Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der berufenen Mitglieder des Ausschusses gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfolgt durch den Ausschussvorsitzenden. Er verpflichtet die anwesenden berufenden und beratenden Ausschussmitglieder Frau Kohake, Frau Lüke, Herrn Bajraj und Herrn Kuhlenbeck förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die anwesenden berufenen Ausschussmitglieder werden auf die ihnen nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hingewiesen und gebeten, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen. Eine Ausfertigung der gesetzlichen Bestimmungen haben die berufenen und beratenden Ausschussmitglieder erhalten.