Die/der Bürgermeister/in ist nach § 80 Abs. 6 S. 2 NKomVG in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Als Beamtin/Beamter hat sie/er nach § 38 Beamtenstatusgesetz i.V.m. § 47 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz einen Diensteid zu leisten. Wird die/der Beamte auf Zeit im Anschluss an ihre/seine Amtszeit erneut in dasselbe Amt berufen, so gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen und damit auch der geleistete Diensteid weiter. Ratsherr Haasis stellt fest, dass Bürgermeister Natemeyer sein Amt seit dem 01.11.2014 ausübe und am 12.09.2021 erneut zum Bürgermeister gewählt worden sei. Der geleistete Diensteid gelte somit fort. Zu seiner Wiederwahl übermittelt Ratsherr Haasis dem Bürgermeister die Glückwünsche des Rates und übergibt ihm einen Blumenstrauß, verbunden mit der Hoffnung auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bürgermeister Natemeyer bedankt sich für die Glückwünsche.