Sitzung: 18.11.2021 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/FD3/2021/333
Nach kurzer Einführung in die Thematik durch
Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung
Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Herr Grunwald berichtet dem neuen Ausschuss
vom bisherigen Verfahrensablauf. Es handelt sich hier um ein Verfahren nach §
13b BauGB. Bereits bei der ersten Auslegung sind viele Stellungnahmen
eingegangen. Im Rahmen der zweiten Auslegung sind erneute Umweltprüfungen sowie
artenschutzrechtliche Gutachten vorausgegangen.
Herr Grunwald erläutert die Stellungnahme
des Landkreises Osnabrück, die in den Fraktionen für Unsicherheit gesorgt hat,
da dort die Rechtmäßigkeit des Verfahrens angezweifelt wird. Herr Grunwald
berichtet, dass sich der Tenor auf zwei Gerichtsurteile bezieht, die dort
aufgeführt werden; diese aber nicht vergleichbar mit dem Verfahren in
Lockhausen seien. Weiterhin heißt es in der Stellungnahme des Landkreises
Osnabrück, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die beabsichtige
Bauleitplanung bestehen. Des Weiteren haben die Prüfungen des umweltplanerischen
Fachbeitrages inzwischen fast denselben qualitativen Stand, wie der eines
Umweltberichtes im Normalverfahren.
Insgesamt ist festzustellen, dass ein großer
Bedarf an Wohnbauflächen vorhanden ist und Wohnraum dringend benötigt wird. Die
Gründe ergeben sich aus konkreten Anfragen nach Wohnbauland in der Ortschaft,
vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen bebaubaren Grundstücke in der
Ortschaft auf absehbare Zeit nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung
stehen.
Herr Grunwald betont noch einmal, dass die
städtebauliche Planung seitens des Landkreises Osnabrück nicht in Frage
gestellt wird.
Ausschussmitglied Bühning berichtet von
einer längeren Diskussion aus der Gruppensitzung mit diesem Thema. Er berichtet
von vollstem Vertrauen gegenüber der IPW. Dennoch hat die Stellungnahme des
Landkreises Osnabrück die Fraktionen sehr verunsichert. Deshalb wird seitens
der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis C der Antrag gestellt, mit dem
Landkreis Osnabrück das Gespräch zu suchen und den Inhalt der Stellungnahme
abzustimmen. Zusätzlich wird um eine weitere Stellungnahme des Ortsrates
Lockhausen gebeten, um zu erfahren, ob das Baugebiet noch Rückhalt aus der
Ortschaft bekommt.
Ausschussmitglied Lange ist von der
Erläuterung seitens Herr Grunwald über die Stellungnahme des Landkreises
Osnabrück überzeugt. Seiner Meinung nach macht eine weitere Rückmeldung des
Ortsrates Lockhausen keinen Sinn, da sich die Ortschaft schon zwei Mal in der
Vergangenheit für das Baugebiet ausgesprochen hat. Er bittet den Ausschuss um
einen Abschluss des Verfahrens, um keine weitere Zeit verstreichen zu lassen.
Herr van der Ahe schließt sich an und berichtet von mehreren verkürzten
Verfahren aus der Vergangenheit, die gut umgesetzt worden sind.
Der Ausschuss stimmt somit nach kurzer
Aussprache über folgende Anträge ab:
Es soll seitens der Verwaltung eine
Rücksprache mit dem Landkreises Osnabrück zur abgegebenen Stellungnahme
erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
4 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
2 |
Die Thematik über das Verfahren des
Bebauungsplanes Nr. 83 „Südlich Friedrichstraße“ soll nochmal im Ortsrat
Lockhausen beraten werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
3 |
Nein: |
4 |
Enthaltung: |
2 |
Der Vorsitzende stellt fest, dass der
Beschlussvorschlag der Vorlage nicht angenommen wird und das Verfahren somit
nochmal ein TOP der nächsten Sitzung sein wird.
Die Sitzung wird um 18:05 Uhr für eine
Lüftungspause unterbrochen.