Der Rat beschließt:

 

1.       Die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad Essen wie folgt zu behandeln:

 

1.    Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 21.04.2021

2.    Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 07.06.2021

3.    Landkreis Osnabrück vom 07.06.2021

4.    Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 21.05.2021

5.    Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück vom 21.05.2021

6.    Westnetz GmbH, Osnabrück vom 30.08.2021

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2.       Die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung;

 

3.       Die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 81 „Sonnenwinkel“, Bad Essen wie folgt zu behandeln:

 

1.    Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 21.04.2021

2.    Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 07.06.2021

3.    Landkreis Osnabrück vom 07.06.2021

4.    Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 21.05.2021

5.    Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück vom 21.05.2021

6.    Westnetz GmbH, Osnabrück vom 30.08.2021

 

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

4.      Den Bebauungsplan Nr. 81 „Sonnenwinkel“, Bad Essen bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


Ratsherr Helms und Ratsherr Lippert erläutern den Sachverhalt und betonen dabei die Bedeutung der Planänderungen für die Entwicklung des Standortes „Sonnenwinkel“. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0