Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen fasst folgende Beschlüsse:

 

1.       Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2020 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.

2.       Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2020 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.263.750 € gezahlt hat.

3.       Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 616,04 € zu verwenden zur Deckung des bestehenden Fehlbetrages aus den Vorjahren sowie den verbleibenden Überschuss in Höhe von 534,45 € auf neue Rechnung vorzutragen.

4.       Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

5.       Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

 


Die R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit der Prüfung der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 beauftragt. Es wurde festgestellt, dass die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wurde. Herr Meyer teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück inzwischen vorläge. Der Vorbehaltsvermerk beim Beschlussvorschlag könne somit entfallen.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Meyer für die gute Geschäftsführung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0