Nach kurzer Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Herr Grunwald berichtet dem neuen Ausschuss vom bisherigen Verfahrensablauf. Es handelt sich hier um ein Verfahren nach § 13b BauGB. Bereits bei der ersten Auslegung sind viele Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der zweiten Auslegung sind erneute Umweltprüfungen sowie artenschutzrechtliche Gutachten vorausgegangen.

 

Herr Grunwald erläutert die Stellungnahme des Landkreises Osnabrück, die in den Fraktionen für Unsicherheit gesorgt hat, da dort die Rechtmäßigkeit des Verfahrens angezweifelt wird. Herr Grunwald berichtet, dass sich der Tenor auf zwei Gerichtsurteile bezieht, die dort aufgeführt werden; diese aber nicht vergleichbar mit dem Verfahren in Lockhausen seien. Weiterhin heißt es in der Stellungnahme des Landkreises Osnabrück, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die beabsichtige Bauleitplanung bestehen. Des Weiteren haben die Prüfungen des umweltplanerischen Fachbeitrages inzwischen fast denselben qualitativen Stand, wie der eines Umweltberichtes im Normalverfahren.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass ein großer Bedarf an Wohnbauflächen vorhanden ist und Wohnraum dringend benötigt wird. Die Gründe ergeben sich aus konkreten Anfragen nach Wohnbauland in der Ortschaft, vor dem Hintergrund, dass die noch vorhandenen bebaubaren Grundstücke in der Ortschaft auf absehbare Zeit nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung stehen.

 

Herr Grunwald betont noch einmal, dass die städtebauliche Planung seitens des Landkreises Osnabrück nicht in Frage gestellt wird.

 

Ausschussmitglied Bühning berichtet von einer längeren Diskussion aus der Gruppensitzung mit diesem Thema. Er berichtet von vollstem Vertrauen gegenüber der IPW. Dennoch hat die Stellungnahme des Landkreises Osnabrück die Fraktionen sehr verunsichert. Deshalb wird seitens der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis C der Antrag gestellt, mit dem Landkreis Osnabrück das Gespräch zu suchen und den Inhalt der Stellungnahme abzustimmen. Zusätzlich wird um eine weitere Stellungnahme des Ortsrates Lockhausen gebeten, um zu erfahren, ob das Baugebiet noch Rückhalt aus der Ortschaft bekommt.

 

Ausschussmitglied Lange ist von der Erläuterung seitens Herr Grunwald über die Stellungnahme des Landkreises Osnabrück überzeugt. Seiner Meinung nach macht eine weitere Rückmeldung des Ortsrates Lockhausen keinen Sinn, da sich die Ortschaft schon zwei Mal in der Vergangenheit für das Baugebiet ausgesprochen hat. Er bittet den Ausschuss um einen Abschluss des Verfahrens, um keine weitere Zeit verstreichen zu lassen. Herr van der Ahe schließt sich an und berichtet von mehreren verkürzten Verfahren aus der Vergangenheit, die gut umgesetzt worden sind.

 

Der Ausschuss stimmt somit nach kurzer Aussprache über folgende Anträge ab:

 

Es soll seitens der Verwaltung eine Rücksprache mit dem Landkreises Osnabrück zur abgegebenen Stellungnahme erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

4

Nein:

3

Enthaltung:

2

 

 

Die Thematik über das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 83 „Südlich Friedrichstraße“ soll nochmal im Ortsrat Lockhausen beraten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

4

Enthaltung:

2

 

 

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Beschlussvorschlag der Vorlage nicht angenommen wird und das Verfahren somit nochmal ein TOP der nächsten Sitzung sein wird.

 

Die Sitzung wird um 18:05 Uhr für eine Lüftungspause unterbrochen.