Sitzung: 15.07.2021 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2021/302
Beschluss:
1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte
Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage
mbH (KSG) zum 31.12.2020 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von
293.475,19 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.
2. Der Geschäftsführung der KSG wird für das
Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
3. Die Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angewiesen, entsprechend zu beschließen.
Ratsherr Ahrens erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass das jeweilige Jahresergebnis der Gesellschaft lediglich eine Momentaufnahme sei und die Gewinnerzielung nicht ihre Aufgabe sei.
Ratsherr Strebe weist darauf hin, dass die Gemeinde Bad Essen die Möglichkeiten der KSG aktiver und zielorientierter nutzen sollte.
Bürgermeister Natemeyer verweist darauf, dass die Gemeinde Bad Essen auch mit anderen Erschließungsträgern zusammenarbeite.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |