Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), berichtet über den aktuellen Sachstand des Planverfahrens.

 

Der Ursprungsplan sowie die verschiedenen Planänderungen und örtlichen Bauvorschriften sollen in einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes zusammengefasst und an die heutige Sichtweise angepasst werden. Vorbehaltlich der Prüfung sei davon auszugehen, dass sich der Zuschnitt der überbaubaren Bereiche aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht verändern werde. Wichtig sei die Festlegung einer maximalen Zahl der Wohneinheiten, um regulierend auf die Bebauung der noch freien Baugrundstücke einzuwirken.

 

Im Ausschuss wird anlässlich dieses Punktes über den Umgang mit der Thematik „Siedlungsentwicklung 2030“ diskutiert. Da die laufende Legislaturperiode zeitnah endet und das Entwicklungskonzept durch den bestehenden Ausschuss nicht mehr abschließend begleitet werden kann, bestand in den bisherigen Beratungen Einigkeit, dass sich der künftige Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen damit befassen soll. Es wird jedoch der Hinweis gegeben, dass es sinnvoll sei, bei der Betrachtung der einzelnen Ortschaften immer auch die bestehenden Bebauungspläne anzusehen, um auch hier gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können.

 

Aufgrund der kontinuierlichen Veränderungsprozesse in der Gemeinde sei es darüber hinaus empfehlenswert, die jetzt vorgenommene Einschätzung der einzelnen Ortschaften zu ihrer weiteren Entwicklung regelmäßig, z.B. alle zwei Jahre, zu wiederholen.

 

Ausschussmitglied Eilers weist darauf hin, dass der Zeitpunkt der Beratung dieses Themas sowie der Umgang mit Planverfahren generell in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung der Ortsräte einheitlich abzustimmen sei.

 

Nach ausführlicher Aussprache wird für das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lintorf-Ost“ folgendes Vorgehen beschlossen:

 

Für die Beratungen innerhalb der Fraktionen wird seitens der Verwaltung und des Planungsbüros ein umfassender Planentwurf erarbeitet, sodass in der nächsten Fachausschusssitzung ein Beschlussvorschlag zur Auslegung gefasst werden kann.