Sitzung: 08.07.2021 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Andreas Pante trägt vor.
9.1 Bachelorarbeit zur
Kompensationsflächenerfassung in der Gemeinde Bad Essen
Innerhalb einer Bachelorarbeit zur
Kompensationsflächenerfassung in der Gemeinde Bad Essen hat Frau Sophie Geling
eine Bewertung des derzeitigen Flächenzustandes unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Naturschutzes und des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Essen
im November letzten Jahres durchgeführt. Die entsprechende Arbeit wurde der
Verwaltung über die Fraktion Bündnis 90, die Grünen, im Mai zugesandt.
Innerhalb der Ausarbeitung wurden insgesamt 48 Kompensationsflächen aufgesucht
und anhand der festgesetzten Maßnahme beurteilt. Innerhalb der Bachelorarbeit
werden dabei 21 Flächen als vollständig umgesetzt, 18 Flächen als teilweise und
7 Flächen als nicht umgesetzt bewertet.
Nach Sichtung und Auswertung durch die
Gemeindeverwaltung ist die vorgelegte Bewertung vielfach nicht schlüssig. So
lassen sich aus der Ausarbeitung drei Flächen identifizieren, bei denen
Besonderheiten vorliegen und Erläuterungsbedarf gegeben ist.
Bei der Fläche E46/M01 wird als Maßnahme die
Anlage von Hecken vorgesehen. Hierbei handelt es sich nicht um eine
Eigentumsfläche der Gemeinde. Vor Ort ist Ackerland ohne eine Heckenstruktur
festzustellen. Die Fläche selber taucht nicht im Flächennutzungsplan der
Gemeinde Bad Essen auf und könnte gegebenenfalls eine Maßnahme aus der
Flurbereinigung Wittlage-Ost darstellen, die so nicht nachzuvollziehen ist.
Bei der Fläche E39/M01 handelt es sich um
die Fläche in Wittlage, die auch hier schon im Fachausschuss thematisiert
wurde. Hier steht die untere Naturschutzbehörde noch im Gespräch mit dem
Grundeigentümer um die langfristige Pflege der Fläche festzulegen.
Bei der Fläche E899/M1 soll eine
Extensivgrünlandfläche vorliegen. Aktuell wird sie mit Maisanbau
bewirtschaftet. Es handelt sich hierbei um eine Eigentumsfläche der Gemeinde
Bad Essen, die im Zuge des B-Planverfahrens zum Gewerbestandort im Westerbruch
entwickelt und umgesetzt werden soll. Da noch nicht alle Flächen aus dem damaligen
B-Planverfahren umgesetzt sind, bestand bisher noch nicht die
Umsetzungsnotwendigkeit. Diese Fläche ist selbstverständlich zukünftig
entsprechend zu bewirtschaften.
Zukünftig wird ein weiterer Student der
Universität Osnabrück erneut die Kompensationsflächen der Gemeinde Bad Essen im
Zuge seiner Masterarbeit untersuchen. Sobald hierzu ein Ergebnis vorliegt, soll auch Dieses hier im
Fachausschuss vorgetragen werden.
9.2 Bewerbung zur LEADER-Region
Mit Beginn der EU-Förderperiode 2007-2013 ist das Wittlager Land
durchgehend eine ILE-Region. Als ILE-Region „Wittlager Land“ konnten in den
letzten gut 10 Jahren viele erfolgreiche private, öffentliche und
interkommunale Vorhaben mit erheblichen Fördermitteln umgesetzt werden. Das
Land Niedersachsen hat sich nunmehr dazu entschlossen, ab der kommenden
EU-Förderperiode von 2023 bis 2027 die ILE-Region auslaufen zu lassen und
ausschließlich das Förderinstrument LEADER anzubieten.
Mit LEADER sollen Region im ländlichen Raum
unterstützt werden, die unter aktive Beteiligung der lokalen Bevölkerung und
Interessegruppen regionale Entwicklungskonzepte erstellen und diese mit einem
Regionalmanagement umsetzen. Innerhalb der 5-jährigen Förderperiode könnten
rund 1,1 Millionen Euro dem Wittlager Land zu Verfügung stehen, die vor Ort
nach einer zu erarbeiteten Förderrechtlinie für sinnvolle und nachhaltige
Projekte verwendet werden können. Zudem ist mit dem LEADER- Förderinstrument
gesichert, dass nach wie vor 10 % Punkte Zusatzförderung für Projektanträge
über die Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE), für private
und öffentliche Antragssteller gewährt werden. Auch der Erhalt und die
Förderung des bestehenden Regionalmanagements wären gesichert. Eine
entsprechende Beschlussvorlage ist für den kommenden Verwaltungsausschuss und
die Ratssitzung am 15. Juli vorgesehen.
Zu Punkt 9.2
Andreas Pante berichtet, dass bislang die
Verantwortlichkeit bei den Kommunen lag. In der Zukunft wird die Zuständigkeit
bei den Vertretern der Bevölkerung liegen.
Nachdem keine weiteren Mitteilungen und
Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19:02
Uhr und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.