Nachtrag: 24.11.2021

 

 


Der Ausschussvorsitzende Helms verpflichtet die berufenen Ausschussmitglieder Jens Wagener und Daniel Hartmann gem. § 60 i. V. m. § 43 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und weist auf die §§ 40-42 NKomVG hin.