Ratsherr Haasis erteilt Bürgermeister Natemeyer das Wort. Dieser gratuliert allen Ratsmitgliedern zu ihrer Wahl, belehrt sie über die ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) und bittet sie, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen. Die Ratsmitglieder erhalten eine Textausgabe des NKomVG. Anschließend verpflichtet der Bürgermeister die Ratsmitglieder förmlich nach § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.