspläne, die existieren. In den heutigen Bebauungsplänen ist die Anzahl der Wohneinheiten immer geregelt. Es wird von einem Gesamt Bebauungsplan abgesehen, da die Flächen mit gleichmäßiger Festsetzung gefüllt werden.

 

Frau Eilers fragt, ob es möglich ist, die Grundflächenzahl zu begrenzen. Herr Lippert schließt sich an und erkundigt sich, ob es sinnvoll ist, die GRZ von 0,4 auf 0,3 herunter zu setzen.

 

Herr Pante verweist auf die Situation des Baugebietes im Apfelgarten in Harpenfeld. Man müsse beachten, dass eine geringe GRZ nicht immer positiv ist, da bei der Ermittlung der Grundfläche die Grundflächen von Garagen und Carports mit ihren Zufahrten mitzurechnen sind. Es kann also dazu führen, dass z.B. kein Platz mehr zum Pflastern übrigbleibt, wenn mit einer zu geringen GRZ geplant wird.