Sitzung: 16.12.2021 Rat der Gemeinde Bad Essen
6.1: Situation der Kinderbetreuung in der
Gemeinde Bad Essen
Wie in den Vorjahren auch, hätten Anfang
November die Anmeldungen für die Kindergärten, Krippen und Spielkreise in der
Gemeinde Bad Essen stattgefunden. Die eingegangenen Anmeldungen seien in der
letzten Woche in einem ersten Austausch zwischen den Kindergartenleitungen
abgestimmt worden, um u.a. die zahlreichen Doppelanmeldungen herauszuarbeiten.
In den nächsten Wochen fänden weitere Abstimmungsgespräche mit den
Erziehungsberechtigten sowie zwischen den Kindertagesstätten statt, so dass
voraussichtlich Mitte Februar die Zusagen für die kirchlichen und kommunalen
Einrichtungen verschickt werden könnten.
Nach einem ersten Überblick sei
festzustellen, dass das aktuelle Betreuungsangebot in den Kindergärten, Krippen
und Spielkreises größtenteils die bestehende Nachfrage decke. Dabei werde es
zudem wieder Kinder geben, bei denen nicht der Erstwunsch realisiert werden
könne. Hier würden die Familien dann auf Betreuungsmöglichkeiten in anderen
Kindertagesstätten verwiesen werden müssen. Dieses erste Zwischenfazit zeige
aber auch, dass die in den letzten zwei Jahren beschlossenen und umgesetzten
Anpassungen im Betreuungsangebot der Kindertagesstätten wie
·
der Anbau einer Kindergartengruppe sowie
vorübergehende Einrichtung einer zusätzlichen Kleingruppe in der Kita
Wehrendorf,
·
der Anbau einer Krippengruppe an der Nikolai-Kita
Bad Essen
·
sowie die Umnutzung des Dorfgemeinschaftshauses
Rabber zu einer Kindertagesstätte mit einer Kindergarten- und einer
Krippengruppe
richtig und notwendig gewesen seien und das
Verfahren zur Errichtung einer neuen sechsgruppigen Kindertagestätte an der
Gartenstraße weiter vorangetrieben werden müsse.
Wie bekannt sei aufgrund der erwarteten
Baukosten der Kindertagesstätte an der Gartenstraße eine europaweite
Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Diese sei mit Unterstützung
der Assmann-Gruppe aus Münster sowie der Zentralen Vergabestelle des
Landkreiseses Osnabrück direkt nach den Sommerferien erfolgt. Es hätten sich 24
Planungsbüros bzw. Arbeitsgemeinschaften von Planungsbüros über das
Ausschreibungsverfahren informiert, sechs davon hätten anschließend auch ihr
entsprechendes Interesse form- und fristgerecht dokumentiert. Daraufhin seien
in der ersten Novemberwoche fünf Büros, die die Mindestanforderungen
hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Referenzen etc. erfüllt hätten, zur Abgabe
eines konkreten Angebotes aufgefordert worden. Diese Detailangebote müssten bis
heute vorgelegt werden. Mitte Januar würden die Büros ihre Konzepte und
Angebote einer Jury aus Vertretern aus den Bereichen „Elementarpädagogik und
praktische Kindertagesstättenarbeit“, „Bau und Technik“ sowie „Kommunalpolitik
und Verwaltung“ vorstellen. Unter Berücksichtigung
·
der geplanten Projektorganisation (Projektleitung,
Baustellenpräsenz),
·
der Qualität des Projektkonzeptes, hier
insbesondere
o Umsetzung des
Raumprogrammes,
o Vorgehensweise
zur Umsetzung eines energieeffizienten Gebäudes nach Standard KfW 40
o geplante
Mechanismen zur Einhaltung der Kosten und der Termine,
·
sowie des Honorarangebotes
solle ein Planungsbüro bzw. eine
Arbeitsgemeinschaft von Planungsbüros ausgewählt und beauftragt werden.
