Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2020 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 293.475,19 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 


Ratsherr Ahrens erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass das jeweilige Jahresergebnis der Gesellschaft lediglich eine Momentaufnahme sei und die Gewinnerzielung nicht ihre Aufgabe sei.

 

Ratsherr Strebe weist darauf hin, dass die Gemeinde Bad Essen die Möglichkeiten der KSG aktiver und zielorientierter nutzen sollte.

 

Bürgermeister Natemeyer verweist darauf, dass die Gemeinde Bad Essen auch mit anderen Erschließungsträgern zusammenarbeite.   


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0