Andreas Pante trägt vor.

 

9.1 Bachelorarbeit zur Kompensationsflächenerfassung in der Gemeinde Bad Essen

 

Innerhalb einer Bachelorarbeit zur Kompensationsflächenerfassung in der Gemeinde Bad Essen hat Frau Sophie Geling eine Bewertung des derzeitigen Flächenzustandes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Naturschutzes und des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Essen im November letzten Jahres durchgeführt. Die entsprechende Arbeit wurde der Verwaltung über die Fraktion Bündnis 90, die Grünen, im Mai zugesandt. Innerhalb der Ausarbeitung wurden insgesamt 48 Kompensationsflächen aufgesucht und anhand der festgesetzten Maßnahme beurteilt. Innerhalb der Bachelorarbeit werden dabei 21 Flächen als vollständig umgesetzt, 18 Flächen als teilweise und 7 Flächen als nicht umgesetzt bewertet.

Nach Sichtung und Auswertung durch die Gemeindeverwaltung ist die vorgelegte Bewertung vielfach nicht schlüssig. So lassen sich aus der Ausarbeitung drei Flächen identifizieren, bei denen Besonderheiten vorliegen und Erläuterungsbedarf gegeben ist.

Bei der Fläche E46/M01 wird als Maßnahme die Anlage von Hecken vorgesehen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Eigentumsfläche der Gemeinde. Vor Ort ist Ackerland ohne eine Heckenstruktur festzustellen. Die Fläche selber taucht nicht im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Essen auf und könnte gegebenenfalls eine Maßnahme aus der Flurbereinigung Wittlage-Ost darstellen, die so nicht nachzuvollziehen ist.

Bei der Fläche E39/M01 handelt es sich um die Fläche in Wittlage, die auch hier schon im Fachausschuss thematisiert wurde. Hier steht die untere Naturschutzbehörde noch im Gespräch mit dem Grundeigentümer um die langfristige Pflege der Fläche festzulegen.

Bei der Fläche E899/M1 soll eine Extensivgrünlandfläche vorliegen. Aktuell wird sie mit Maisanbau bewirtschaftet. Es handelt sich hierbei um eine Eigentumsfläche der Gemeinde Bad Essen, die im Zuge des B-Planverfahrens zum Gewerbestandort im Westerbruch entwickelt und umgesetzt werden soll. Da noch nicht alle Flächen aus dem damaligen B-Planverfahren umgesetzt sind, bestand bisher noch nicht die Umsetzungsnotwendigkeit. Diese Fläche ist selbstverständlich zukünftig entsprechend zu bewirtschaften.

Zukünftig wird ein weiterer Student der Universität Osnabrück erneut die Kompensationsflächen der Gemeinde Bad Essen im Zuge seiner Masterarbeit untersuchen. Sobald hierzu ein Ergebnis vorliegt, soll auch Dieses hier im Fachausschuss vorgetragen werden.

 

9.2 Bewerbung zur LEADER-Region

Mit Beginn der EU-Förderperiode 2007-2013 ist das Wittlager Land durchgehend eine ILE-Region. Als ILE-Region „Wittlager Land“ konnten in den letzten gut 10 Jahren viele erfolgreiche private, öffentliche und interkommunale Vorhaben mit erheblichen Fördermitteln umgesetzt werden. Das Land Niedersachsen hat sich nunmehr dazu entschlossen, ab der kommenden EU-Förderperiode von 2023 bis 2027 die ILE-Region auslaufen zu lassen und ausschließlich das Förderinstrument LEADER anzubieten.

Mit LEADER sollen Region im ländlichen Raum unterstützt werden, die unter aktive Beteiligung der lokalen Bevölkerung und Interessegruppen regionale Entwicklungskonzepte erstellen und diese mit einem Regionalmanagement umsetzen. Innerhalb der 5-jährigen Förderperiode könnten rund 1,1 Millionen Euro dem Wittlager Land zu Verfügung stehen, die vor Ort nach einer zu erarbeiteten Förderrechtlinie für sinnvolle und nachhaltige Projekte verwendet werden können. Zudem ist mit dem LEADER- Förderinstrument gesichert, dass nach wie vor 10 % Punkte Zusatzförderung für Projektanträge über die Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE), für private und öffentliche Antragssteller gewährt werden. Auch der Erhalt und die Förderung des bestehenden Regionalmanagements wären gesichert. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist für den kommenden Verwaltungsausschuss und die Ratssitzung am 15. Juli vorgesehen.

 

Zu Punkt 9.2

Andreas Pante berichtet, dass bislang die Verantwortlichkeit bei den Kommunen lag. In der Zukunft wird die Zuständigkeit bei den Vertretern der Bevölkerung liegen.

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19:02 Uhr und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.