Anschließend werde eine umfangreiche
Detailplanung der sechsgruppigen Kindertagesstätte durch das beauftragte
Planungsbüro erfolgen und in den gemeindlichen Gremien vorgestellt und beraten.
Auf der Grundlage des dann beschlossenen Konzeptes für den Neubau der
Kindertagesstätte sei dann für das 3. Quartal 2022 die Stellung des Bauantrages
realistisch und auch zeitlich erforderlich. Zudem werde die öffentliche Ausschreibung
der Gewerke parallel vorbereitet und tatsächlich erfolgen, sobald die
Baugenehmigung des Landkreises Osnabrück vorliege. Jahreszeitbedingt werde ein
Baubeginn dann voraussichtlich erst im 2. Quartal 2023 möglich sein. Die
Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte solle im 2. Quartal 2024 erfolgen.
Demzufolge sei dann eine Inbetriebnahme der Kindertagesstätte an der
Gartenstraße mit Beginn des Kindergartenjahres 2024/25 zum 01.08.2024
vorgesehen.
Mit der Inbetriebnahme der neuen Einrichtung
könne die Situation der Kinderbetreuung in der Gemeinde Bad Essen deutlich und
dauerhaft verbessert werden, auch könnte damit das Dorfgemeinschaftshaus Rabber
wieder der Dorfgemeinschaft, den örtlichen Vereinen und für Sitzungen der
gemeindlichen Gremien zur Verfügung gestellt werden.
Im Zusammenhang mit
dem Thema Kinderbetreuung weist der Bürgermeister erneut darauf hin, dass bei
Fragen zu den Betreuungsangeboten in der Gemeinde Bad Essen die
Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros Frau Uhlmannsiek, Frau Gottschalk und
Frau Halbrügge im Rathaus gerne zur Verfügung stünden.
6.2: Umbau und Erweiterung des
Postparkplatzes in Bad Essen
Bei der Maßnahme
zum Umbau und Erweiterung des Postparkplatzes in Bad Essen sei Mitte Oktober
zunächst durch die Firma Dallmann aus Bramsche das Toilettengebäude abgebrochen
worden. Danach seien Strom- und Wasserleitungen so verlegt worden, dass
zukünftig eine Stromsäule für den Historischen Markt und eine
Wasserentnahmestelle installiert werden können. Zudem sei die bestehende Beleuchtung
versetzt worden. In diesem Bereich seien insgesamt acht Parkplätze angelegt
worden, wobei ein Parkplatz als breiterer behindertengerechter Stellplatz
ausgeführt worden sei.
Die durch die
Gemeinde zusätzlich erworbene angrenzende Gartenfläche sei ebenfalls
umgestaltet worden, so dass hier weitere zehn Stellplätze entstanden seien. Zur
Schaffung von Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität fänden aktuell Gespräche
mit dem Grundversorger Westnetz statt. Geplant sei die Anschaffung und der
Aufbau von Schnellladepunkten mit einer Mindestleistung von 50 kW. Welche
Leistungsabnahmen möglich seien und mit welchen Kosten zu rechnen sei, werde
noch ermittelt und solle als Maßnahme in den kommenden Haushalt eingestellt und
beraten werden.
6.3: Renaturierung und Hochwasserschutz an
der Hunte in Rabber
Am 24.08.2021 habe
der erste Spatenstich zur Maßnahme Renaturierung und Hochwasserschutz an der
Hunte in Rabber stattgefunden. Auf knapp 3,5 ha erhalte die Hunte im Bereich
Westerbruch neuen Raum. Das Vorhaben diene zugleich dem Hochwasser-, dem Natur-
und Artenschutz. Durch Schaffung von Sekundärauen sei der Lauf der Hunte in
diesem Bereich rd. 250 m verlängert worden. Zudem sei Retensionsvolumen in
einer Größenordnung von 30.000 m³ – 50.000 m³ für Hochwasserereignisse
geschaffen worden.
