Sitzung: 08.07.2021 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/FD3/2021/300
Der Rat beschließt:
1.
den
Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich
des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt,
2.
die
Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die
weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Herr Grunwald berichtet, dass mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“ beabsichtigt
wird, den vorhandenen Siedlungsbereich im Nordwesten des Ortsteils Lintorf
weiterzuentwickeln und die in der Nachbarschaft vorhandenen Bebauungs- und
Nutzungsstrukturen aufzugreifen.
Er betont, dass die Voraussetzungen für die
Durchführung eines Aufstellungsverfahrens gem. § 13a BauGB gegeben sind.
Andreas Pante weist auf die Information des
Investors hin, der mit einer 1,5- geschossigen Bebauung planen möchte. Dies
wird vom Fachausschuss befürwortet.
Der Vorsitzende berichtet von Bedenken, die
an ihn herangetragen wurden. Es besteht die Angst, dass das Baugebiet vom
Rosenweg erschlossen wird. Des Weiteren wird um eine ländliche Bebauung und
eine eingeschossige Bauweise gebeten. Außerdem sollte die Kapazität der
Kindergartenplätze und Schulplätze bei so viel Zuwachs beachtet werden.
Vereinzelte Ausschussmitglieder sehen die
Erschließung des Grundstückes der Feldstraße 17 als kritisch, da eine
rückwärtige Bebauung in der Vergangenheit nicht gewünscht wurde. Andreas Pante
erklärt, dass in diesem Fall keine Bedenken bestehen müssen, da die Vorgaben
hinsichtlich der Zufahrtsbreite eingehalten werden.
Herr van der Ahe schlägt vor, einen gesamten
Bebauungsplan für Lintorf aufzustellen. Herr Kleine-Heitmeyer schließt sich an
und befürwortet es, sich alle Bebauungspläne nochmal anzusehen. Hintergrund
ist, dass die Grundstücke immer mehr ausgeschöpft werden und auch immer
häufiger maximal bebaut werden.
Herr Pante erläutert, dass sehr viele
Bestandsgebäude bestehen. Es gibt viele Bebauungspläne, die existieren. In den
heutigen Bebauungsplänen ist die Anzahl der Wohneinheiten immer geregelt. Es
wird von einem Gesamt Bebauungsplan abgesehen, da die Flächen mit gleichmäßiger
Festsetzung gefüllt werden.
Frau Eilers fragt, ob es möglich ist, die
Grundflächenzahl zu begrenzen. Herr Lippert schließt sich an und erkundigt
sich, ob es sinnvoll ist, die GRZ von 0,4 auf 0,3 herunter zu setzen.
Herr Pante verweist auf die Situation des
Baugebietes im Apfelgarten in Harpenfeld. Man müsse beachten, dass eine geringe
GRZ nicht immer positiv ist, da bei der Ermittlung der Grundfläche die
Grundflächen von Garagen und Carports mit ihren Zufahrten mitzurechnen sind. Es
kann also dazu führen, dass z.B. kein Platz mehr zum Pflastern übrigbleibt,
wenn mit einer zu geringen GRZ geplant wird.