Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, mit dem Grundstückseigentümer Herrn Volker Wegner, An der Glocke 8, 49152 Bad Essen, den als Anlage beigefügten Erschließungs- und Durchführungsvertrag für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 „Südlich Friedrichstraße“ in Lockhausen abzuschließen.

 

Die im Entwurf genannten Fertigstellungstermine sind jeweils ein Jahr später zu datieren.

 


Herr Pante erläutert den vorliegenden Entwurf des Erschließungs- und Durchführungsvertrages. Form und Inhalt entsprechen der bisherigen Praxis in früheren Verträgen. Die in der Ausbauvereinbarung vorgegebenen Fertigstellungstermine haben sich aufgrund des langen Planverfahrens überholt und sind jeweils auf ein Jahr später zu datieren. Mit dem Wasserverband Wittlage sowie dem Investor ist der Vertragsinhalt abgestimmt.

 

Der Ratsbeschluss zum Erschließungs- und Durchführungsvertrag ist für dieselbe Sitzung wie der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vorgesehen. Der vorbereitende Beschlussvorschlag des Fachausschusses kann rechtlich unschädlich bereits jetzt erfolgen.

 

Ausschussmitglied Eilers gibt zu bedenken, dass zunächst die Einwendungen im Planverfahren zu beraten seien. Sie beantragt daher, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Ausschusssitzung zu verschieben. Ausschussvorsitzender Helms lässt über den Antrag abstimmen und bittet um Handzeichen, wer dafür sei, den Erschließungs- und Durchführungsvertrag in heutiger Sitzung zu behandeln. Im Ergebnis wird der Antrag mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Anschließend fasst der Ausschuss den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

1

Enthaltung:

0