Die
Gesamtfinanzierung erfolge über den Kompensationsflächenpool des
Unterhaltungsverbandes für Maßnahmen an der Hunte und einer Beteiligung der
Gemeinde Bad Essen in Höhe von 250.000 € zur Schaffung von Retensionsraum für
den Hochwasserschutz. Die Baumaßnahme sei durch den Unterhaltungsverband selber
durchgeführt und im Herbst abgeschlossen worden.
6.4: Ersatzflächenpool Schloss Ippenburg
Die Planungen zur
Anlegung eines Ersatzflächenpools im Bereich der Ippenburg seien in den
vergangenen Monaten zur Genehmigung dem Landkreis Osnabrück vorgelegt worden.
Nach Zustimmung hätten die umfangreichen Arbeiten aufgenommen werden können.
Auf einer Fläche von rd. 11 ha würden die begradigte Hunte und die umgebenden
Nutzflächen in eine artenreiche Auenlandschaft mit Naherholungswert
umgewandelt. Der Schotter, der die Fahrwege der Parkplätze seinerzeit befestigt
habe, sei entfernt, dann der Mutterboden abgetragen und das Bodenprofil
bearbeitet worden.
Die Hunte erhalte
hierbei ein breiteres und neues Flussbett. Die umgestaltete Fläche solle danach
mit Rotbuche, Stileiche und Hainbuche als sogenannte Leitgehölze mit weiteren
Heckenpflanzen sowie Blumen- und Gräserflächen bepflanzt werden. Unter dem
Namen „Ersatzflächenpool Schloß Ippenburg“ entstehe die Möglichkeit, zukünftig
notwendige Kompensationen aus der Bauleitplanung innerhalb des jetzt
geschaffenen Ersatzflächenpools abzulösen.
6.5: Prüfung der Gemeindekasse durch das
Rechnungsprüfungsamt
Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück habe im Zeitraum 11.10.2021 bis
06.11.2021 eine unvermutete Prüfung der Gemeindekasse Bad Essen
durchgeführt. Der Abschlussbericht vom
25.11.2021 enthalte das folgende Prüfungsergebnis:
„Die Prüfung der Gemeindekasse wurde stichprobenartig durchgeführt und
hat ergeben, dass
·
der
Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt,
·
die
Kassengeschäfte grundsätzlich ordnungsgemäß erledigt werden,
·
das
Kassenwesen grundsätzlich zuverlässig eingerichtet ist“
Über die erfolgte
Kassenprüfung ist die Vertretung z.B. im Rahmen des Verwaltungsberichtes, kurz
zu informieren. Dieser Aufforderung wird hiermit nachgekommen.
6.6: Prüfung des Friedhofswesens in der
Gemeinde Bad Essen
Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück habe im Zeitraum 04.10.2021 bis
05.11.2021 eine Sachprüfung im Bereich des Friedhofswesens der Gemeinde Bad
Essen durchgeführt. Gegenstand der Prüfung sei insbesondere die Kalkulation der
Friedhofsgebühren gewesen. Das Ergebnis der Prüfung sei in einem Schlussbericht
festgehalten worden, der neben kleineren Verbesserungsvorschlägen die
Gebührenkalkulation als sachgerecht bewertet und für die Erstellung der
Gebührenbescheide eine ordentliche und sachgerechte Sachbearbeitung testiere.
Der Verwaltung sei
bescheinigt worden, dass sie in der Vergangenheit flexibel auf neue
Bestattungsmöglichkeiten reagiert habe. Dies solle auch zukünftig fortgesetzt
werden, wobei einer zunehmenden Unterfinanzierung des Friedhofswesens durch
regelmäßige Neukalkulationen entgegengewirkt werden sollte.
Über die erfolgte
Kassenprüfung ist die Vertretung z.B. im Rahmen des Verwaltungsberichtes, kurz
zu informieren. Dieser Aufforderung wird hiermit nachgekommen.
Bürgermeister Natemeyer erstattet den Verwaltungsbericht: